Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Überblick zu den bereits durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
Bereits umgesetzt wurde die Modernisierung der fünf Personenaufzugsanlagen und die Erneuerung der Wärmeversorgung (Kombination aus Kraft-Wärme-Kopplung und umweltfreundlicher Holzpelletanlage).
In den letzten Jahren wurden die Flachdächer energetisch saniert und in Teilbereichen extensiv begrünt, im Erdgeschoss eine Kindertagesstätte (Ostalb-TIGER) eingerichtet und ein attraktiver Spielbereich im Freien geschaffen sowie in diesem Zuge das Kreismedienzentrum neu gestaltet.
Ebenso wurde die Medientechnik im großen Sitzungssaal erneuert und die Modernisierung der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle durchgeführt.
Die Außenanlagen im Bereich Haupteingang zur Stuttgarter Straße hin und der Weg entlang des Kochers wurden erneuert und barrierefrei hergestellt. Außerdem wurde am Haupteingang eine barrierefreie Automatiktür nachgerüstet. Die PKW-Stellplätze und Fahrbahnflächen auf der Seite des Nebeneingangs zwischen Wilhelm-Merz-Straße und Julius-Bausch-Straße wurden im Jahr 2020 erneuert.
Des Weiteren hat der Kreistag am 10.03.2020 die Arbeiten zur Sanierung der Elektroverteilung und zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes vergeben. Die Arbeiten haben im Juli 2020 mit vorbereitenden Maßnahmen an der Niederspannungshauptverteilung und der Schaffung von kleineren Technikräumen für die Sprachalarmierungs- und die neue Brandmeldeanlage im Untergeschoss begonnen. Die Gesamtmaßnahme wird abschnittsweise bis Ende des Jahres 2023 durchgeführt.
Sanierung der Tiefgarage
Das Ostalbkreishaus verfügt über zwei Tiefgaragenebenen, die über eine Rampe erschlossen werden. Die Tiefgarage mit insgesamt 160 Stellplätzen verfügt über eine Gesamtfläche - einschließlich der Zufahrtsrampe - von rund 5.000 m². Über eine Laderampe mit Scherenbühne findet von der unteren Tiefgaragenebene der Großteil der An- und Ablieferung statt. Die Tiefgaragensanierung erfordert eine umfangreiche Betonsanierung auf Grund des Schadensbildes (Risse im Beton, eindringendes Wasser). Abb. 1: Schadensbild Boden 1. UG Abb. 2: Schadensbild Boden 2. UG
Im Jahr 2019 wurde ein Planerauswahlverfahren gemäß Vergabeverordnung durchgeführt. Aus diesem Wettbewerbsverfahren ging das Ingenieurbüro Muhsau Kindl (Biberach an der Riß) als Sieger hervor und wurde von der Verwaltung mit der Erstellung einer Sanierungskonzeption beauftragt.
Im Anschluss wurde eine detaillierte Untersuchung durch das federführende Ingenieurbüro Muhsau Kindl unter der Einbindung weiterer Fachplaner für Tragwerkskonstruktion (Statik), Elektrotechnik, Brandschutz und Lüftungstechnik erstellt und mit der Verwaltung abgestimmt und weiterentwickelt.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Schäden an den Böden, Stützen, Decken und allgemein an der Bewehrung schwerwiegender sind als noch im Jahr 2013 angenommen wurde. Zudem haben die Schäden im Zeitraum 2013-2020 zugenommen. Die Erkenntnisse wurden in die Sanierungskonzeption eingearbeitet und bei der Planung berücksichtigt.
Zur Untersuchung des Schadensbildes wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Abb. 3: Entnahme von Bohrkernen
Im Rahmen der Feinuntersuchung wurden folgende Schäden an den Bauteilen festgestellt:
Abb. 4: Grenzwertüberschreitung Chlorid Abb. 5: Korrosion infolge Karbonatisierung
Als Fazit soll an dieser Stelle auf folgende Bewertung der Sanierungskonzeption verwiesen werden:
„…Durch Risse als auch das Porengefüge können Chloride demnach in den Stahlbeton eindringen und Korrosion an der Bewehrung verursachen. Die Korrosion sorgt für einen Querschnittsverlust am Bewehrungsstahl, der im schlimmsten Fall zum Versagen des Bauteils führen kann. Im Zuge der Korrosion kommt es zur Rostbildung an der Bewehrung und damit zur Volumenzunahme. Der Rost kann einen Sprengdruck auf die darüberliegende Betondeckung ausüben, was bei Überschreiten der Zugkraft des Betons zu Abplatzungen führen kann….“
Abb. 6: Undichtigkeiten Unterzug Abb. 7: Chloridinduzierte Korrosion
Umfang der Sanierungsmaßnahme
Neben der eigentlichen Betonwerksinstandsetzung werden im Zuge dieser umfassenden Sanierungsmaßnahme auch verschiedene Anlagen der Gebäudetechnik modernisiert. Der Sanierungsumfang beinhaltet folgende Maßnahmen:
Betonwerksinstandsetzung und begleitende Hochbaumaßnahmen
- Abbruch- und Rückbauarbeiten - Betoninstandsetzung und Bewehrungssanierung (Böden, Wände und Decken) - Herstellung des notwendigen Gefälles im Boden - Neubeschichtung und Neuverfugung im Bereich der Boden- und Wandflächen - Instandsetzung der Zufahrtsrampe - Sanierung der Treppenhäuser und Nebenräume - Instandsetzung der Türen und Schiebetore - Rückbau der Einrichtungen des Zivilschutzraumes
Elektrotechnik
- Erneuerung der Leuchtenfassungen und Wiederverwendung der vorhandenen LED-Röhren - Einbau einer flächendeckenden Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung bei Stromausfall) - Erneuerung der Brandmelder - Einbau einer Sprechanlage (Alarmierung im Brandfall sowie Durchsagemöglichkeit) - Einbau einer Gebäudefunkanlage (Verständigung der Feuerwehr untereinander bei Einsatz) - Austausch der Schutzrohre und Kabelkanäle - Erneuerung von Blitzschutz, Überspannungsschutz und Potentialausgleich - Erneuerung der Verkabelung für die Zugangskontrolle und Rolltorsteuerung - Schaffung von Elektroladepunkten Heizung/Lüftung/Sanitär
- Anpassung der Lüftungsanlage (Rückbau nicht mehr benötigter Lüftungskanäle) - Erneuerung der CO-Warnanlage - Trennung der Feuerlöschleitung von der Trinkwasserleitung
Einbindung des Geschäftsbereichs Verkehrsinfrastruktur
Nach der Prüfung und Diskussion der Vorplanung wurde hausintern der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur auf Grund der dort vorhandenen Erfahrungen mit der Betonwerksinstandsetzung (z.B. Sanierung des Agnesbergtunnels) eingebunden sowie eine zusätzliche externe Einschätzung des Schadbildes eingeholt. Im Rahmen der externen Beurteilung wurden weitere Proben an den Bauteilen genommen und ausgewertet sowie die Kostenansätze und Sanierungsalternativen validiert. Durch die Einbindung des Geschäftsbereichs Verkehrsinfrastruktur konnten einzelne Punkte noch detaillierter bewertet und in die finale Vorplanung aufgenommen werden.
Die letztlich anfallenden Kosten werden sich erst im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens in einem möglichst breiten Preiswettbewerb mit vielen Anbietern ergeben. Erst mit der vollumfänglichen Öffnung der Bauteile wird sich der exakte Sanierungs- und Kostenaufwand zeigen.
Vorschlag zur Umsetzung
Die Sanierung der beiden Tiefgaragenebenen sollte unter deren Vollsperrung und gleichzeitigen Nutzung des Ausweichparkplatzes UNION-Gelände im Zeitraum 2022-2023 erfolgen sollte. Die Bauzeit würde dann 11-12 Monate betragen.
Eine abschnittsweise Sanierung (z.B. je Tiefgaragenebene) ist zwar technisch möglich, würde jedoch zu einem erheblichen Mehraufwand und damit zu Mehrkosten und einer längeren Bauzeit führen.
Für die Durchführung in einem Zug unter Vollsperrung sprechen:
Eine Verschiebung der Tiefgaragensanierung wäre möglich. Angesichts des Schadensbildes ist jedoch damit zu rechnen, dass der Sanierungsumfang dadurch deutlich ansteigt. Das Ingenieurbüro Muhsau Kindl empfiehlt - gestützt auf die für die Vorplanung erstatteten Gutachten - eine Sanierung im Zeitraum 2022-2023 vorzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt als Ausführungszeitraum August 2022-Juli 2023. In diesem Fall würde die weitere Planung und die Ausschreibung im zweiten Halbjahr 2021 erfolgen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Gesamtkosten können trotz intensiver Voruntersuchungen zum Schadensbild nur im Rahmen der beiden Szenarien Variante 1 (ungünstigstes Schadensbild) mit 5.958.400 € und Variante 2 (Idealfall) mit 4.624.200 € benannt werden, da ansonsten weitere großflächige Bauteilöffnungen erforderlich wären.
Die für die Sanierungsmaßnahme benötigten finanziellen Mittel sind in den Haushaltsplänen 2022 ff. zu berücksichtigen.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Bihr, Geschäftsbereichsleiter gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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