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Vorlage - 105/2021  

 
 
Betreff: Standortsuche für geeignete Deponiegelände
- Grundsatzbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
08.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
29.06.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersicht kreiseigene Deponien

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Sachstandsbericht zur Standortsuche für geeignete Deponiegelände wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Geotechnik Aalen anhand der vorliegenden Gesamtkarte des Ostalbkreises mit der Standortsuche für potentiell geeignete Deponiegelände (DK I und DK II) im Landkreis zu beauftragen.
     
  3. Zur Begleitung der Standortsuche für geeignete Deponiegelände soll ein externes Büro für die Öffentlichkeitsarbeit hinzugezogen werden.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Allgemeines

 

Seit Jahren ist die Entsorgungssituation in Deutschland in Bezug auf mineralische Abfälle angespannt und in Zukunft wird eine weitere Verschärfung erwartet. Die Menge an mineralischen Abfällen, insbesondere Bauabfälle, nimmt weiter zu, während sich die Zahl der Deponien nach wie vor verringert. Dies hat zur Folge, dass Abfälle teils weite Strecken bis zur Deponierung zurücklegen müssen und die Entsorgungskosten steigen.

 

Äußere Entwicklungen, die eine maßgebliche Entspannung erwarten ließen, sind aktuell nicht absehbar. Wichtige Faktoren, wie z.B. die konjunkturelle und nachhaltige Entwicklung und die hiermit im Zusammenhang stehende Bauwirtschaft, welche die Menge mineralischer Abfälle besonders stark beeinflussen, sind jedoch schwer prognostizierbar. Nach bisherigen Schätzungen ist jedoch für Baden-Württemberg mit einem erhöhten Zustrom an mineralischen Abfällen zu rechnen, die auf Deponien der Klasse I und II abgelagert werden müssen.

 

Aktuell kann Baden-Württemberg die gesetzlich geforderte 10-jährige Entsorgungs-sicherheit mineralischer Abfälle sicherstellen – jedoch nur unter Hinzunahme der planfestgestellten Deponiekapazitäten. Schwachstellen sind hier jedoch die relativ geringe Anzahl an Deponiebetreibern und deren ungleiche regionale Verteilung.

 

Um insbesondere den Flächenverbrauch zu reduzieren, werden aktuell vorrangig die vorhandenen Deponiestandorte erweitert. Mit den geplanten Deponieaufstockungen der beiden Standorte Ellert und Reutehau wird die Entsorgungssicherheit im Ostalbkreis mittelfristig gewährleistet. Neben der Erweiterung oder Überlagerung bestehender Deponien muss jedoch zunehmend die Ausweisung neuer Deponiestandorte in Betracht gezogen werden.

 

Zu beachten ist hierbei, dass Deponieneubauten anspruchsvoll in der Planung sind. Zudem ist eine umfassende Bürgerbeteiligung geboten, um eine Akzeptanz der Planungen in der Öffentlichkeit zu erzielen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren sowie dem sich anschließenden Genehmigungsfahren muss mit einem Zeitfenster von 20 und mehr Jahren bis zur Genehmigung einer neuen Deponie gerechnet werden.

 

Somit ist es zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit geboten, rechtzeitig durch eine Standortsuche nach geeignetem Deponiegelände ausreichende zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

 

 

2. Historie zu den Hausmülldeponien Ellert und Reutehau

 

Die Errichtung einer Deponie im westlichen Bereich des Ostalbkreises drängte Ende der 70er zunehmend, nachdem sowohl die Kreismülldeponie Heubach-Buch als auch die Deponie Aalen zum 31.12.1978 geschlossen werden mussten. So wurde in den Jahren 1978/79 die Mülldeponie Ellert einschließlich der Zufahrtsstraße errichtet und am 01.01.1980 auf einer Fläche von 28 Hektar und einem Volumen von etwa 3,5 Mio. cbm Abfälle in Betrieb genommen.

 

Aufgrund der Verfüllung der Deponie Blasienberg sowie als Alternativ- und Ersatzdeponie für die Deponie Ellert wurde Ende der 70er Jahre auch im östlichen Kreisgebiet eine weitere, neue Mülldeponie erforderlich. Der Ostalbkreis hat dafür am 02.12.1977 beim Regierungspräsidium Stuttgart die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Mülldeponie Reutehau beantragt. Bis zum Jahr 1982 ruhte das Planfeststellungsverfahren allerdings, da der Landkreis parallel intensiv die Erprobung des „Kienerschen-Müllverschwelungsverfahrens“ abgewartet hatte. Als eine „Kiener-Anlage“ nicht in Betracht kam, wurde das Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen.

 

Letztendlich wurde die Deponie Reutehau im Jahr 1985 auf einer Fläche von 16,25 Hektar, einem Volumen von 2,1 Mio. cbm und einer geplanten Laufzeit von 15 Jahren in Betrieb genommen.

 

Vor der Gründung der GOA wurden auf den Deponien Ellert und Reutehau im Jahr 1989 insgesamt 415.342 to. Abfälle deponiert (Hauptmengen: Bauschutt 83.226 to., Klär- und Industrieschlämme 79.327 to., Gießereisande 46.311 to., dazu Haus- und Sperrmüll und Gewerbeabfälle).

 

Der Kreistag hat daraufhin in der Abfallwirtschaftskonzeption 1990 gefordert, die Abfallmengen durch Recycling und Vermeidung baldmöglichst um die Hälfte zu reduzieren.

 

So waren es 1990 noch rd. 361.072 to., im Jahr 1991 noch 354.219 to. und 1992 noch 248.229 to. Aufgrund der zu deponierenden Müllmengen in den Jahren 1989 bis 1991 wurde ab 1992 für beide Deponien noch von einer Restlaufzeit von jeweils ca. 9 Jahren ausgegangen.

 

Die geforderte Halbierung der Müllmengen aus 1989 konnte bereits 1993 erreicht werden. Seitdem haben die zu deponierenden Mengen weiter abgenommen. Gründe hierfür sind u.a.:

- Bauschuttrecycling in der Privatwirtschaft

- Ausschluss von Industrieschlämmen und Schredderleichtfraktionen

- (zeitweise) landwirtschaftliche Ausbringung kommunaler Klärschlämme

- Recyclingmaßnahmen bei Haushalts- und Gewerbeabfällen

- Mengenrückgang bei Gießereisanden

- gesetzliche Regelungen

 

Seit dem Jahr 2005 wird die Abfallwirtschaft auch entscheidend durch die gesetzlichen Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) geprägt, wonach seit 01.06.2005 keine unbehandelten Abfälle auf den Deponien mehr abgelagert werden dürfen. Alle hoheitlichen Abfälle, die keiner sonstigen Verwertung zugeführt werden können, werden seitdem in den Müllverbrennungsanlagen Würzburg und Ulm thermisch behandelt.

 

Seit dem 01.01.2008 ist die Entsorgungspflicht des Ostalbkreises für die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (Gewerbeabfälle) mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart und Zustimmung des Ostalbkreises mit Ausnahme der Selbstanlieferung von Kleinmengen auf die GOA übertragen. Die Pflichtenübertragung war bis 31.12.2015 befristet. Der eigenverantwortliche Betrieb der Deponien hat sich bisher für alle Beteiligten ausschließlich positiv ausgewirkt. Der Ostalbkreis hat Planungssicherheit bei der Kalkulation der Abfallgebühren, da das nicht berechenbare Aufkommen der Gewerbeabfälle zur Beseitigung nicht einfließt. Die GOA kann flexibel auf Marktschwankungen reagieren und die Erhebung von Entgelten unter Ausweis der Mehrwertsteuer kommt den gewerblichen Anlieferern und somit der regionalen Wirtschaft durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs zugute. Um diese Vorteile weiterhin nutzen zu können, wurde mit Zustimmung der Gremien des Ostalbkreises und der GOA beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf Verlängerung der Übertragung der Entsorgungspflichten bis 31.12.2020 sowie ein weiterer Antrag auf Verlängerung bis 31.12.2022 gestellt und genehmigt.

 

 

3. Geplante Aufstockung der Hausmülldeponien Ellert und Reutehau

 

Deponie Ellert

 

Die Deponie Ellert, mit einem genehmigten Volumen von 3.440.000 m³, ist bereits verfüllt. Seit 30.09.2005 ist die Deponie geschlossen und befindet sich in der Stilllegungsphase. Die Nachsorgekosten für die Deponie Ellert trägt der Ostalbkreis.

 

Da im Ostalbkreis und auch in der näheren Umgebung derzeit keine DK I-Deponie vorhanden ist, hat der Kreistag in der Sitzung am 26.07.2016 die Aufstockung der Deponie beschlossen. Durch die Nutzung des bestehenden Deponiestandortes nach dem Prinzip „Deponie auf Deponie“ können auf Ellert weitere ca. 537.000 m³ DK I-Material eingebaut werden ohne die Deponiefläche zu vergrößern. Die Aufstockung soll in fünf Bauabschnitten erfolgen.

 

Am 18.02.2020 wurde die Planfeststellung gemäß § 35 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum Bau und Betrieb der geplanten Deponieerweiterung der Deponieklasse I beantragt. Die Genehmigung der Deponieaufstockung wird in 2021 erwartet.

 

Aktuell wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2023 mit der Verfüllung der Deponie gestartet werden kann. Geht man von einer jährlichen Einbaumenge von 25.000 cbm aus, wäre die Deponie im Jahr 2043 verfüllt und geht nach der Oberflächenabdichtung in die Nachsorgephase über.

 

Deponie Reutehau

 

Auf der Deponie Reutehau hat das Restvolumen zum 31.12.1991 von genehmigten 2.100.000 m³ noch ca. 1.390.000 m³ betragen. Seit Inbetriebnahme 1984 wurden dort rd. 711.000 m³ verfüllt.

 

Durch die bereits angesprochenen Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) wurde seit dem Jahr 2005 kein Hausmüll, der nicht thermisch behandelt wurde, mehr auf der Deponie Reutehau abgelagert. Diese Reglung führte zu einem Mengeneinschnitt und einer entsprechenden Verlängerung der Deponielaufzeit.

 

Die Nachsorgepflichten für die Deponie Reutehau obliegen dem Ostalbkreis. Der

Ostalbkreis hat hierfür eine Nachsorgerücklage angespart und ersetzt der GOA aus dieser Rücklage jährlich die für Rekultivierungsmaßnahmen entstehenden Kosten. Nachdem seit 01.01.2008 auf der Deponie Reutehau Abfälle ausschließlich von der GOA eingebaut werden, hat sich die GOA ab diesem Zeitpunkt entsprechend der Verfüllung an den Nachsorgekosten zu beteiligen. Die GOA bildet hierfür eigene Rückstellungen, die dem Ostalbkreis für die Nachsorge zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach den aktuellen Planungen steht Ende 2021 auf der Deponie Reutehau noch ein Volumen zur Verfüllung von ca. 261.896 cbm DK II-Material (Asbest, Rost- und Kesselasche, Dämmmaterial, belasteter Erdaushub und Bauschutt, Gipsabfälle etc.) zur Verfügung. Eine für DK I-Material (leicht belasteter Aushub und Bauschutt) zugelassene Deponie existiert derzeit im Ostalbkreis und auch in näherer Umgebung nicht. Insofern müssen die anfallenden DK I-Materialien aktuell auch auf der Deponie Reutehau deponiert werden.

 

Die GOA ist bemüht, das vorhandene Deponievolumen auf Reutehau und Herlikofen durch entsprechende Preispolitik zu schonen. Trotz dieser Maßnahmen wird die Deponie Reutehau in absehbarer Zeit verfüllt sein. Bei etwa gleichbleibenden Ablagerungsmengen beträgt die Restlaufzeit der Deponie ca. 8 – 9 Jahren, sofern nicht Mehrmengen aufgrund größerer Baumaßnahmen anfallen.

 

Um die Entsorgungssicherheit von mineralischen Abfällen im Ostalbkreis zu gewährleisten, hat der Kreistag in der Sitzung am 26.07.2016 ergänzend zur Aufstockung der Deponie Ellert die Aufstockung der Deponie Reutehau beschlossen. Auch hier können durch die Nutzung des bestehenden Deponiestandortes nach dem Prinzip „Deponie auf Deponie“ weitere ca. 300.000 m³ DK I-Material und 300.000 m³ DK II-Material eingebaut werden ohne die Deponiefläche zu vergrößern. Nach Vorliegen der Genehmigung der Deponieaufstockung Ellert wird die Planfeststellung für die Deponieaufstockung Reutehau beim Regierungspräsidium beantragt.

 

Auch die Deponiekapazitäten auf Reutehau werden trotz Aufstockung mittelfristig erschöpft sein. Die tatsächliche Laufzeit hängt stark von Mehrmengen aufgrund größerer Baumaßnahmen ab.

 

 

4. Erdaushub- und Bauschuttdeponie

 

Die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen wurde im Jahr 1997 als Ersatz für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Gügling auf einer Fläche von 20,2 ha mit einem Volumen von 2,1 Mio. m³ in Betrieb genommen. Verantwortlicher Betreiber der Deponie ist die GOA. Bis zur Übertragung der Entsorgungspflicht des Ostalbkreises für die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten hat der Ostalbkreis bis zum 31.12.2007 insgesamt 616.000 m³ verfüllt. Mit Wirkung vom 01.01.2008 hat die GOA die Nachsorgepflichten eigenverantwortlich übernommen. Der Ostalbkreis erstattet der GOA anteilig die Kosten der Durchführung der Nachsorgemaßnahmen für die eingebauten Mengen bis 31.12.2007.

