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Vorlage - 146/2024  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis
- Vorstellung und Beschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
10.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Straßen- und Radwegeprogramm ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erlaeuterungsbericht inklusive Anlagen

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt das kreisweite Radverkehrskonzept für den Ostalbkreis. Der Ausschuss ermächtigt die Verwaltung zur Koordination und Umsetzung der im Kreiskonzept empfohlenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Beschilderungsarbeiten als nachgelagerten Teil des Radverkehrskonzeptes zentral auszuschreiben und unter Inanspruchnahme entsprechender Fördermittel des Landes umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wurde am 10.07.2023 (vgl. Vorlage 133/2023) und am 30.04.2024 (vgl. Vorlage 056/2024) im Rahmen des Sachstandsberichts Radverkehr über den Stand der Arbeiten zur Fortschreibung des Radverkehrskonzepts informiert. Inzwischen wurde nach finaler Abstimmung mit allen Projektbeteiligten das Vorhaben abgeschlossen. Das Ergebnis der Arbeiten wurde durch das beauftragte Planungsbüro im Erläuterungsbericht samt Anlagen festgehalten. Dieser Bericht wurde durch die projektbegleitende Steuerungsgruppe sowie den Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität geprüft und freigegeben.

 

Das vorliegende Konzept schreibt das bisherige Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2015 fort und dient als strategische und planerische Grundlage zur Weiterentwicklung des Radverkehrs im Ostalbkreis. Außerdem bildet es die Voraussetzung für die Akquise von Fördermitteln bei Radverkehrsmaßnahmen. Der Umsetzungshorizont des Konzepts erstreckt sich auf etwa 10 Jahre, wobei aufgrund der Vielzahl an vorgeschlagenen Maßnahmen und angesichts begrenzter planerischer und finanzieller Ressourcen insbesondere im Bereich der baulichen Maßnahmen eine vollumfängliche Umsetzung in diesem Zeitrahmen nicht zu erwarten ist. Außerdem hat das Radverkehrskonzept nur eine mittelbare Wirkung, indem die vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zunächst durch die verschiedenen Baulastträger in die entsprechenden Ausbauprogramme aufgenommen (bspw. Radwegeausbauprogramm des Landkreises, Bauprogramm des Landes für Radwege an Landes- und Bundesstraßen oder Planungen der Kommunen für kommunale Radwege) sowie anschließend ausgeplant und umgesetzt werden müssen.

 

Der Umsetzungsstand der im Radverkehrskonzept empfohlenen Maßnahmen wird zentral digital erfasst. Außerdem soll die Wirksamkeit des Konzepts auf die Entwicklung des Radverkehrs im Ostalbkreis über ein kreisweites Netz an Zählstellen evaluiert werden. Auf den übergeordneten Radhauptverbindungen wurden hierzu bereits sechs Dauerzählstellen installiert. Bis Jahresende werden weitere Zählgeräte an fünf Radwegen mit hoher Netzbedeutung umgesetzt. Die Daten sind unter https://landratsamtostalbkreis.eco-counter.com/ einsehbar.

 

 

Leitbild Radverkehr

 

Das Radverkehrskonzept hat neben der planerischen Komponente auch eine wichtige strategische Bedeutung. Es beschreibt, wie sich der Radverkehr im Ostalbkreis entwickeln soll. Hierzu wurde im Rahmen der Konzepterstellung mit dem projektbegleitenden Steuerkreis ein Leitbild Radverkehr entwickelt. Das Leitbild hängt dem Radverkehrskonzept als Anlage an und enthält fünf Grundsätze:

  1. Das Radverkehrskonzept für den Ostalbkreis soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Für die Ausweisung der Routen ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – unter besonderer Berücksichtigung der Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmer – von hoher Bedeutung. Insbesondere im Umfeld von Schulen, an Übergängen zwischen Fahrbahn und Radweg oder an Einmündungsbereichen werden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer vorgeschlagen. Es wird nach Möglichkeit eine separierte Führung des Radverkehrs angestrebt.
  2. Der Ostalbkreis strebt an, den Radverkehrsanteil am Verkehrsaufkommen als Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu erhöhen. Hierfür werden Maßnahmen an der Radverkehrsinfrastruktur und im Bereich Öffentlichkeitsarbeit vorgeschlagen und umgesetzt.
  3. Die Landkreisverwaltung setzt zur Förderung des Radverkehrs den zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen lösungsorientiert um. Dabei steht die Verbesserung der Radverkehrsführung unter Berücksichtigung der Belange der Sicherheit im Vordergrund.
  4. Auf den Hauptrelationen des Radverkehrs werden attraktive Radhauptverkehrsachsen mit möglichst direkter Führung und hohem Fahrkomfort angestrebt.
  5. Für eine Verknüpfung der Verkehrsträger des Umweltverbunds sollen an wichtigen Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs, sowie an öffentlichen Einrichtungen diebstahlsichere und möglichst attraktive Abstellanlagen zur Verfügung stehen.

