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Vorlage - 163/08  

 
 
Betreff: Erhebung der Potentiale der erneuerbaren Energien im Ostalbkreis durch das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) - Universität Stuttgart
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
09.12.2008 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.Der Kreistag nimmt von der Untersuchung der Potentiale der erneuerbaren Energien im Ostalbkreis durch das Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung (IER) - Universität Stuttgart Kenntnis.

 

2.Die o. g. Untersuchung wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Umweltschutz verwiesen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I.

 

Im Zuge der Beratungen über den Haushaltsplan 2008 sind von allen Fraktionen des Ostalbkreises Anträge zu den Themen Klimaschutz und Energie gestellt worden, die u. a. die Erstellung einer Konzeption des Ostalbkreises und einer regionalen Strategie zur weitergehenden Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung zum Gegenstand hatten.

 

In der Sitzung vom 19. Februar 2008 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, bei dem Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendungen (IER) - Universität Stuttgart eine Untersuchung der Potentiale der erneuerbaren Energien im Ostalbkreis in Auftrag zu geben. In die Untersuchung einbezogen wurde auch eine energetische Untersuchung von drei kreiseigenen Gebäuden. Ausgegangen wurde dabei von einem Zeitaufwand von 23 Arbeitstagen bei einem Tagessatz von 490 Euro, woraus sich ein Honorar in Höhe von 11.270 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer ergab.

 

Ein wesentlich umfassenderes CO2-Minderungskonzept war im Jahr 2002 durch die Energieagentur Lippe im Auftrag des Ostalbkreises erstellt worden.

 

 

II.

 

Inzwischen liegt die Untersuchung der Potentiale der erneuerbaren Energien im Ostalbkreis vor. Zu der Untersuchung wird folgendes ausgeführt:

 

Vorbemerkung:

 

Verfügbares Zahlenmaterial zur derzeitigen Situation:

 

Bei der Stromerzeugung wurden von den Netzbetreibern (ODR und Stadtwerke) die Einspeisungsmengen der verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, die von ihnen nach dem Energieeinspeisungsgesetz im Jahr 2007 vergütet worden sind. Damit liegen präzise Zahlen über die derzeitige Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor.

 

Bei der Wärmeerzeugung lagen solche präzise Zahlen nur in begrenztem Umfang vor. Die Lücken wurden auf der Grundlage von bundes- oder landesweit erhobenen Zahlen geschlossen, die auf den Ostalbkreis heruntergebrochen wurden. Die Ergebnisse wurden - so weit wie möglich - vor Ort mit Persönlichkeiten mit Sach- und Fachkenntnis besprochen und an die Verhältnisse im Ostalbkreis angepasst.

 

 

 

 

 

 

Ergebnisse der Studie:

 

1.Bestandsaufnahme:

 

a)Stromerzeugung:

 

Nach vorliegenden Unterlagen wurden nach dem Energie-Einspeisungsgesetz im Jahr 2007 im Ostalbkreis insgesamt rund 140 GWh [1])Strom aus erneuerbaren Energien vergütet bzw. ins Netz eingespeist. Dies sind 7 % des Gesamtstrombezugs von ca. 2.100 GWh im Ostalbkreis im Jahr 2006 (nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg 2008).

 

Die Anteile im Einzelnen ergeben sich aus der nachfolgenden Darstellung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es fällt auf, dass fast die Hälfte der Erzeugung im Jahr 2007 auf die Windstromproduktion zurückgeht. Der Anteil der Windstromproduktion hat sich im Jahr 2008 mit Sicherheit noch einmal enorm erhöht. Dies ergibt sich daraus, dass 15 von 25 Windkraftanlangen (davon 20 in Vorranggebieten) erst im Verlauf des Jahres 2007 installiert worden sind.

 

b)Wärmeerzeugung:

 

Aus den vorliegenden Unterlagen und Abschätzungen ergibt sich, dass im Ostalbkreis 233 GWh Wärme aus erneuerbaren Energien hergestellt worden sind. Dies sind 6 % des gesamten Wärmebedarfs, der vom statistischen Landesamt auf 4.000 GWh geschätzt wird.

 

 

 

 

Die Anteile der verschiedenen Arten an erneuerbaren Energien ergeben sich aus der folgenden Darstellung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist festzuhalten, dass die Produktion von Wärme aus Holz einen überragenden Anteil hat.

 

 

2.Potentiale der erneuerbaren Energien im Ostalbkreis unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

 

a)Die Potentiale bei der Stromerzeugung, wie sie unter den derzeitigen Rahmenbedingungen bestehen, ergeben sich aus der nachfolgenden Darstellung. Die im Jahr 2007 produzierten Strommengen sind in gelber Farbe dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dazu wird folgendes angemerkt:

 

-Aus Windenergie können 130 GWh im Jahr erzeugt werden, wenn alle in den vorhandenen Vorranggebieten möglichen Windkraftanlagen gebaut und betrieben werden. Damit würde sich die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen im Jahr 2007 verdoppeln.

 

Die größten noch offenen Potenziale liegen vor allem im Bereich der photovoltaischen Stromerzeugung, sowohl Dachanlagen als auch Freiflächenanlagen betreffend. In Bezug auf die großen Photovoltaik-Potenziale ist zu ergänzen, dass nur ein Teil des angenommenen Freiflächenpotenzials (55 GWh/a) nutzbar ist, da die Flächen teils land- und forstwirtschaftlich genutzt werden und generell die Errichtung von großen Freiflächenanlagen verstärkt kritisch gesehen wird. Daher bietet sich zunächst das Ausschöpfen der Dachflächenpotenziale an.

 

Eine verstärkte Ausnutzung der Holzpotenziale ist laut IER grundsätzlich zu empfehlen. Die Errichtung eines Holz-Heizkraftwerkes erfordert für einen wirtschaftlichen Betrieb jedoch ein umfassendes Konzept, das neben der Stromeinspeisung auch eine weitreichende Verwendung der erzeugten Wärme vorsieht (vgl. kommunale Einrichtungen, Gewerbebetriebe etc.). Auch ist - ggf. über längerfristige Verträge o. ä. - sicherzustellen, dass die Versorgung mit Holz in erforderlicher Qualität auch in ausreichendem Maße gewährleistet ist.

 

Im Ostalbkreis existiert bereits eine Vielzahl an Biogasanlagen, die neben tierischen Exkrementen auch Energiepflanzen einsetzen. Da auch hier noch offene Potenziale bestehen, erscheint prinzipiell die Errichtung weiterer Biogasanlagen durch Landwirte (einzeln oder im Verbund) als weitere Option, den Anteil erneuerbarer Energien im Ostalbkreis zu erhöhen. Anreizmöglichkeiten bestehen hier v. a. über das EEG, das eine Vergütung des eingespeisten Stromes vorsieht. Jedoch sollte auch bei der Planung von Biogasanlagen ein umfassendes Wärmenutzungskonzept erstellt werden, da der „Verkauf“ der erzeugten Wärme die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen deutlich erhöht.

 

Zu berücksichtigen ist, dass die Produktion von Biogasanlagen in Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln steht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)Die im Rahmen der gegenwärtigen Rahmenbedingungen möglichen Potentiale bei der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sind in der nachfolgenden Darstellung enthalten, wobei die im Jahr 2007 produzierten Wärmemengen in gelber Farbe dargestellt sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dazu wird folgendes angemerkt:

 

Hinsichtlich Solar- und Geothermie werden bislang erst geringe Anteile des Potenzials genutzt, so dass hier noch erhebliche Möglichkeiten zur verstärkten Nutzung gegeben sind.

 

Hinsichtlich des geothermischen Potenzials ist zu berücksichtigen, dass zu dessen Bereitstellung eine Antriebsenergie von rund 55 GWhel erforderlich ist. Diese Strommenge entspricht beispielsweise dem photovoltaischen Stromerzeugungspotenzial von Freiflächenanlagen im Ostalbkreis.

