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Vorlage - 066/2021  

 
 
Betreff: Modernisierung des Ostalbkreishauses - Beschluss zur Durchführung der Sanierung der Tiefgarage
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
15.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Kreistag Entscheidung
29.06.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

  1. Dem vorgestellten Konzept zur Sanierung der Tiefgarage des Ostalbkreishauses des Ingenieurbüros Muhsau Kindl (Biberach an der Riß) wird zugestimmt.

 

  1. Für die Sanierung der Tiefgarage des Ostalbkreishauses wird auf Grundlage der Planung und der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Muhsau Kindl vom 05.06.2020 über 5.958.400 € die Baufreigabe erteilt.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt, damit die Durchführung der Sanierungsmaßnahme im Zeitraum 2022-2023 erfolgen kann.

 

  1. Für die Realisierung der Tiefgaragensanierung werden Finanzmittel in Höhe von 5.958.400 € in den Haushaltsplänen 2022 ff. bereitgestellt.

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Ostalbkreishaus wurde im Jahr 1984 in Betrieb genommen. Auf Grund des Alters besteht ein Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarf, der erstmals am 22.10.2013 im Kreistag vorgestellt wurde. Die Konzeption zur Modernisierung des Ostalbkreishauses sieht vor, dass durch Einzelmaßnahmen die Modernisierung schrittweise umgesetzt wird.

 

 

Überblick zu den bereits durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen

 

Bereits umgesetzt wurde die Modernisierung der fünf Personenaufzugsanlagen und die Erneuerung der Wärmeversorgung (Kombination aus Kraft-Wärme-Kopplung und umweltfreundlicher Holzpelletanlage).

 

In den letzten Jahren wurden die Flachdächer energetisch saniert und in Teilbereichen extensiv begrünt, im Erdgeschoss eine Kindertagesstätte (Ostalb-TIGER) eingerichtet und ein attraktiver Spielbereich im Freien geschaffen sowie in diesem Zuge das Kreismedienzentrum neu gestaltet.

 

Ebenso wurde die Medientechnik im großen Sitzungssaal erneuert und die Modernisierung der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle durchgeführt.

 

Die Außenanlagen im Bereich Haupteingang zur Stuttgarter Straße hin und der Weg entlang des Kochers wurden erneuert und barrierefrei hergestellt. Außerdem wurde am Haupteingang eine barrierefreie Automatiktür nachgerüstet. Die PKW-Stellplätze und Fahrbahnflächen auf der Seite des Nebeneingangs zwischen Wilhelm-Merz-Straße und Julius-Bausch-Straße wurden im Jahr 2020 erneuert.

 

Des Weiteren hat der Kreistag am 10.03.2020 die Arbeiten zur Sanierung der Elektroverteilung und zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes vergeben. Die Arbeiten haben im Juli 2020 mit vorbereitenden Maßnahmen an der Niederspannungshauptverteilung und der Schaffung von kleineren Technikräumen für die Sprachalarmierungs- und die neue Brandmeldeanlage im Untergeschoss begonnen.

Die Gesamtmaßnahme wird abschnittsweise bis Ende des Jahres 2023 durchgeführt.

 


Sanierung der Tiefgarage

 

Das Ostalbkreishaus verfügt über zwei Tiefgaragenebenen, die über eine Rampe erschlossen werden. Die Tiefgarage mit insgesamt 160 Stellplätzen verfügt über eine Gesamtfläche - einschließlich der Zufahrtsrampe - von rund 5.000 m². Über eine Laderampe mit Scherenbühne findet von der unteren Tiefgaragenebene der Großteil der An- und Ablieferung statt.

Die Tiefgaragensanierung erfordert eine umfangreiche Betonsanierung auf Grund des Schadensbildes (Risse im Beton, eindringendes Wasser).

Abb. 1: Schadensbild Boden 1. UG       Abb. 2: Schadensbild Boden 2. UG

 

 

Im Jahr 2019 wurde ein Planerauswahlverfahren gemäß Vergabeverordnung durchgeführt. Aus diesem Wettbewerbsverfahren ging das Ingenieurbüro Muhsau Kindl (Biberach an der Riß) als Sieger hervor und wurde von der Verwaltung mit der Erstellung einer Sanierungskonzeption beauftragt.

 

Im Anschluss wurde eine detaillierte Untersuchung durch das federführende Ingenieurbüro Muhsau Kindl unter der Einbindung weiterer Fachplaner für Tragwerkskonstruktion (Statik), Elektrotechnik, Brandschutz und Lüftungstechnik erstellt und mit der Verwaltung abgestimmt und weiterentwickelt.

 

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Schäden an den Böden, Stützen, Decken und allgemein an der Bewehrung schwerwiegender sind als noch im Jahr 2013 angenommen wurde. Zudem haben die Schäden im Zeitraum 2013-2020 zugenommen. Die Erkenntnisse wurden in die Sanierungskonzeption eingearbeitet und bei der Planung berücksichtigt.

 

Zur Untersuchung des Schadensbildes wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

 

  • Anlegen von Test- und Musterflächen zur Analyse des Wand- und Bodenaufbaus sowie zur Ermittlung der tatsächlichen Betonüberdeckung der tragenden Bauteile
  • Entnahme von Bohrkernen zur Ermittlung der Eindringtiefe von Salzen und Chloriden sowie zur Untersuchung des tatsächlichen Schadbildes der Korrosion der Bewehrung
  • Öffnen der Estrichbeläge zur Ermittlung des tatsächlichen Schadbildes vorhandener Risse

 

Abb. 3: Entnahme von Bohrkernen 

 

Im Rahmen der Feinuntersuchung wurden folgende Schäden an den Bauteilen festgestellt:

 

  • An fast allen Prüfstellen der bestehenden Risse wurden die Grenzwerte für den maximalen Chloridgehalt überschritten. So wurden               bei einer Tiefe von 2-4 cm Chloridgehalte von 1,62-0,71 M-% nachgewiesen (Grenzwert 0,50 M-%).
  • Die Stützen und Wände besitzen im Sockelbereich kein Oberflächenschutzsystem und keine Hohlkehle. So konnte über die Jahre Wasser und Tausalze in die Konstruktion eindringen.
  • Bei ca. 41 % der detektierten Bewehrung wird die Mindestbetondeckung von 20 mm unterschritten, da kein Sockelschutz vorhanden ist
  • Im Bereich der Decken haben wasserführende Risse zu Korrosion und Betonabplatzung beigetragen.
  • Stellenweise werden die Grenzwerte der Karbonatisierung überschritten, welches in der Folge dazu beiträgt, dass der Korrosionsschutz und somit die Funktion der Bewehrung verloren geht.

 

 

 

Abb. 4: Grenzwertüberschreitung Chlorid      Abb. 5: Korrosion infolge Karbonatisierung

 


Als Fazit soll an dieser Stelle auf folgende Bewertung der Sanierungskonzeption verwiesen werden:

 

„…Durch Risse als auch das Porengefüge können Chloride demnach in den Stahlbeton eindringen und Korrosion an der Bewehrung verursachen. Die Korrosion sorgt für einen Querschnittsverlust am Bewehrungsstahl, der im schlimmsten Fall zum Versagen des Bauteils führen kann. Im Zuge der Korrosion kommt es zur Rostbildung an der Bewehrung und damit zur Volumenzunahme. Der Rost kann einen Sprengdruck auf die darüberliegende Betondeckung ausüben, was bei Überschreiten der Zugkraft des Betons zu Abplatzungen führen kann….“

 

Abb. 6: Undichtigkeiten Unterzug            Abb. 7: Chloridinduzierte Korrosion

 

 

Umfang der Sanierungsmaßnahme

 

Neben der eigentlichen Betonwerksinstandsetzung werden im Zuge dieser umfassenden Sanierungsmaßnahme auch verschiedene Anlagen der Gebäudetechnik modernisiert. Der Sanierungsumfang beinhaltet folgende Maßnahmen:

 

Betonwerksinstandsetzung und begleitende Hochbaumaßnahmen

 

- Abbruch- und Rückbauarbeiten

- Betoninstandsetzung und Bewehrungssanierung (Böden, Wände und Decken)

- Herstellung des notwendigen Gefälles im Boden

- Neubeschichtung und Neuverfugung im Bereich der Boden- und Wandflächen

- Instandsetzung der Zufahrtsrampe

- Sanierung der Treppenhäuser und Nebenräume

- Instandsetzung der Türen und Schiebetore

- Rückbau der Einrichtungen des Zivilschutzraumes

 

Elektrotechnik

 

- Erneuerung der Leuchtenfassungen und Wiederverwendung der vorhandenen LED-Röhren

- Einbau einer flächendeckenden Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung bei Stromausfall)

- Erneuerung der Brandmelder

- Einbau einer Sprechanlage (Alarmierung im Brandfall sowie Durchsagemöglichkeit)

- Einbau einer Gebäudefunkanlage (Verständigung der Feuerwehr untereinander bei Einsatz)

- Austausch der Schutzrohre und Kabelkanäle

- Erneuerung von Blitzschutz, Überspannungsschutz und Potentialausgleich

- Erneuerung der Verkabelung für die Zugangskontrolle und Rolltorsteuerung

- Schaffung von Elektroladepunkten

Heizung/Lüftung/Sanitär

 

- Anpassung der Lüftungsanlage (Rückbau nicht mehr benötigter Lüftungskanäle)

- Erneuerung der CO-Warnanlage

- Trennung der Feuerlöschleitung von der Trinkwasserleitung

 

 

Einbindung des Geschäftsbereichs Verkehrsinfrastruktur

 

Nach der Prüfung und Diskussion der Vorplanung wurde hausintern der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur auf Grund der dort vorhandenen Erfahrungen mit der Betonwerksinstandsetzung (z.B. Sanierung des Agnesbergtunnels) eingebunden sowie eine zusätzliche externe Einschätzung des Schadbildes eingeholt. Im Rahmen der externen Beurteilung wurden weitere Proben an den Bauteilen genommen und ausgewertet sowie die Kostenansätze und Sanierungsalternativen validiert. Durch die Einbindung des Geschäftsbereichs Verkehrsinfrastruktur konnten einzelne Punkte noch detaillierter bewertet und in die finale Vorplanung aufgenommen werden.

 

Die letztlich anfallenden Kosten werden sich erst im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens in einem möglichst breiten Preiswettbewerb mit vielen Anbietern ergeben. Erst mit der vollumfänglichen Öffnung der Bauteile wird sich der exakte Sanierungs- und Kostenaufwand zeigen.

 

 

 

Vorschlag zur Umsetzung

 

Die Sanierung der beiden Tiefgaragenebenen sollte unter deren Vollsperrung und gleichzeitigen Nutzung des Ausweichparkplatzes UNION-Gelände im Zeitraum 2022-2023 erfolgen sollte. Die Bauzeit würde dann 11-12 Monate betragen.

 

Eine abschnittsweise Sanierung (z.B. je Tiefgaragenebene) ist zwar technisch möglich, würde jedoch zu einem erheblichen Mehraufwand und damit zu Mehrkosten und einer längeren Bauzeit führen.

 

Für die Durchführung in einem Zug unter Vollsperrung sprechen:

 

  • kürzere Bauzeit
  • geringere Kosten (Entfall von Schutzwänden und temporärer Verkehrsführung, keine mehrfachen Baustelleneinrichtungen mit Höchstdruckwasserstrahltechnik-Aggregaten)
  • Die vorhandenen Trennrisse in der Geschossdecke zwischen der 1. und 2. Tiefgaragenebene müssen über den gesamten Deckenspiegel abgetragen werden, d.h. dass sich beispielsweise niemand im 2. UG aufhalten darf, wenn im 1. UG mit Höchstdruckwasserstrahltechnik mit 2.000 bar gearbeitet wird.
  • Da nur eine Zufahrtsrampe zur Verfügung steht, könnte eine Verkehrsführung nur mittels Ampelsteuerung und Einbahnstraßenbetrieb erfolgen. Hierzu sind jedoch die Aufstellflächen vor der Zufahrt zur Tiefgarage zu gering.
  • Alle sicherheitsrelevanten Anlagen müssen bei einer Bauabschnittsbildung dennoch immer voll funktionstüchtig sein (CO-Warnanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Be- und Entlüftung). Für diese Interimsmaßnahmen würden erhebliche Kosten anfallen.
  • Bautechnisch hätte die Abschnittsbildung bei der Beschichtung und Abdichtung zur Folge, dass eine Vielzahl von Nähten und Stößen entstehen würden, die im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit kontraproduktiv sind.

 

 

Eine Verschiebung der Tiefgaragensanierung wäre möglich. Angesichts des Schadensbildes ist jedoch damit zu rechnen, dass der Sanierungsumfang dadurch deutlich ansteigt. Das Ingenieurbüro Muhsau Kindl empfiehlt - gestützt auf die für die Vorplanung erstatteten Gutachten - eine Sanierung im Zeitraum 2022-2023 vorzunehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt als Ausführungszeitraum August 2022-Juli 2023. In diesem Fall würde die weitere Planung und die Ausschreibung im zweiten Halbjahr 2021 erfolgen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Gesamtkosten können trotz intensiver Voruntersuchungen zum Schadensbild nur im Rahmen der beiden Szenarien Variante 1 (ungünstigstes Schadensbild) mit 5.958.400 € und Variante 2 (Idealfall) mit 4.624.200 € benannt werden, da ansonsten weitere großflächige Bauteilöffnungen erforderlich wären.

 

Schadensbild /

Kostengruppe

Variante 1 -

Ungünstigstes Szenario

Variante 2 -

Idealfall

KG 300 Bauwerk

4.087.000 €

2.992.800 €

KG 400 Elektro

636.400 €

636.400 €

KG 400 HLS

160.000 €

160.000 €

KG 700 Honorare

1.075.000 €

835.000 €

Gesamt

5.958.400 €

4.624.200 €

 

Die für die Sanierungsmaßnahme benötigten finanziellen Mittel sind in den Haushaltsplänen 2022 ff. zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Bihr, Geschäftsbereichsleiter

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat