Die ab 01.01.2007 geltenden Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Fassung vom 01.08.2013 werden zum 31.12.2023 aufgehoben.
Bei der Gewährung von Kindertagespflege wird ab 01.01.2024 eine Bedarfsprüfung für Kinder unter 3 Jahren erst ab einem Betreuungsumfang von über 30 Stunden pro Woche durchgeführt.
06.12.2023 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.