 

 

Konzepterstellung

 

Die Arbeiten zur Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis erfolgten im Zeitraum von Januar 2023 bis August 2024. Für das Vorhaben wurde nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens das Planungsbüro RV-K beauftragt.

 

Ziel eines Radverkehrskonzepts auf Kreisebene ist die Verbindung aller Städte und Gemeinden sowie die Anbindung wichtiger Arbeitsplatzstandorte, Einrichtungen des ÖPNV und weiterführender Schulen. Dieses Wunschliniennetz wird nach einer Bestandsanalyse der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur auf vorhandene Wege und Straßen umgelegt. Auf Abschnitten, die Netzlücken oder Mängel aufweisen, werden bauliche oder straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen empfohlen. Somit beschreibt das Radverkehrskonzept einen anzustrebenden Zielzustand über alle Baulastträger hinweg an den sich durch die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen sukzessive angenähert wird.

 

Für eine hohe Verbindlichkeit des Konzepts und eine bestmögliche Berücksichtigung aller Erwartungen und Hinweise, wurden die kreisangehörigen Kommunen, die Straßenbauverwaltungen und Straßenverkehrsbehörden sowie weitere relevante Akteure eng in das Vorhaben eingebunden. Für die übergeordnete Steuerung des Projekts wurde ein projektbegleitender Steuerkreis mit Vertretern aus den Fraktionen des Kreistags, der Straßenbaubehörde, der Unteren Straßenverkehrsbehörde, des Regierungspräsidiums Stuttgart, der Polizei sowie des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs eingerichtet. Die Öffentlichkeit wurde über zwei Runden zur Bürgerbeteiligung aktiv eingebunden und mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit über den Projektfortschritt informiert.

 

Maßnahmenübersicht

 

Basierend auf der Grundlagenermittlung, einer ersten Bürgerbeteiligung und der Befahrung des gesamten Bestandsnetzes sowie Zielnetzentwurfs, wurden Maßnahmenvorschläge entwickelt und ein Kostenrahmen zur Umsetzung abgeschätzt.

Insgesamt wurden im Rahmen des Konzepts 335 bauliche Streckenmaßnahmen empfohlen. Am häufigsten wurde der Maßnahmentyp „Radweg neu bauen“ empfohlen (123-mal). Weitere beispielhafte Maßnahmentypen in der Kategorie bauliche Streckenmaßnahmen sind: Bestehenden Weg verbreitern, Oberfläche asphaltieren oder Verkehrsberuhigende Umgestaltung einer Ortsdurchfahrt. Für diese Maßnahmen wurden Maßnahmendatenblätter erstellt, die unter anderem die aktuelle Situation und den damit einhergehenden Mangel beschreiben sowie wichtige Informationen im Hinblick auf die Umsetzung (Baulastträgerschaft, Kostenrahmen, Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis) übersichtlich ausweisen. 

Verkehrsrechtliche Streckenmaßnahmen wurden 291-mal empfohlen. Diese umfassen beispielhaft die Markierung von Schutzstreifen oder Piktogrammketten, die Anordnung von Fahrradstraßen oder die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr. Punktuelle bauliche und straßenverkehrsrechtliche Verbesserungsmaßnahmen wie die Sicherung von Überquerungsstellen und das Anlegen eines geregelten und sicheren Übergangs zwischen Fahrbahn und Radweg wurden insgesamt 330-mal vorgeschlagen.

 

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Abbildung 1: Beispiel für fehlenden Übergang zwischen Radweg und Fahrbahn; RV-K

Alle im Rahmen des Radverkehrskonzeptes entwickelten Maßnahmen sind dauerhaft als zoombare Online-Karte unter folgender Adresse öffentlich einsehbar:
www.rv-k.de/Ostalbkreis/Radverkehrskonzept/Ergebnisse/WebGIS.html.

 

 

Ermittlung Kostenrahmen und Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis

 

Für alle baulichen Streckenmaßnahmen wurden durch das Planungsbüro RV-K ein überschlägiger Kostenrahmen auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt. Bei den ausgewiesenen Kosten handelt es sich um Infrastruktur-Bruttokosten inklusive Planungskosten. Für den Maßnahmentyp Verkehrsberuhigende Umgestaltung wurde kein Kostenrahmen erstellt, da der finanzielle Aufwand abhängig von der Art und Weise der Ausführung stark variiert. Somit beläuft sich das Investitionsvolumen der 238 baulichen Streckenmaßnahmen baulastträgerübergreifend auf rund 197 Millionen Euro, wobei Investitionen von etwa 42 Mio. Euro auf den Ostalbkreis entfallen würden (s. Tabelle 1).