 

 

3.Ausblick:

 

a)Stromerzeugung:

 

Das größte noch offene Potenzial liegt im Bereich der Photovoltaik, sowohl Dachanlagen als auch Freiflächenanlagen betreffend. Gleichwohl ist zu beachten, dass die Photovoltaik unter den erneuerbaren Energien derzeit noch die mit Abstand teuerste Technologie darstellt.

 

Darüber hinaus könnte mit einer weiteren zusätzlichen Windenergieanlage jährlich soviel Strom erzeugt werden wie dies alternativ rund 50.000 m² Solarmodule können, was auf die vergleichsweise geringe Energiedichte der solaren Strahlung zurückzuführen ist. Somit bietet sich laut IER neben einem moderaten weiteren Ausbau der solaren Stromerzeugungstechnologie verstärkt eine Erweiterung der Windenergiepotenziale durch Ausweitung der Vorrangflächen an.

 

Das Windenergiepotenzial wurde auf Basis des aktuell geltenden Regionalplans mit den darin ausgewiesenen fünf Vorranggebieten für die Windenergienutzung ermittelt. Eine Ausweisung weiterer Vorranggebiete könnte das Potenzial deutlich erhöhen. Für jede zusätzliche Windenergieanlage, die errichtet werden könnte, würde das Potenzial um rund 5 GWh ansteigen. Dies bedeutet, dass mit 15 weiteren Windkraftanlagen zusätzlich 75 GWh Strom im Jahr erzeugt werden könnten. Dazu wäre allerdings die Vergrößerung vorhandener oder die Ausweisung weiterer Vorranggebiete erforderlich (evtl. über Wald - für Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 138 Meter). Die sich dann ergebende Potentialverteilung ergibt sich aus der nachfolgenden Darstellung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)Wärmeerzeugung:

 

Stellt man die oben ermittelten Potenziale der tatsächlichen Nutzung gegenüber, so zeigt sich, dass die größten noch offenen Potenziale in der Nutzung von Solar- und Geothermie liegen. Während die solarthermischen Potenziale durch die Dachflächen begrenzt sind, könnten die Geothermie-Potenziale prinzipiell erheblich ausgeweitet werden. Bisher wurde konservativ unterstellt, dass lediglich 1 % der verfügbaren Fläche (ebenso Energieagentur Lippe 2002) als für das Einbringen von Erdwärmesonden nutzbare Fläche verwendet wird. Erhöht man diesen Anteil auf beispielsweise 3 % so steigt das Potenzial deutlich, nämlich auf den dreifachen Wert an. Jedoch muss in diesem Fall berücksichtigt werden, dass hierzu auch eine erhebliche Menge an elektrischer Antriebsenergie, rund 160 GWh erforderlich wäre. Diese Strommenge macht einen erheblichen Teil der Stromerzeugungspotenziale aus Windenergie, Wasserkraft und Fotovoltaik aus, so dass hierdurch die Substitution einer Stromerzeugung durch erneuerbare Energien erheblich eingeschränkt wäre. So sind laut IER einer beliebigen Ausweitung und Nutzung der Geothermie allein schon wegen des Bedarfs an Antriebsenergie für die Wärmepumpen Grenzen gezogen.

 

Die bei einer Erhöhung der für Erdwärmesonden auf 3 % sich ergebenden Wärmepotentiale sind nachfolgend dargestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung:

 

Auf der Grundlage der derzeitigen Rahmenbedingungen gilt laut dem Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) folgendes:

 

-Das Potential zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Ostalbkreis beläuft sich insgesamt auf rund 665 GWhel.

Im Jahr 2006 betrug der Strombezug im Ostalbkreis rund 2.100 GWhel/Stat. Landesamt BW 2008/. Mithin könnten damit knapp 32 % der Stromnachfrage im Ostalbkreis durch regenerative Energien gedeckt werden.

Bei einer unterstellten Effizienzsteigerung bzw. Reduktion des Strombedarfs um 20 % bis 2025 könnte mit Hilfe der Potenziale ein Anteil von knapp 40 % am Strombedarf gedeckt werden.

 

-Das Potenzial zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien im Ostalbkreis beläuft sich insgesamt auf rund 1.120 GWhth.

Bei einer Wärmenachfrage von rund 4.000 GWhth im Jahr 2006/Stat. Landesamt BW 2008/ entspricht das Gesamtpotenzial zur Wärmeerzeugung einem Anteil von rund 28 % an der Wärmenachfrage.

Bei einer Effizienzsteigerung bzw. Reduktion der Wärmenachfrage um 20 % bis 2025 könnte ein Anteil von rund 35 % durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

 

Bei der angesprochenen Effizienzsteigerung bzw. Reduktion der Nachfrage nach Strom und Wärme um 20 % wird davon ausgegangen, dass die Haushalte und Betriebe wegen der zu erwartenden Verteuerung von Energie und infolge der Arbeit der auf dem Sektor von Energie- und Klimaschutz tätigen Institutionen in ihrem jeweiligen Bereich die erforderlichen Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie und zur Energieeinsparung treffen.

 

Werden die unter c) - Ausblick - dargestellten Maßnahmen durchgeführt, gilt laut IER folgendes:

 

-Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromnachfrage könnte auf 37 % erhöht werden.

 

-Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmenachfrage könnte auf 40 % erhöht werden.

 

-Gelingt es, die Nachfrage nach Strom und Wärme um 20 % zu reduzieren, so würde sich der Anteil der erneuerbaren Energien

bei Strom auf 47 %

bei Wärme auf 50 %

erhöhen.

 

Im Vergleich dazu sehen die Ziele des Landes Baden-Württemberg bei den erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 wie folgt aus:

 

-Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll auf mindestens 20 %

 

-Der Anteil bei der Wärmebereitstellung soll auf mindestens 16 % und am Primärenergieverbrauch auf mindestens 12 %

 

ansteigen.

 

 

III.

 

Über die Untersuchung der Potentiale der erneuerbaren Energien im Ostalbkreis ist am 16. Oktober 2008 mit den Mitgliedern des Beirats (Anlage) von „Energiekompetenz Ostalb“ diskutiert worden. Dabei hat sich folgendes ergeben:

 

1.Die Mitglieder des Beirats waren der Auffassung, dass die Tiefenschärfe der Bestandsaufnahme auch im Bereich der Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien ausreichend war. An der Ermittlung des Umfangs der Potentiale der erneuerbaren Energien hätte sich bei einer gründlicheren und damit auch aufwändigeren Ermittlung der derzeitigen Situation nichts Entscheidendes geändert.

 

2.Bei den Fotovoltaikanlagen wurde festgestellt, dass die energetische Bilanz und der Wirkungsgrad von Fotovoltaikanlagen noch nicht zufriedenstellend sind. Eine Rendite können die Betreiber nur erzielen, weil die Netzbetreiber an die Betreiber von Fotovoltaikanlagen eine sehr hohe Einspeisungsvergütung in Höhe von 43,01 l/kWh für Dachanlagen und von 31,94 l/kWh bei Freiflächenanlagen bezahlen müssen.

 

Die Stromeinspeisung erfolgt in das sog. Niederspannungsnetz und bereitet dort Probleme. Diese müssen durch eine teuere Anpassung des Netzes von den Betreibern (häufig Stadtwerke) gelöst werden.

 

Grundsätzlich wurde die Fotovoltaik von den Mitgliedern des Beirats positiv beurteilt, weil bei einer Produktion von Fotovoltaikanlagen in großen Mengen eine große Chance gesehen wurde, dass durch weitere Forschung die Technik der energetischen Nutzung des Sonnenlichts entscheidend verbessert wird.

 

Die Nutzung von Hausdächern und Altstandorten von Betrieben wurde uneingeschränkt positiv gesehen. Dagegen wurde die Nutzung von Freiland wegen der ungünstigen Auswirkungen auf das Landschaftsbild kritisch gesehen. Schließlich war man der Auffassung, dass die öffentlichen Einrichtungen eine Vorbildfunktion übernehmen könnten, in dem sie z. B. geeignete Dachflächen ihrer Gebäude für die Nutzung durch Fotovoltaikanlagen zur Verfügung stellen, wie dies der Ostalbkreis bereits getan hat.

 

3.Der Schwerpunkt bei der Nutzung der Erdwärme wurde bei den Tiefenbohrungen (Sonden) gesehen. Dabei werden jeweils zwei Sondenschläuche, die am tiefsten Punkt durch einen werkseitig angebrachten Sondenkopf miteinander verbunden sind, in bis zu mehr als 100 Meter tiefe Bohrungen eingebracht. In den Sondenschläuchen zirkuliert ein Wärmeträgerfluid, das im tiefen Sondenbereich die im Untergrund vorhandene Erdwärme aufnimmt. Die entzogene Erdwärme wird
über einen Wärmetauscher einer Wärmepumpe zugeführt. In der Wärmepumpe wird die Temperatur erhöht und die so gewonnene Wärme zu Heizzwecken verwendet.

 

Die Energieerträge aus Erdwärme sind, wie die Studie von IER zeigt, sehr hoch, wobei für den Betrieb der Wärmepumpen Energie in Form von Strom etwa in Höhe von einem Drittel bis einem Viertel der Energiemengen benötigt wird, die über die Pumpe in Form von Wärme gewonnen wird.

 

Von Vorteil ist, dass für Wärmesonden nur wenig Fläche benötigt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. Geheizt werden können nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern auch größere Gebäude wie z. B. das Gebäude der IHK in Ulm. Auch kann die Sonden-Technik im Sommer zur Kühlung verwendet werden.

 

Weite Flächen des Ostalbkreises können für die Gewinnung von Erdwärme mittels Erdsonden genutzt werden. Ungeeignet sind die Schwäbische Alb, der Albtrauf, das Härtsfeld und einige Tallagen an den Flüssen Kocher und Jagst.

 

Vom Geschäftsbereich Wasserwirtschaft im Landratsamt Ostalbkreis sind bis Oktober 2008 insgesamt 340 Anträge genehmigt worden. 260 Vorhaben sind tatsächlich ausgeführt worden. Dies bedeutet, dass inzwischen bei zwei Sonden pro Bohrung mit 90 Meter Tiefe rund 47 Kilometer Leitungen im Erdreich verbaut sind.

 

Daraus ergibt sich ein schwerwiegendes Problem, das sich bei einer verstärkten Nutzung der Erdwärme noch mehr stellen wird. Bei der Durchführung von Bohrungen werden nämlich die Trennschichten zwischen den verschiedenen wasserführenden Schichten im Untergrund durchstoßen, weshalb kontaminiertes Wasser aus oberen Schichten in die unteren Grundwasserstockwerke gelangen kann. Hier kommt es entscheidend auf die Qualität der Ausführung, insbesondere der sog. Ringraumverfüllung an, damit belastetes Wasser nicht nach unten vordringt. Nach Auffassung des Landes sollen nur zertifizierte Firmen Bohrungen vornehmen dürfen. Vom Landratsamt ist beim Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg angefragt worden, unter welchen Voraussetzungen und bei Einhaltung welcher Anforderungen Erdwärme gefahrlos genutzt werden kann.

 

Die Mitglieder des Beirats waren der Auffassung, dass - vorbehaltlich der positiven Antwort des Ministeriums - im Ostalbkreis die Nutzung der Erdwärme intensiviert werden sollte. Allerdings müsse eine hohe Qualitätssicherung bei der Ausführung durchgesetzt werden. Dies bedeute, dass das Landratsamt Bohrungen intensiv überwachen und begleiten müsse.

 

Hingewiesen wurde weiter darauf, dass inzwischen die Technik zur Gewinnung von Wärme aus der Luft erheblich vorangeschritten sei.

 

Schließlich wurde von den Mitgliedern des Beirats der Bedarf an einer fachkundigen und objektiven Beratung herausgestellt. Hier wurde eine wichtige Aufgabe von EnergiekompetenzOstalb gesehen, die  in enger Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Wasserwirtschaft im Landratsamt erfolgen sollte.

 

4.Die Nutzung der Energie aus Holz soll nach Auffassung der Mitglieder des Beirats soweit wie möglich intensiviert werden, wobei wegen der zur Verfügung stehenden Holzmengen Grenzen gesehen werden. Gefordert wurde vor allem eine Verbesserung bei der Effizienz und den Emissionen aus privaten Öfen. Im Zuge der derzeitigen Überarbeitung des Immissionsschutzrechtes werden an private Öfen erhöhte Anforderungen gestellt werden.

 

5.Die energetische Nutzung von Gülle in Biogasanlagen wurde von den Mitgliedern des Beirats außerordentlich positiv gesehen, zumal Gülle auch nach der Vergasung als Dünger verwendet werden kann. Ebenso positiv gesehen wurde die Erzeugung von Biogas aus Siedlungsabfällen.

 

Sinnvoll gesehen wurde der Einsatz von Blockheizkraftwerken oder die direkte Einspeisung in das Gasnetz. Letzteres komme allerdings nur in Frage, wenn eine Gasleitung eines öffentlichen Versorgers in der Nähe der Biogasanlage vorbeiführe.

 

6.Kritisch gesehen wurde dagegen die Produktion von Energie aus Pflanzen, die bisher für die Nahrungsmittelproduktion verwendet werden („Heizen mit Weizen“). Dies führe dazu, dass weniger Nahrungsmittel für die Menschheit zur Verfügung stehen und die Preise von Nahrungsmitteln ansteigen. Diese Entwicklung könne man bereits heute beobachten. Auf dem Weltmarkt würden bereits heute Futtermittel und Getreide als Substitute für fossile Brennstoffe gesehen. Z. B. würden große Energiekonzerne wie BP in Osteuropa große Flächen aufkaufen und für den Anbau von Energiepflanzen nutzen. Auch würden die Preise für landwirtschaftliche Flächen, ebenso die Pachtpreise ansteigen, wenn die Produktion von Biogas aus Pflanzen forciert würde, die bisher als Nahrungsmittel zur Verfügung standen.

 

Die Nutzung von bisherigen Brachflächen wurde für sinnvoll gehalten, soweit dort die Produktion von Energiepflanzen sinnvoll möglich ist. Bezweifelt wurde allerdings, ob diese Flächen 10 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Flächen ausmachen.

 

Hingewiesen wurde weiter auf Probleme wegen des Entstehens von Stickoxiden bei der Heizung mit Getreide.

 

Zu der Frage inwieweit die Produktion von Biogas aus Pflanzen an Stelle der Produktion von Nahrungsmitteln treten darf, ergab sich kein einheitliches Meinungsbild. Vertreten wurde die Auffassung, dass man mit dem Thema sehr zurückhaltend umgehen sollte ebenso wie die Auffassung, dass ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Nahrungsmittel- und Energieproduktion möglich sein müsse.

 

7.Bei der Windenergie wurde herausgestellt, dass das Potential der im Regionalplan ausgewiesenen Windkraftanlagen mit 126 Gigawattstunden pro Jahr überraschend hoch sei. Windkraftanlagen hätten einen sehr hohen technischen Wirkungsgrad und arbeiteten sehr wirtschaftlich. Dies zeige sich u. a. daran, dass die Einspeisungsvergütung bei Windkraftanlagen im Jahr 2009 nur 9,02 l/kWh betrage. Auch werde durch Windkraftanlagen sehr wenig Fläche der landwirtschaftlichen Produktion entzogen.

 

Das Hauptproblem bei Windkraftanlagen sei die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Diese habe sich allerdings bei den inzwischen im Ostalbkreis erstellten Windkraftanlagen als nicht so gravierend herausgestellt, wie zunächst befürchtet worden war.