 

Bei gleichbleibenden jährlichen Einbaumengen wird die Deponie Herlikofen nach ca. 9 Jahren verfüllt sein. Bei Mehrmengen aufgrund größerer Baumaßnahmen verkürzt sich die Laufzeit entsprechend.

 

 

5. Vorgehen zur Standortsuche

 

Um mögliche Standorte für geeignete Deponiegelände ausfindig zu machen, wurden in einem ersten Schritt Standortvoraussetzungen für Deponiegelände definiert.

 

In einer Gesamtkarte des Ostalbkreises wurden in Anlage 1 die kreiseigenen Deponien abgebildet.

 

In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, anhand öffentlich zugänglicher Geodaten die Flächen zu ermitteln, welche aufgrund von einem oder mehreren Ausschlusskriterien nicht oder nur eingeschränkt als Standort für eine Deponie geeignet sind.

 

Folgende Ausschlusskriterien kommen in Betracht:

      Oberflächenwasser und Grundwasser (Grundwasserschutzgebiete, Fließgewässer, Überschwemmungsgebiete, stehende Gewässer)

      Siedlungsflächen (300 m Abstand zu Siedlungen)

      Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz (FFH-Schutzgebiete, Naturschutzgebiete, Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Waldschutzgebiete, Naturpark)

      Geologie (Weißer Jura und Gipskeuper Erdabfallgefahr)

 

Aus den verbleibenden Flächen wären unter Berücksichtigung der definierten Standortvoraussetzungen und positiver Standortbedingungen potentiell geeignete Flächen zu identifizieren. Zu den positiven Standortbedingungen zählen zum Beispiel Verkehrsanbindung, vorhandene Infrastruktur, günstige geologische Rahmenbedingungen, günstige topografische Rahmenbedingungen, Akzeptanz in der Bevölkerung usw. Potentiell geeignete Flächen sind dann im Rahmen von detaillierten Standortgutachten eingehend auf ihre Eignung zu prüfen.

 

Um die Akzeptanz eines Deponiestandortes zu erhöhen, strebt der Ostalbkreis eine frühe informelle Beteiligung der Öffentlichkeit unter Hinzuziehung eines externen Büros an.

 

Im Detail kann die Beteiligung in folgende Bausteine gegliedert sein:

 

-       Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes, welches konkret und detailliert festlegt, was gemacht werden soll.

-       Planen, Erstellen und Betreiben einer Projekthomepage mit allen für die Öffentlichkeit relevanten Informationen. Die Homepage wird grafisch so aufbereitet, dass komplizierte Prozesse und Planungen von Laien nachvollzogen werden können. Damit kann sich die Öffentlichkeit über die Homepage detailliert über das Projekt und dessen Stand informieren.

-       Planung und Erstellen von Kurzfilmen mit z.B. Interviews von Experten, Aufnahmen vom Projekt Vorort

-       Durchführung von Öffentlichkeitsterminen zur Vorstellung des Projektes

-       Dialogtermine, welche mit einer festgelegten Anzahl von Teilnehmern (z.B. 15 zufällige Bürger aus dem Projektgebiet, plus 10 Teilnehmer aus Verbänden und Industrie) durchgeführt werden und welche zum Ziel haben, die Akzeptanz des Projektes und die Akzeptanz der Planung zu erhöhen. Dabei sollen Möglichkeiten aber auch Grenzen der Planung aufgezeigt werden. Die Ergebnisse der Dialogtermine werden in den Öffentlichkeitsterminen und auf der Projekthomepage anschaulich präsentiert und veröffentlicht.

 

 

6. Gründe für den Beginn einer Standortsuche nach geeignetem Deponiegelände

 

      Das noch vorhandene Deponievolumen für Abfälle der Deponieklasse I und II im Ost-albkreis wird mittelfristig verfüllt sein.

 

      Vom Beginn der Standortsuche bis zur Genehmigung einer neuen Deponie muss mit einem Zeitfenster von 20 und mehr Jahren gerechnet werden.

 

      Aufnahme potentiell geeigneter Flächen im Regionalentwicklungsplan, welcher aktuell überarbeitet wird, wird ermöglicht.

 

      langfristige Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle im

Ostalbkreis (und der Region) durch Schaffung ausreichender Kapazitäten vor Ort

 

      Stärkung des Wirtschaftsstandortes Ostalbkreis

 

      Vorteile für ansässige Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Privatpersonen durch kurze Entfernungen zu den Deponien

 

      Stärkung der Wirtschaftskraft im Landkreis (und der Region) mit Sicherung von Arbeitsplätzen

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Kostenträger für die Planungskosten ist der Ostalbkreis. Die Planungskosten werden im TeilHH 8 entsprechend eingeplant.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Übersicht kreiseigene Deponien

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht kreiseigene Deponien (1181 KB)