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Vorlage - 167/08  

 
 
Betreff: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2009 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei Beteiligt:GOA
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
21.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
09.12.2008 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Anmerkung:

Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 21.11.2008 bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.

 

I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 wird zugestimmt.

 

3.      Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

  1. Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden, wie aus I. Ziffer 9 des Antrages ersichtlich, festgesetzt.
     
  2. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
     
  3. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2009 wird auf 940.988 € festgelegt.
     
  4. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 500.000 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
     
  5. Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2004 zu einem Teil von 710.995,84 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von 714.765,46 € im Jahr 2009 abgedeckt.

    Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von 40.419,74 € im Jahr 2009 abgedeckt.

 

9.Ab dem 01. Januar 2009 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:

Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und § 30 AWS)

 

Gefäße (Absatz 2 und 3)
 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Gebührenfestsetzung

Leerungs- bzw. Sackgebühr

Euro/Leerung bzw. Sack

(9)  30-l-Säcke

124,68

1,35

60 l MGB

139,26

2,70

80 l MGB

149,03

3,60

120 l MGB

168,42

5,40

240 l MGB

226,74

10,80

660 l Container

835,55

29,70

770 l Container

974,81

34,65

1,1 m³ Container

1.531,85

49,50

 

 

        Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten

234,78

Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten

344,88

Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten

454,98

 

 

Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS)

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Sack

30-l-Sack

3,50

 

 

Sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräten
    (§ 29 Absatz 5 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/Abholung

Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräte

50,00

 

 

Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS)

 

Beutelvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Bio-Beutel

  7,5 l

0,25

15    l

0,50

 

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Grünabfallsack

50 l

1,70

 

 

Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS)

 

Abfälle (Absatz 1)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis   50 l

4,50

 

bis 100 l

9,00

 

bis 200 l

18,00

 

bis 1 cbm

55,00

 

 

Altreifen (Absatz 2)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

Pkw- u. a. Reifen ohne Felge

4,00/Stück

 

Pkw- u. a. Reifen mit Felge

6,40/Stück

 

Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

25,00/Stück

 

 

 

 

Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

0,90

 

bis 0,5 cbm

8,10

 

 

II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 11.12.2007 wird als Satzung beschlossen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Erhöhung der Abfallgebühren zum 01.01.2008 bzw. die Systemänderung bei den Müllgemeinschaften hat in den vergangenen Monaten zu heftigen Diskussionen und Protesten innerhalb der Bürgerschaft geführt. Ziel der demnächst anstehenden intensiven Beratungen zum Abfallsystem im Ostalbkreis sollte deshalb sein, die Bürger zukünftig wieder durch niedrigere Abfallgebühren zu entlasten. Erfreulicherweise kann nach der vorliegenden Gebührenkalkulation bereits ab 01.01.2009 im Hausmüllbereich (Jahresgebühr, Leerungsgebühr und Zusatzsäcke) wieder eine Senkung der Abfallgebühren vorgenommen werden. Dabei wird die Jahresgebühr um rd. 8 % gesenkt, bei den Leerungsgebühren ergibt sich eine für alle Gefäßgrößen einheitliche Senkung um 10,00 %. Ein durchschnittlicher Musterhaushalt mit einem 60 l-Behälter und 12 Leerungen pro Jahr hat somit im Jahr 2009 insgesamt 15,41 € weniger Abfallgebühren zu entrichten. Bei regelmäßiger Leerung alle 14 Tage (26 Leerungen pro Jahr) ergibt sich sogar eine Reduzierung von 19,99 €. Die Gebühren für die Biobeutel und Grünabfallsäcke sowie der sog. „Sprintertarif“ für die Abholung von Sperrmüll und Schrott innerhalb von 48 Stunden bleiben unverändert.

 

Hingegen müssen die Gebühren für Kleinanlieferungen aufgrund der höheren Entsorgungskosten zum Teil deutlich angehoben werden. Durchgeführte Probeverwiegungen der GOA haben ergeben, dass das durchschnittliche Gewicht einer Kleinanlieferung in den letzten Jahren erheblich angestiegen ist. So beträgt das durchschnittliche Gewicht einer Kleinanlieferung von beispielsweise 50 l Müll nach neuesten Untersuchungen 16 kg (bisher wurden 5 kg aus früheren Verwiegungen zu Grunde gelegt) und von 1 cbm Müll 318 kg (bisher 65 kg). Dementsprechend fallen auch höhere Entsorgungskosten an. Die Gebühren für die Kleinanlieferungen müssen deshalb an die veränderten Gewichte angepasst werden. Die daraus resultierende deutliche Anhebung der Gebühren im Kleinanliefererbereich wird wohl zur Folge haben, dass die Bürger wieder mehr sperrige Abfälle über die regulären Restmüllbehälter entsorgen, da hierfür die Leerungsgebühren vergleichsweise gering sind. Ein positiver Nebeneffekt dürfte ebenfalls sein, dass Kleinanlieferungen von Gewerbetreibenden zurückgehen. Um eine teure Verwiegung größerer Mengen zu umgehen (Anlieferungen über 1 cbm werden grundsätzlich verwogen und anhand der ermittelten Tonnagezahl abgerechnet), war in der Vergangenheit zu beobachten, dass Gewerbetreibende ihre Abfälle im Rahmen einer Vielzahl von Kleinanlieferungen kostengünstig entsorgen.

 

Bei der Kalkulation der Kleinanlieferungen (ausgenommen Erdaushub und Bauschutt) wurden - um eine noch stärke Gebührensteigerung zu vermeiden - die nicht vollständig über Gebühreneinnahmen gedeckten Kosten über den Hausmüllbereich finanziert. Eine solche Maßnahme ist aus Gründen einer abfallpolitischen Lenkung gebührenrechtlich zulässig. Denn bei übermäßig hohen Gebühren für Kleinanlieferungen wäre eine deutliche Zunahme von wilden Müllablagerungen zu befürchten, die aus abfallpolitischen Gründen nicht gewollt ist.  

