Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Mit Hilfe des 2008 geschaffenen Landesprogramms STÄRKE haben im Ostalbkreis zahlreiche Familien von vielfältigen und auf ihre Lebenslagen abgestimmten Familien- und Elternbildungsangeboten profitiert. Von Anfang an trugen kommunale Anbieter mit außergewöhnlichem Engagement dazu bei, Müttern und Vätern – vor allem auch jenen in belasteten Lebenssituationen - Handwerkszeug mit auf den Weg zu geben, um sie in ihrer Elternkompetenz und Erziehungsverantwortung zu stärken. Das Land stellt den Landkreisen seither jährlich Fördermittel zu Verfügung, um die kommunale Familienbildung zu ergänzen. Das Landesprogramm STÄRKE ist nicht als Ersatz zur kommunalen Familienbildung zu verstehen. Zweck dieser Landesförderung ist es, „allen Familien und (werdenden) Eltern einen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten zu ermöglichen sowie auf ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung der Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot hinzuwirken. Die Förderung soll dazu beitragen,
Zuwendungsempfänger sind die Stadt- und Landkreise und Städte mit eigenem Jugendamt. Sie können aus den Zuwendungen Anbietern im Rahmen des Programms STÄRKE notwendige Ausgaben nach Maßgabe der VwV STÄRKE 2019 erstatten. Die Basis für die Umsetzung von STÄRKE bildet die jeweils für fünf Jahre gültige Verwaltungsvorschrift in Verbindung mit der Rahmenkonzeption „Familienbildung in Baden-Württemberg“ vom Januar 2019.
II. Fortführung Landesprogramm STÄRKE 2024
Die Weiterführung des Landesprogramms STÄRKE scheint unstrittig. Die derzeit gültige VwV STÄRKE trat am 01.01.2019 in Kraft und tritt am 31.12.2023 außer Kraft. Die in diesen Zeitraum fallende Pandemie und die besondere Situation geflüchteter ukrainischer Familien waren für Familien eine besondere Herausforderung. Mit Sonderzuwendungen unternahm Baden-Württemberg in dieser Zeit Schritte, um auch im Rahmen der Elternbildung hoch belastete Familien sinnvoll zu unterstützen. Auch wenn es nun wieder ein Zurück zur Normalität geben soll, ist es dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg für die Überarbeitung der jetzigen VwV STÄRKE 2019 ein Anliegen,
Nach Gesprächen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und Kommunalen Landesverbänden, unter Einbeziehung der koordinierenden Stellen in den Stadt- und Landkreisen, sowie einer Thematisierung bei Jugendamtsleitertagungen, stehen verschiedene Ideen im Raum: So ist eine Experimentierklausel für die Erprobung neuer Formate geplant, neben „Offenen Treffs“ und geschlossenen Kursangeboten sollen auch „Offene Kurse“ möglich sein, oder auch Elternkurse zu gesellschaftlichen Entwicklungen für alle Eltern angeboten werden. Des Weiteren ist vorgesehen, digitale Angebote und Familienfreizeiten mit Übernachtung zuhause aufgrund der guten Erfahrungen und der großen Resonanz während der Pandemie zu etablieren.
III. Umsetzung im Ostalbkreis und Ausblick
Schon immer wurde das Landesprogramm STÄRKE im Ostalbkreis überdurchschnittlich effizient umgesetzt. Rückblickend lässt sich sagen, dass die jährlich vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel zur Stärkung von Elternkompetenzen und der Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, nahezu vollständig auch zu diesen Zwecken an Familienbildungsträger im Ostalbkreis weitergegeben werden konnten.
Familien in ganz unterschiedlichen Lebenslagen, mit Kindern im Kleinkindalter oder in der Pubertät, erhielten stets einen bunt gefächerten Strauß an Angeboten, in welchen sie sich mit anderen Eltern und Fachkräften austauschen und ihre Erziehungskompetenzen erweitern konnten.
So besuchten in 2022:
Hierfür standen insgesamt 201.710,34 Euro zur Verfügung (reguläre Mittel sowie Sonderförderlinie und Zusatzbetrag STÄRKER). Davon konnten im Ostalbkreis lediglich 2.454,82 Euro (aufgrund ausgefallener Angebote) nicht verwendet werden.
Im Jahr 2022 haben im Ostalbkreis 22 STÄRKE-Partnerinnen und Partner Angebote nach den STÄRKE-Richtlinien durchgeführt.
Für 2023 wurden dem Ostalbkreis 197.398,90 Euro reguläre Mittel zugesagt.
Mittelzuweisung I vom 19.06.23 82.626,15 € Mittelzuweisung II vom 14.09.23 114.772,75 € Gesamt 197.398,90 €
Die Mittelzuweisung entspricht der beantragten Summe:
- Offene Treffs 47.445,00 Euro - Kurse für Familien in besonderen Lebenssituationen 106.968,90 Euro - Familienbildungsfreizeiten mit Übernachtung zuhause 27.000,00 Euro - Familienbildungsfreizeiten 11.700,00 Euro - Werbemaßnahmen 4.285,00 Euro
Aus der Sonderförderlinie multiprofessionelle Gruppenangebote für psychisch belastete
In welchem Umfang die für 2023 zugesagten Mittel auch tatsächlich von den Familienbildungsträgern in Anspruch genommen werden, ist momentan noch ungewiss. Dies wird sich erst Ende des Jahres nach finaler Abrechnung der Angebote zeigen.
Vor allem im Hinblick auf einen möglichen Fachkräftemangel in der Zukunft ist es besonders wichtig, Mütter und Väter in ihrer Elternrolle zu stärken und Wissen zu vermitteln, welches Familien befähigt, auch in herausfordernden Zeiten auf erworbene Fähigkeiten und unterstützende Sozialkontakte zurückzugreifen. Denn die Folgen der Corona-Pandemie sind nach wie vor zu spüren und steigende Lebenshaltungskosten wecken Zukunftsängste auch bei Familien im Ostalbkreis.
Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass das Landesprogramm STÄRKE auch nach Ablauf der jetzigen VwV STÄRKE 2019 fortbestehen soll.
Der von Frau Ministerialdirektorin Leonie Dirks bereitgestellte Entwurf einer Neufassung wurde vom Landkreistag den Landratsämtern am 18.10.23 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die VwV STÄRKE 2024 soll am 01.01.2024 in Kraft treten und bis 31.12.2028 gültig sein.
Finanzierung und Folgekosten
In 2023 wurden dem Ostalbkreis 197.398,90 Euro reguläre Mittel sowie 82.432,86 Euro zusätzliche Mittel zugesagt. Dies entspricht der von den Familienbildungsträgern beantragten Summe.
Die Zuwendungen für 2024 sind noch nicht bekannt. Der aktuell vorliegende Entwurf lässt eine vergleichbare beziehungsweise weiterentwickelte Fortführung von STÄRKE ab 2024 erwarten.
Anlagen
STÄRKE Broschüre „Eltern- und Familienbildungsangebote im Ostalbkreis“ Entwurf Verwaltungsvorschrift STÄRKE 2024 Flyer JuFam gesamt
Sichtvermerke
gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin V/51 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landr |
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