Antrag der Verwaltung Dem Antrag des Ostalb-Bündnisses gegen Menschenhandel und (Zwangs-) Prostitution für die Förderung einer Geschäftsstelle für Präventionsarbeit mit Personalkosten von 30.300 € und Sachmitteln in Höhe von 18.000 € wird zugestimmt. Die Förderung dieser Stelle durch den Ostalbkreis erfolgt ab 01.01.2020 auf Grundlage der bestehenden Geschäftsordnung der Beratungsstelle SOLWODI BW e. V. und dem Ostalb-Bündnis gegen Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution.
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