 

Welche Maßnahmen durch die Straßenbauverwaltung des Ostalbkreises tatsächlich realisiert werden sollen, wird durch den Kreistag im Rahmen des jeweils gültigen mittelfristigen Ausbauprogramms der Kreisstraßen und -radwege festgelegt. Bei der Aufnahme von Maßnahmen in das Ausbauprogramm des Landkreises spielen neben den im Radverkehrskonzept betrachteten Kriterien zur Priorisierung (Netzbedeutung, Verbesserung der Verkehrssicherheit, Reduktion von Umwegen, etc.) auch weitere für die Umsetzung relevante Faktoren eine Rolle. Hier sind insbesondere Einschätzungen zur Flächenverfügbarkeit, zum Grunderwerb, zu Finanzierung und Förderbedingungen sowie straßenbauliche Kriterien (sind bspw. aufwändige Ingenieurbauwerke und Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich oder Synergien mit Leitungsbau oder Erhaltungsmaßnahmen möglich) relevant.

 

Bund

23.390.000 €

Land Baden-Württemberg

68.735.000 €

Ostalbkreis

42.235.000 €

Städte und Gemeinden

62.407.000 €

Gesamt

196.767.000

Tabelle 1: Kostenverteilung für bauliche Streckenmaßnahmen nach Baulastträgern

 

 

Teilbericht Fahrradabstellanlagen

 

Um noch mehr Menschen die Nutzung des Fahrrads im Alltag oder in der Freizeit zu ermöglichen, sind attraktive und sichere Fahrradabstellanlagen an wesentlichen Funktionseinrichtungen wie Arbeit, Schule, Einkaufen oder Freizeiteinrichtungen sowie an Haltestellen des ÖPNV erforderlich. Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlichen Plätzen liegen in der Regel in der Zuständigkeit der kreisangehörigen Kommunen. Der Landkreis kann hierbei eine koordinierende und beratende Funktion übernehmen. Zusätzlich kann der Landkreis durch ausreichende, zielnahe und attraktive Fahrradabstellanlagen an den kreiseigenen Schulen, Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen mit gutem Beispiel bezüglich Fahrradabstellanlagen vorangehen.

 

Im Rahmen des Radverkehrskonzepts wurde durch RV-K eine Bestands- und Bedarfserhebung der Fahrradabstellanlagen an allen 21 Bahnhöfe im Ostalbkreis und 8 stark frequentierten Bushaltestellen vorgenommen. Darüber hinaus wurde die Fahrradabstellsituation im unmittelbaren Umfeld der drei Kreiskliniken sowie an 19 weiteren beispielhaften zentralen Orten (bspw. Ortsmitten, Rathäuser, Marktplatz) in unterschiedlichen kreisangehörigen Gemeinden weitergehend betrachtet. Die Erkenntnisse und Empfehlungen sind im „Teilbericht Abstellanlagen“ als Anlage zum Erläuterungsbericht dargestellt.

 

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Abbildung 2: Radabstellanlage Bahnhof Trochtelfingen; OAK

Im Ergebnis zeigt sich ein sehr durchmischtes Bild der Abstellsituationen vor Ort, gleichzeitig wird aber der generelle Handlungsbedarf in diesem Bereich sichtbar. 13 Standorte wurden mit „gut“ bewertet, drei mit „befriedigend“, fünf mit „ausreichend“ sowie 30 mit „mangelhaft“. Die Landkreisverwaltung beabsichtigt auf dieser Grundlage mit allen kreisangehörigen Kommunen ein Vorgehen zur Ertüchtigung der Fahrradabstellanlagen an zentralen Orten auszuarbeiten. Hierbei sollen auch Fördermittel oder Möglichkeiten zur gemeinsamen Beschaffung von Abstellanlagen bspw. im Rahmen der Sammelausschreibung Bike+Ride des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.

