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Vorlage - 213/2019  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
08.10.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses

Antrag der Verwaltung

 

Es werden folgende stellvertretende Vorsitzende, die den Landrat als Vorsitzenden des Kreistags und seiner Ausschüsse im Verhinderungsfall im Jugendhilfeausschuss vertreten, aus der Mitte des Ausschusses gewählt:

 

1. Stellvertreter:    Manfred Fischer (CDU)

 

2. Stellvertreterin:    Martina Häusler (Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden, 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 6 Kreisrätinnen und Kreisräte, sowie beratenden Mitgliedern. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss.

 

In Absprache der Fraktionen werden folgende Personen für den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen:

 

1. Stellvertreter:    Manfred Fischer (CDU)

 

2. Stellvertreterin:    Martina Häusler (Bündnis 90/Die Grünen)

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Erhardt i. V. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat