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Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Anmerkung: Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 21.11.2008 bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt. I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst: 1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung. 2.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 wird zugestimmt. 3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert. - Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden, wie aus I. Ziffer 9 des Antrages ersichtlich, festgesetzt.
- Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
- Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2009 wird auf 940.988 € festgelegt.
- Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 500.000 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
- Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2004 zu einem Teil von 710.995,84 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von 714.765,46 € im Jahr 2009 abgedeckt.
Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von 40.419,74 € im Jahr 2009 abgedeckt.
9.Ab dem 01. Januar 2009 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:
Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und § 30 AWS) Gefäße (Absatz 2 und 3) Gefäßvolumen | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr | Gebührenfestsetzung Leerungs- bzw. Sackgebühr Euro/Leerung bzw. Sack | (9) 30-l-Säcke | 124,68 | 1,35 | 60 l MGB | 139,26 | 2,70 | 80 l MGB | 149,03 | 3,60 | 120 l MGB | 168,42 | 5,40 | 240 l MGB | 226,74 | 10,80 | 660 l Container | 835,55 | 29,70 | 770 l Container | 974,81 | 34,65 | 1,1 m³ Container | 1.531,85 | 49,50 |
Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr | Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten | 234,78 | Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten | 344,88 | Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten | 454,98 |
Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS) Sackvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Sack | 30-l-Sack | 3,50 |
Sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräten (§ 29 Absatz 5 AWS) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro/Abholung | Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräte | 50,00 |
Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS) Beutelvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Bio-Beutel | 7,5 l | 0,25 | 15 l | 0,50 |
Sackvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Grünabfallsack | 50 l | 1,70 |
Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS) Abfälle (Absatz 1) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro | | bis 50 l | 4,50 | | bis 100 l | 9,00 | | bis 200 l | 18,00 | | bis 1 cbm | 55,00 |
Altreifen (Absatz 2) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro | | Pkw- u. a. Reifen ohne Felge | 4,00/Stück | | Pkw- u. a. Reifen mit Felge | 6,40/Stück | | Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge | 25,00/Stück |
Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro | | bis 50 l (ca. 5 Eimer) | 0,90 | | bis 0,5 cbm | 8,10 |
II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 11.12.2007 wird als Satzung beschlossen.
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