 

Ein Gebührenvergleich 2008/2009 ist als Anlage 3 beigefügt. Die sich ergebenden Veränderungen in den einzelnen Gebührenbereichen sind dort im Detail ersichtlich.       

 

Nachdem in die Gebührenkalkulation 2008 ein relativ hoher Anteil des Fehlbetrages in Höhe von rd. 3 Mio. € einbezogen wurde, ist es möglich, im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 nur einen Anteil in Höhe von rd. 1,5 Mio. € abzudecken und die Abwicklung der restlichen Fehlbeträge von dann 4,45 Mio. € in den Folgejahren 2010 bis 2012 vorzunehmen. Nachdem zum 01.01.2008 die Zuständigkeit für den Bereich der Selbstanlieferungen gemäß § 16 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes auf die GOA übertragen wurde, ist in den Jahren 2008 ff mit keinen größeren Fehlbeträgen im Abfallhaushalt des Landkreises, die belastend hinzukämen, mehr zu rechnen. Der Jahresabschluss 2008 im Hausmüllbereich scheint dies nach derzeitigen Hochrechnungen zu bestätigen. Durch die geringere Fehlbetragsabdeckung im Jahr 2009 und damit geringeren Kosten, die in die Gebührenkalkulation einbezogen werden müssen, ergibt sich der Spielraum für eine Gebührensenkung im Hausmüllbereich.

 

Hinzu kommt, dass ist im Jahr 2009 eine höhere Gewinnausschüttung der GOA in Höhe von 500.000,00 € (Vorjahr: 200.000,00 €) geplant ist, die als Mehreinnahme dem Gebührenhaushalt zu Gute kommt. Ferner haben sich verschiedene Kostenreduzierungen, u. a. im Altpapierbereich, ergeben. Die Gebührenkalkulation 2009 ist als Anlage 1 beigefügt.  

 

Neben den bereits genannten Faktoren wurden folgende wesentliche Punkte in die Kalkulation der Abfallgebühren 2008 einbezogen:

 

a)        Die kalkulatorische Abschreibung der Deponie Reutehau erfolgt wie bisher mengenmäßig. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt ebenfalls wie in den Vorjahren nach der Durchschnittswertmethode mit einem Mischzinssatz von 4 %. Diesen Kosten steht die von der GOA zu entrichtende Pacht für die Nutzung der Deponie (nach Übertragung der Entsorgungspflicht für die im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle) als Einnahme gegenüber.

 

b)        Für die Nachsorge der stillgelegten Hausmülldeponien Ellert, Heubach-Buch, Blasienberg sowie Teile der Deponie Reutehau und Herlikofen sind Entnahmen von rund 2,1 Mio. aus den angesammelten Rücklagen vorgesehen. Den Nachsorgerücklagen wird wie in den Vorjahren die Verzinsung (4 %) des ange­sammelten Kapitals zugeführt.

 

Der geplante Rücklagenstand zum 31.12.2009 beträgt:

 

- für die Hausmülldeponien          22.462.580

- für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen      936.443

 

c)         Die Kosten und Erlöse der GOA wurden entsprechend den Vorgaben des Ko­operationsvertrags geplant. Die Reduzierung des Entgelts für die gebühren­relevanten abfallwirtschaftlichen Leistungen im hoheitlichen Bereich auf rund 17,5 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (18,1 Mio. ) ist im Wesentlichen auf die Reduzierung der Kosten im Altpapierbereich zurückzuführen. Dadurch dass der Landkreis im hoheitlichen Bereich ab 01.01.2009 nur noch ein Bringsystem für Altpapier vorhält (Altpapiercontainer auf den Wertstoffhöfen) und die Vereinssammlungen sowie die Blaue Tonne von der GOA im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Betätigung organisiert werden, ergibt sich eine deutliche Kostenminderung.

             

d)        Die Verteilung der gebührenfähigen Kosten auf die Jahresgebühren und die Leerungsgebühren erfolgt weiterhin nach dem Schlüssel von rd. 80 % zu rd. 20 %. Diese Verteilung entspricht dem Verhältnis der Fixkosten zu den variablen Kosten.

 

Insgesamt ergeben sich nach der Kalkulation im Abfallhaushalt 2009 mit rund 23,6 Mio.  niedrigere über Gebühren abzudeckende Kosten als im Vorjahr mit rund 25,6 Mio. €. Dadurch wird eine teilweise Gebührenreduzierung ermöglicht.

 

Satzungsänderungen

 

Da die Gebührensätze sich ab 01.01.2009 verändern, müssen bestimmte Paragraphen mit Gebührenregelungen (§§ 29 bis 33 AWS) in der Abfallwirtschaftssatzung angepasst werden. Lediglich die Gebührensätze für die Biobeutel und Grünabfallsäcke und für die Kleinanlieferung von bis zu 50 l Erdaushub/Bauschutt sowie der Sprintertarif für die Abholung von Sperrmüll bleiben auch nach erfolgter Neukalkulation konstant. Die Änderungen betreffen nur die Höhe der Gebührensätze. Weitere Änderungen inhaltlicher Art wurden nicht vorgenommen. Die Änderungssatzung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Ergeben sich aus den Kalkulationsunterlagen.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1.Abfallgebührenkalkulation 2009

2.Entwurf der Änderungssatzung

3.Gebührenvergleich 2008/2009

 


 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich

__________________________________________


 

Egetemeyer                       ppa. Schneider


 

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Stammbaum:
167/08   Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2009 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
395/09   Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2010 und Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
416/09   Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2010 und Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage