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Vorlage - 206/2019  

 
 
Betreff: Bericht über die Situation der Flüchtlinge im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
08.10.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.


Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Flüchtlingsthematik ist trotz zurückgegangener Flüchtlingszugänge nach Deutschland weiterhin von gesellschaftspolitischer Relevanz. Die Integration  bleibeberechtigter Flüchtlinge wird die zentrale Aufgabe der kommenden Jahre darstellen.

 

In welchem Umfang Neuzugänge in den nächsten Jahren zu erwarten sind, ist aufgrund nicht absehbarer weltweiter und europäischer Entwicklungen aktuell nicht einschätzbar.

 

Das Land Baden-Württemberg hat von 2015 - 2018 insgesamt 158.000 Flüchtlinge in die landeseigenen Einrichtungen aufgenommen. Im selben Zeitraum wurden durch den Ostalbkreis auf freiwilliger Basis 1.584 Flüchtlinge aufgenommen und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

 

Die Landkreisverwaltung rechnet für 2019 mit einem Zugang von ca. 130 Flüchtlingen.

 

Aufnahme von Flüchtlingen im Ostalbkreis

  • geplante Aufnahme in 2019: ca. 130 Flüchtlinge
  • Zahl der weiteren Aufnahmen aufgrund der gesamteuropäischen und weltweiten Entwicklungen unklar

 

Der Gemeinderat der Stadt Ellwangen hat am 14.02.2019 ebenso wie der Kreistag am 18.12.2018 mehrheitlich der Vereinbarung über den Weiterbetrieb der LEA in Ellwangen bis zum 31.12.2022 zugestimmt. Dadurch ist der Ostalbkreis weiterhin in der Form privilegiert, dass er von Zuteilungen von Flüchtlingen durch das Land ausgenommen ist. Der Landkreis ist jedoch wie in der Vergangenheit weiterhin bereit, im Rahmen freier Unterbringungskapazitäten Flüchtlinge freiwillig aufzunehmen.

 

Aktuell sind in der LEA in Ellwangen knapp 370 Flüchtlinge untergebracht. Die durchschnittliche Belegung liegt zwischen 350 und 400 Personen. Derzeit befinden sich 24 Nationalitäten aus vier Kontinenten in der LEA. Die fünf am stärksten vertretenen Herkunftsländer sind Nigeria, Guinea, Türkei, Irak und Ghana. Die durchschnittliche Verweildauer der Flüchtlinge beträgt in dieser Landeseinrichtung 6 Monate.

 

II. Entwicklung der Unterbringungskapazitäten in der vorläufigen

 Unterbringung

 

Vor dem Hintergrund zurückgehender Flüchtlingszugänge verständigten sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land im Jahr 2017 auf ein „Eckpunktepapier zur Wirtschaftlichkeit der Unterbringungskapazitäten in der vorläufigen Unterbringung“ (Abbaukonzept). Ziel war und ist es, weitere überschüssige Unterbringungskapazitäten landesweit abzubauen.

 

Bereits im Jahr 2017 wurden durch den Ostalbkreis bestehende Mietverträge überwiegend kleinerer Wohneinheiten gekündigt bzw. nicht verlängert. Dieser Abbau von Unterbringungskapazitäten setzte sich 2018 fort. In vielen Fällen übernahmen die Flüchtlinge selbst den vom Landkreis gekündigten Wohnraum oder die Städte und Gemeinden stiegen in die Mietverträge ein, um Wohnraum für die Anschlussunterbringung sicherzustellen.

 

 

 

 

Im Laufe des Jahres 2019 wird der Ostalbkreis weitere angemietete Gemeinschaftsunterkünfte aufgeben, so dass er Ende des Jahres nur noch über drei kreiseigene und drei angemietete Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von 461 Plätzen verfügen wird. Anfang des nächsten Jahres wird das Wohnheim in Wasseralfingen mit 37 Plätzen und voraussichtlich auch die Gemeinschaftsunterkunft in Abtsgmünd mit 28 Plätzen geschlossen.

 

In den Jahren 2016 bis 2019 konnte somit eine Kapazitätsreduzierung von 63 Gemeinschaftsunterkünften unterschiedlicher Größe erreicht werden, was einem Abbau von 724 Unterbringungsplätzen entspricht.

 

Die Belegung der sechs Gemeinschaftsunterkünfte, die der Landkreis Ende 2019 noch betreibt, wird bei durchschnittlich 309 Flüchtlingen liegen. Da in allen Unterkünften nicht jeder Platz und jedes Zimmer aufgrund unterschiedlicher Familienkonstellationen voll belegt werden kann, ist eine Reservekapazität von 100 - 150 Plätzen notwendig.

 

 

 

III. Kommunale Flüchtlingsunterbringung/Anschlussunterbringung
     (AU)

 

Stark angestiegen ist in den letzten Jahren die Zahl der kommunal untergebrachten Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung.

 

 

Entwicklung der kommunal untergebrachten

Flüchtlinge im Ostalbkreis

 

 

Aktuell sind ca. 2.200 Flüchtlinge mit unterschiedlichem Status (Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber) in den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises wohnhaft.

 

In den Jahren 2015 - 2018 sind insgesamt 1.172 Flüchtlinge von der vorläufigen Unterbringung in die Anschlussunterbringung gewechselt.

 

2019 beabsichtigt der Landkreis, weitere 170 Flüchtlinge den Städten und Gemeinden zuzuweisen.

 

Der Ostalbkreis ist auch während der Anschlussunterbringung für die soziale Beratung und Betreuung sowie für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Flüchtlingen zuständig.

 

 

 

 

IV. Leistungsgewährung und Sozialbetreuung inklusive

 Integrationsmanagement

 

Wenige Flüchtlinge können ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien aus eigener Kraft und eigenem Einkommen komplett selbst bestreiten und sind zumindest auf ergänzende Hilfen angewiesen. Sie erhalten entweder Sozialhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylbewerber und Geduldete) oder nach dem Sozialgesetzbuch II  (anerkannte Asylbewerber).

 

Zahl der Hilfeempfänger nach dem AsylbLG sowie der

erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlinge nach

dem SGB II im Ostalbkreis

Auch wenn bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Fortschritte erzielt werden konnten, ist die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit ein schwieriger und teilweise langjähriger Prozess.

 

Umso wichtiger ist insbesondere auf diesem Gebiet die Unterstützung der Flüchtlinge und ihre Begleitung durch die Integrationsmanager des Landkreises. Durch den vom Land Baden-Württemberg aufgelegten „Pakt für Integration“ ist es nun möglich, Geflüchtete in der Anschlussunterbringung individuell mit gezielten Maßnahmen auf dem Weg zur Integration zu unterstützen.

 

Die beim Landkreis seit Anfang 2018 für diese Aufgabe eingesetzten Integrationsmanager betreuen aktuell 251 Flüchtlinge (ohne die Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd, die eigene Integrationsmanager haben) und haben mit diesen Integrationsvereinbarungen erstellt und konkrete Integrationsziele erarbeitet und vereinbart. Hier arbeitet der Ostalbkreis mit den beiden Städten Aalen und Schwäbisch Gmünd zusammen, um mit gleichen Standards engmaschig den Integrationsprozess zu begleiten. Die aufsuchende Arbeit hat als Ziel, die Integrationsarbeit aus einer Hand zu begleiten und die vielfältigen Beteiligten gut zu vernetzen.

 

Integration bedeutet „Ankommen in der Gesellschaft“. Im Idealfall sind Flüchtlinge in der deutschen Aufnahmegesellschaft dann erfolgreich angekommen und integriert, wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen und unabhängig von öffentlichen Leistungen leben, die deutsche Sprache beherrschen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

 

 

Um diesen Idealzustand im besten Falle zu erreichen, sind eine Vielzahl von kleinen Schritten notwendig. Hierzu zählen u. a. Sprachkurse und erfolgreiche Schulbesuche sowie die Eingliederung in Ausbildung und Beruf. All diese begleitenden Maßnahmen koordiniert der Integrationsmanager, abgestimmt auf die Bedürfnisse des Einzelfalls. Diese Arbeit trägt bereits gute Früchte. So konnten zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit über 80 Personen seit Beginn des Integrationsmanagements in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden. Auch die Netzwerkarbeit vor Ort ist hier wichtiger Bestandteil.

 

Ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein ist der Spracherwerb. Hier hat der Ostalbkreis bereits seit 2012 eine Konzeption zur Sprachförderung der Geflüchteten. Diese verbindet die vorhandenen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Angebote zu einem stimmigen Ganzen, so dass jeder, der den Wunsch nach Spracherwerb hat, hierzu auch die für ihn passende Möglichkeiten geboten bekommt. Hierzu werden die vorhandenen Fördermöglichkeiten des Bundes (Integrationskurse des Bundesamtes für Migration- und Flüchtlinge) und des Landes (VwV Deutsch für Flüchtlinge) mit ehrenamtlichem Engagement verbunden. So wurden insgesamt 199 Personen im Zeitraum vom 01.08.2017 - 31.07.2018 durch den Ostalbkreis beim Spracherwerb unterstützt und konnten so bessere Integrationschancen erwerben.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Aufwendungen der Landkreise für die vorläufige Unterbringung trägt grundsätzlich das Land. Dazu erhalten die Kreise pro zugewiesenem Asylbewerber eine einmalige Pauschale von aktuell 14.610 €. Da diese Pauschalfinanzierung nicht kostendeckend ist, erstattet das Land die tatsächliche Aufwendungen, die durch die Pauschale nicht gedeckt sind, nachträglich im Wege einer Spitzabrechnung.

 

Für das Jahr 2017 hat der Ostalbkreis 5,7 Mio. € an Kosten für die vorläufige Unterbringung beim Land geltend gemacht.

 

Die Aufwendungen für die in der Anschlussunterbringung wohnhaften Flüchtlinge mussten die Landkreise bisher alleine tragen.

 

Seit dem Jahr 2018 beteiligt sich das Land erstmalig an den Kreisaufwendungen für die kommunal untergebrachten Flüchtlinge. Für die Jahre 2017 und 2018 hat der Ostalbkreis jeweils 1,03 Mio. € vom Land für diesen Personenkreis erhalten. Da die Zahl der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung und somit die Sozialhilfeaufwendungen des Landkreises in den letzten Jahren gestiegen sind, ist diese Kostenbeteiligung des Landes zu begrüßen. Über die Abrechnungsmodalitäten ab dem Jahr 2019 finden derzeit auf Landesebene Abstimmungsgespräche statt.

 

 

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Betz, Geschäftsbereich 52

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat