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Vorlage - 197/2019  

 
 
Betreff: Anpassung der Konzeption "Schulsozialarbeit im Ostalbkreis"
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
08.10.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses

Antrag der Verwaltung

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unter Punkt III. vorgeschlagene Änderung der Konzeption.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausganssituation

 

Unter Schulsozialarbeit ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenwirken mit der Schule zu verstehen. Die Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Schulsozialarbeit ist ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule. Mit dem differenzierten Instrumentarium der Schulsozialarbeit, die auch Eltern erreicht und einbindet, können soziale Benachteiligungen ausgeglichen und individuelle Problemlagen besser bewältigt werden. Schulsozialarbeit trägt so zur Stabilisierung des Schulerfolgs, zur Eingliederung in die Arbeitswelt und zur gesellschaftlichen Integration bei.

 

Schulsozialarbeit hat sowohl einen präventiven als auch intervenierenden Auftrag im Sinne einer lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe. Ihre Angebote stehen allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

 

Das Leistungsspektrum der Schulsozialarbeit ist sehr vielfältig. Als ihre Kernaufgaben gelten:

 

        Einzelhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen

        Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und Projekte

        Innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit

        Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler

 

Auch im Ostalbkreis hat sich die Schulsozialarbeit als ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Jugendhilfe fest etabliert. Mit einem Stellenumfang von 45,0 Vollzeitstellen profitieren aktuell 49 allgemeinbildende Schulen bzw. Schulzentren oder Schulverbünde und die drei beruflichen Schulzentren im Ostalbkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind acht Städte und Gemeinden, fünf Träger der freien Jugendhilfe sowie der Ostalbkreis.

 

Seit 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einer Pauschale von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2019 sind für die Schulsozialarbeit an den allgemeinbildenden Schulen insgesamt 812.084 Euro und für die Schulsozialarbeit an den kreiseigenen Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) 298.450 Euro eingestellt.

 

 

II. Konzeption zur Schulsozialarbeit

 

Im Oktober 2000 wurde die erste Schulsozialarbeiterstelle im Ostalbkreis eingerichtet. In den folgenden Jahren folgten weitere Stellen. Um den Ausbau der Schulsozialarbeit besser und gezielter steuern zu können, wurde vom Ostalbkreis in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden als Schulträger, den Schulen, dem Staatlichen Schulamt und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) eine Konzeption erarbeitet, die im Juni 2008 vom Kreistag verabschiedet wurde.

 

Die erste Fortschreibung der Konzeption erfolgte unter anderem vor dem Hintergrund des Wiedereinstiegs des Landes Baden-Württemberg in die Förderung der Schulsozialarbeit ab dem Jahr 2012.

 

In den folgenden Jahren hat sich die Schullandschaft stark verändert, insbesondere durch rückläufige Schülerzahlen, die Einführung der Gemeinschaftsschule, den Ausbau der Ganztagsschulen, den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung, das veränderte Schulwahlverhalten und die inklusive Beschulung von Kindern mit Behinderung. Dies führte zu der Notwendigkeit, die Konzeption zur Schulsozialarbeit erneut zu überdenken und der veränderten Situation anzupassen. Diese erneut fortgeschriebene Konzeption wurde im März 2015 vom Kreistag verabschiedet und bildet aktuell die Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis.

 

Die aktuelle Konzeption beschreibt unter anderem die gesellschaftlichen und schulischen Herausforderungen, die rechtlichen Grundlagen, die Fördervoraussetzungen und das Antragsverfahren. Sie definiert die Schulsozialarbeit und zeigt die notwendigen Vorbereitungen für eine erfolgreiche Schulsozialarbeit auf.

 

Die aktuelle Konzeption steht auf der Homepage des Ostlabkreises unter https://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/26/Konzeption_Schulsozialarbeit_03-2015.pdf zum Download zur Verfügung.

 

 

III. Anpassung der Konzeption

 

In der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ wird im Kapitel „Antragsverfahren“ unter Punkt 8.5 folgendes ausgeführt:

 

„Die Förderung beginnt mit dem Schuljahr, frühestens jedoch am 1. September, und erfolgt für längstens drei Jahre. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.“

 

Dieser Passus hat in der Vergangenheit nun schon in zwei Fällen zu Komplikationen geführt, weil Schulsozialarbeiterinnen beim selben Anstellungsträger die Schule zum 1. August gewechselt haben. Die Förderung durch den Ostlabkreis kann auf der Grundlage der Beschlüsse und der Konzeption aber jeweils erst ab 1. September erfolgen. Das heißt, der Anstellungsträger müsste einen Monat lang auf die Zuschüsse des Ostalbkreises verzichten.

 

Gemäß § 26 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg beginnt das Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgendes Kalenderjahres. Die Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land Baden-Württemberg erfolgt daher ebenfalls jeweils für die Zeit vom 1. August bis 31. Juli.

 

Um künftig unterschiedliche Förderzeiträume zu vermeiden, sollte die Konzeption des Ostalbkreises entsprechend angepasst werden. Der Punkt 8.5 soll künftig folgenden Wortlaut enthalten:

 

„Die Förderung beginnt mit dem Schuljahr, das heißt frühestens am 1. August, und erfolgt für längstens drei Jahre. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.“

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Durch die Änderung der Konzeption entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat