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Vorlage - 187/2023  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 - Jugendhilfehaushalt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
06.12.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsunterlagen

Antrag der Verwaltung

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplanes 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltsplans 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangsituation zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 des Jugendhilfehaushalts

 

In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen die Planansätze der Jugendhilfe des Teilhaushaltes 5.

 

 

Gesamterträge

Gesamtaufwendungen

Anlage 7

13.174.595,00 €

40.462.473,00 €

 

Die Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfs zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im Bereich der Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit 27.287.878,00 € veranschlagt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Haushaltsplanentwurf


Anlagen

 

Haushaltsunterlagen für die externen Ausschussmitglieder

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleitung V/51

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsunterlagen (9070 KB)