 

 

Anpassung der wegweisenden Beschilderung

 

Eine durchgehende Fahrradwegweisung hilft sowohl ortsunkundigen, als auch einheimischen Radfahrenden, die optimalen Wege mit Blick auf die Verkehrssicherheit, die direkte Führung und den Fahrkomfort zu finden. Die Wegweiser sind auch für die Anbindung von Bahnhöfen oder zentralen Infrastrukturen wie Gesundheitsinfrastrukturen oder weiterführenden Bildungseinrichtungen von Bedeutung. Durch die Bündelung des Radverkehrs auf sicheren und geeigneten Strecken trägt die Fahrradwegweisung zudem zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

 

Seit dem Jahr 2015 verfügt der Ostalbkreis über ein kreisweites Wegweisungssystem für den Alltagsradverkehr. In dieses sind auch touristische Routen und kommunale Netze integriert. Jedoch fand seither keine systematische und einheitliche Qualitätssicherung mehr statt. Lediglich im Bereich des RadNETZ BW erfolgt eine jährliche Qualitätssicherung durch das Land Baden-Württemberg. Auf dem übrigen Netz wurden fehlende und beschädigte Wegweiser nur vereinzelt ersetzt, weswegen die durchgängige Befahrbarkeit auf manchen Strecken nur noch eingeschränkt möglich ist. Auch die Reinigung der Schilder oder eine Anpassung von Routen in Folge von Neubauabschnitten erfolgte seither nicht systematisch.

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Abbildung 3: Wegweisende Beschilderung des RadNETZ BW; VIA_RadNETZ

Im Zuge der Befahrung des Kreisnetzes für die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts wurde nun bereits die bestehende Radwegweisung fotografisch dokumentiert und in die landesweite Beschilderungsdatenbank VP-Info eingepflegt. Auf Basis dieser Bestandserfassung kann nun das Wegweisungsnetz entsprechend des neuen Radverkehrskonzepts weiterentwickelt und ein Prozess zur systematischen Pflege und Wartung der Wegweisung etabliert werden. Der Großteil der bestehenden wegweisenden Beschilderung kann nach einer Reinigung und ggf. Ersatz von einzelnen Schildern weiterverwendet werden. Wo das neue Radverkehrskonzept zusätzliche oder alternative Radrouten vorsieht, sind neue Schilderstandorte zu planen und zu errichten.

 

Aktuell erfolgt hierzu durch RV-K eine kreisweite Planung zur Beseitigung der Mängel an der bestehenden Wegweisung und für die Schilderstandorte der neu zu beschildernden Routen. Auf dieser Grundlage soll die Anpassung der Wegweisung und die partielle Neubeschilderung ausgeschrieben werden. Dabei sollen Fördermöglichkeiten des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG; Fördersatz 50 %) in Anspruch genommen werden. Bei einer zusätzlichen Förderung aus den Mitteln des Bundesprogramms Stadt und Land, die aber nicht vorab fest eingeplant werden können, könnte das Projekt zu 90 % gefördert werden.

 

Um eine durchgängige Umsetzung sicherzustellen, schlägt die Landkreisverwaltung vor, die erforderlichen Beschilderungsarbeiten analog der Erstbeschilderung zentral durch einen von der Landkreisverwaltung beauftragten Dienstleister vornehmen zu lassen. Für eine durchgehend gleichbleibende Qualität der Radwegebeschilderung sollen zukünftig auch Wartung und Weiterentwicklung zentral erfolgen. Hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen zu schließen, sodass Änderungen nur in Abstimmung mit der Landkreisverwaltung und in erster Linie durch den von ihr beauftragte Dienstleister erfolgen sollen. Dies führt zu einer Entlastung der kreisangehörigen Kommunen und stellt sicher, dass sich das kreisweite Wegweisungsnetz in einem durchgehend guten Zustand befindet. Entsprechend der Empfehlung aus dem Erläuterungsbericht zum Radverkehrskonzept schlägt die Verwaltung eine jährliche Wartungsbefahrung vor.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Gesamtkosten zur Fortschreibung des Radverkehrskonzepts beliefen sich auf 178.578,54 Euro. Das Projekt wurde zu 50 Prozent aus Mitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) gefördert, sodass sich der Eigenanteil für den Ostalbkreis auf 89.289,27 Euro belief.

 

Die Kosten für den Aufbau eines Netzes von Dauerzählstellen im Ostalbkreis mit elf Standorten belaufen sich auf 90.200 Euro. Der nach Abzug der Landesförderung über 50 Prozent der Gesamtkosten verbleibende kommunale Eigenanteil von 45.100 Euro ist im Haushalt 2024 abgebildet.

 

Die Kosten für die Umsetzung der wegweisenden Beschilderung werden auf 500.000 Euro geschätzt. Der nach Abzug der zu erwartenden Landesförderung verbleibende kommunale Eigenanteil von etwa 250.000 Euro soll in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 abgebildet werden.

 


Anlagen

 

Erläuterungsbericht Fortschreibung Radverkehrskonzept Ostalbkreis inklusive Anlagen

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, i.V. Forstenhäusler, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erlaeuterungsbericht inklusive Anlagen (10916 KB)