Der Verein „Mary Poppins - für Kinder und Familien
e.V.“, 73441 Bopfingen, wird gemäß § 75 SGB VIII (Kinder- und
Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
23.10.2006 - Jugendhilfeausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.