Für den Zweiten Verwaltungsstandort mit zunächst zwei Baukörpern wird der Empfehlung des Architekturbüros Hirner und Riehl und der Verwaltung folgend die Variante 3 als Planungsgrundlage definiert. Dabei beginnt die Bebauung im nordwestlichen Grundstücksbereich des Union-Geländes mit einem fünfgeschossigen Gebäude, welches über einen Verbindungsbau an das zweite und zentral gelegene sechsgeschossige Gebäude angebunden wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Kreistag beschlossenen Festlegungen des überarbeiteten Hochbauentwurfes des Architekturbüros Hirner und Riehl sowie die Vorstellungen zur Höhe des Parkhauses gegenüber der Stadt Aalen als Grundlagen für das aktuell laufende Bebauungsplanverfahren „Union-Areal“ zu benennen und den Entwurf des Bebauungsplans dem Bauausschuss vorzulegen.
Der Bauausschuss für den Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 dem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.
29.06.2021 - Kreistag
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich, bei 15 Enthaltungen, zu.