 

Vorgeschlagen wurde, dass die vorhandenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen erweitert oder neue Vorranggebiete ausgewiesen werden sollten. Dies erfordert allerdings umfangreiche Suchläufe auf der Grundlage von Ausschlusskriterien, deren erstes und wichtigstes die Windhöffigkeit sei. Die vom Regionalverband verwendeten Daten des deutschen Wetterdienstes zur Windhöffigkeit von Flächen seien ungenau, könnten aber durch die an den nunmehr betriebenen Windkraftanlagen gemessenen Windstärken erheblich präzisiert werden. Die Betreiber der Anlagen sollten gebeten werden, die von ihnen gemessenen Werte dem Regionalverband zur Verfügung zu stellen.

 

Vom Förderverein Wind und Wasser Ostalb e. V. wurde vorgeschlagen, neue Vorranggebiete im Wald auszuweisen. Dazu seien allerdings wegen der hohen Rauigkeit von Wald Anlagen mit einer Nabenhöhe von 135 bis 140 Meter erforderlich.

 

Damit wird allerdings die Sichtbarkeit der Anlagen noch einmal enorm erhöht. Sie treten dann noch größer in Erscheinung, zumal sich dann auch die Rotorblätter vergrößern würden. Außerdem sind die Anlagen in viel weiterem Umkreis als heute sichtbar, weshalb ganz neue Sichtbarkeitsuntersuchungen durchgeführt werden müssten.

 

Windkraftanlagen im Wald sind bisher von der Forstverwaltung kritisch gesehen worden. Auch war das Land Baden-Württemberg bisher nicht bereit, landeseigene Flächen für Windkraftanlagen im Wald zur Verfügung zu stellen.

 

Probleme wegen der fehlenden Kontinuität von Strom aus Windenergie bei der Einspeisung in das Stromnetz wurden bei 15 bis 25 zusätzlichen Windkraftanlagen nicht gesehen. Windenergie werde in das sog. Mittelspannungsnetz eingespeist, das die sich ergebenden zusätzlichen Strommengen auch bei nicht kontinuierlicher Einspeisung verkrafte.

 

Insgesamt wurde von den Mitgliedern des Beirats die Auffassung vertreten, dass vom Regionalverband geprüft werden sollte, ob und wo die vorhandenen Vorranggebiete erweitert und weitere Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden können.

 

8.Schließlich wurde die Auffassung vertreten, dass die Gewinnung von erneuerbaren Energien zur Wertschöpfung innerhalb der Region genutzt werden sollte. Dies gilt insbesondere für

 

-den Betrieb von Fotovoltaikanlagen auf großen Dachflächen und

-den Betrieb von Windkraftanlagen.

 

Empfohlen werden Betreibermodelle mit finanzieller Beteiligung von Bürgern aus der Raumschaft. Bei Windkraftanlagen wären auch Betreibermodelle mit einer Beteiligung der Eigentümer der benötigten Flächen zu begrüßen.

 

 

Außerdem ist von der ODR auf folgendes hingewiesen worden:

 

1.Die ODR hat es sich zum Ziel gesetzt, zur Steigerung der Effizienz der Energiegewinnung aus vorhandenen Biogasanlagen beizutragen. Dies soll mit Hilfe von Anlagen, mit denen das Biogas aufgearbeitet wird, geschehen. Aus dem Rohbiogas werden Schwefel und CO2 entfernt. Das aufbereitete Gas besteht nahezu ausschließlich aus Methan, das auch Hauptbestandteil des Erdgases ist. Dieses Gas wird mit Hilfe von Flüssiggas dem Brennwert von Erdgas angepasst und dann in das Gasnetz der ODR eingespeist. In Kraftwärmekopplungsanlagen mit Strom und Wärmenutzung kann es dann hocheffizient genutzt werden. Mit dem angewandten technischen Verfahren kann die Energieausbeute aus Biogasanlagen mehr als verdoppelt werden.

 

2.Der Betrieb von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen stellt große Anforderung an die Steuerung von Erzeugungsanlagen wie auch ans Netz, weil die sich ergebenden Einspeiseleistung und Mengen an Strom langfristig sehr schwer planbar sind. Dies bedeutet, dass die herkömmlichen Kraftwerke redundant vorgehalten werden müssen, so dass die maximal benötigte Leistung an Strom jederzeit abgedeckt werden kann. Mit zunehmendem Wind oder/und Sonneneinstrahlung muss die Produktion von Strom in den Kraftwerken zurückgefahren, bei abnehmendem Wind und/oder Verringerung der Sonneneinstrahlung hochgefahren werden. Wichtige Parameter wie Temperatur, Sonneneinstrahlung und Windgeschwindigkeiten müssen hierzu möglichst genau prognostiziert werden. Dies erhöht die Kosten, die auf die Verbraucher umgelegt werden müssen. Insbesondere um kleine dezentrale Rücklieferanlagen optimal am Netz betreiben zu können, werden mittelfristig steuerbare Niederspannungsnetze benötigt, die abhängig von Angebot und Nachfrage sowohl die Verbraucher als auch die Einspeisungen steuern. Hier gibt es bereits erste Pilotversuche unter dem Begriff „smard grid“. Dazu gehören auch die Einführung von intelligenten elektronischen Zählern, wie sie bei der ODR im Pilotprojekt „Innovativer Multi Service Kundenzugang (IMSK)“ erprobt werden.

 

Schließlich muss der Strom aus Windkraftanlagen teilweise von deren Betreibern über eigene Leitungen auf deren Kosten direkt bei einem Umspannwerk der ODR eingespeist werden. Dies ist der Fall, wenn es sich um große Strommengen handelt wie z. B. bei den Vorranggebieten in Waldhausen und Lauterburg.

 

Zusätzlicher Aufwand ergibt sich aus der bei großen Einspeisungsmengen erforderlichen Netzanpassung vor allem in dünn besiedelten Gebieten, was ebenfalls zu zusätzlichen Kosten führt.

 

Probleme dieser Art entstehen bei Strom aus Biogas nicht. Kontinuierlich und planbar ist auch der Verbrauch von Erdwärmepumpen.

 

Schließlich führt die ODR aus, dass die Menge des in ihr Netz aus erneuerbaren Energien eingespeisten Stromes im Jahr 2008 gegenüber dem Jahr 2000 um das 40-fache angestiegen ist.

 

 

Fazit:

 

Nach Auffassung der Landkreisverwaltung sollten folgende Ziele verfolgt werden:

 

1.Im Wege der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sollte

 

a)auf die Einrichtung von Fotovoltaikanlagen auf den Dächern von privaten, öffentlichen Gebäuden und auf betrieblichen Brachflächen

 

b)auf die Einrichtung von Solarkollektoren auf Dachflächen

 

c)auf den Bau von weiteren Biogasanlagen zur Erzeugung von Energie aus Gülle und pflanzlichen Abfällen, evtl. unter Einbeziehung von begrenzten Mengen von Mais, Raps etc.

 

d)die Nutzung der Energie aus Holz

 

hingewirkt werden.

 

2.Weiter sollte im Wege der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit auf die Gewinnung von Erdwärme, insbesondere mittels Erdwärmesonden hingewirkt werden, sobald eine entsprechende Aussage des Ministeriums (s. o.) vorliegt.

 

3.Die Prüfung der Frage, ob vorhandene Vorranggebiete für Windkraftanlagen sinnvoll erweitert und/oder neue Vorranggebiete geschaffen werden sollen, sollte an den Regionalverband herangetragen werden.

 

Die Landkreisverwaltung ist der Auffassung, dass es eine wichtige Aufgabe von „Energiekompetenz Ostalb“ (EKO) sein muss, das Thema der erneuerbaren Energien im Ostalbkreis voranzubringen.


[1]1) 1 GWh (Giga Watt Stunde) entspricht einer Milliarde Kilowattstunden

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren und der Überwachung bei der Umsetzung von Genehmigungsverfahren können dem Ostalbkreis zusätzliche Kosten entstehen, deren Höhe sich heute noch nicht beziffern lässt. Diesen Kosten werden entsprechende Gebühreneinnahmen gegenüber stehen.

Anlagen

Anlagen

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel