Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
und Allgemeines
Die Jugendhilfe stützt, fördert und berät Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und aktiviert die eigenen Kompetenzen der Familien. Strukturelle Veränderungen wie der gestiegene Anteil der Trennungs- und
Scheidungskinder sowie Kinder bei Alleinerziehenden, die vielfältigen Formen
des Zusammenlebens neben der „traditionellen Familie“, die
veränderte Rollenaufteilung zwischen Männern und Frauen, der Wechsel von
Kindern zwischen verschiedenen Familienformen, materielle Armut als eine zum
Teil langfristige Lebenserfahrung von Kindern, ein gleichzeitig
kommerzialisierter Freizeitbereich an dem sich viele Kinder nicht wie sie es
sich wünschen beteiligen können und ein erheblicher Einfluss der Massenmedien
bestimmen heute u.a. das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Jugendhilfe hat sich heute mehr denn je an den vielgestaltigen
familialen Lebensformen und ihren Auswirkungen zu orientieren. Die Praxis der
Jugendhilfe muss zwingend das soziale Umfeld in ihre pädagogische Arbeit
einbeziehen und dabei die sehr unterschiedlichen Lebenswelten und Lebenslagen
von Kindern berücksichtigen. Die programmatische Forderung des Kinder- und Jugendhilferechts, nach
der jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit besitzt und das Anliegen, Familien zu
helfen, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen können, bedingen frühzeitige
und präventive Angebote, die familienunterstützend und möglichst lebensfeldnah
ausgerichtet sind. Ein Netzwerk und eine enge Kooperation zwischen Familie,
Kindergarten, Schule und Jugendhilfe ist erforderlich, damit Kinder und Heranwachsende
wirkungsvoll in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden
und Krisen- und Konfliktsituationen meistern können. Jugendhilfe kann gesellschaftlich bedingte Verhältnisse und
Problemstellungen nicht umdrehen. Es ist jedoch ihre Aufgabe, allen Kindern und
vor allem die von Benachteiligungen betroffenen Kinder und Jugendlichen zu
unterstützen und ihnen bei der Entwicklung von Lebensperspektiven zu helfen. Den
Perspektivenwandel in der Jugendhilfe von einem stark ordnungsrechtlichen
Denken, durch das sich staatliche Maßnahmen auf Kontrolle und Eingriff
beschränkten, hin zu einer Jugendhilfe als sozialpädagogische Dienstleistung,
bestimmt vor allem das seit 1991 geltende Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG/SGB VIII). Jugendhilfe ist seitdem
ausgerichtet an Standards und Prinzipien der Prävention, Regionalisierung von
Angeboten, Alltagsorientierung, Partizipation und vor allem Integration. Neben
dieser Neuorientierung beinhaltet das KJHG eine deutliche Ausweitung der
Aufgaben des Jugendamtes, insbesondere verstärkte und personalaufwendige
Beratungs- und Kooperationspflichten bis hin zu einer interdisziplinären
Zusammenarbeit als notwendige Konsequenz der ganzheitlichen und lebensweltlich
orientierten Handlungsansätze. II. Konzeption
neuer Arbeitsansätze
In diesem Kontext stellte der Geschäftsbereich Jugend und Familie im Jahr 2001 in einer gemeinsamen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses und des Jugendhilfeausschusses ein Handlungs- und Steuerungskonzept mit folgenden Schwerpunkten vor: o Am Bedarf und an den Ressourcen der Familie im Lebensfeld ansetzende Hilfen zur Erziehung sollen ausgebaut werden. Hohe Kostensteigerungen im Bereich der stationären und teilstationären Hilfen, bei hoher Sozialbelastung und einer vergleichbar niedrigen Personalausstattung im Allgemeinen Sozialen Dienst, erfordern die Entwicklung neuer bedarfsorientierter ambulanter Hilfsangebote. Sie sollen möglichst im Lebensfeld und in der Familie ansetzen. o Hilfen sollen zeitlich befristet werden. o Die Jugendhilfe soll im Ostalbkreis in Planungsräumen erfolgen (Sozialraumorientierung). Stärker regionalisierte Sozialdienste des Jugendamtes sollen direkter und flexibler auf örtliche Bedarfslagen reagieren können. o Der Ostalbkreis nimmt an der Integrierten Berichterstattung des überörtlichen Jugendhilfeträgers teil (Planungsraumbezogene Statistik). Jugendhilfe muss ihre Aufgaben unter gegebenen Rahmenbedingungen erledigen. Dazu benötigt sie ein fachlich qualifiziertes, auf Dauer angelegtes Beobachtungs- und Berichtskonzept, das der Verwaltung und den kommunalpolitischen Gremien auf Ebene des Kreises und seiner Gemeinden aufschlussreiche und verlässliche Grundlagen für Entscheidungen bereitstellt. III. Bisherige
Maßnahmen und Entwicklungen
o
Am Bedarf und an den Ressourcen der Familie
im Lebensfeld ansetzende Hilfen zur Erziehung wurden konzeptioniert und
eingerichtet. § Der Fachdienst Familien in Problemlagen wurde eingerichtet und arbeitet zwischenzeitlich mehrere Jahre sehr effektiv im Bereich der Bedarfsabklärung und Bedarfsabstimmung bei Problemlagen von Familien, in denen die Tendenz zu einer außerfamiliären Unterbringung geäußert bzw. sichtbar wird. Kann der erzieherische Bedarf nicht mit Beratung erledigt werden, so werden die Bedarfslagen mit den Sorgeberechtigten geklärt und abgestimmt. So kommt eine auf den Erziehungsbedarf optimal angepasste Hilfe zustande. In diesen Abklärungs- und Abstimmungsprozessen lassen sich nachvollziehbare Ziele vereinbaren. Dies ist eine sehr günstige Ausgangslage für eine qualitativ hochwertige nachfolgende Erziehungshilfemaßnahme. § Durch die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) steht den Familien im Ostalbkreis eine sehr effektive Hilfeform zur Verfügung. Es kann sehr früh Fehlentwicklungen gegengesteuert werden, statt eines Kindes werden im Schnitt 2,5 Kinder pro Familie erreicht. Die aufsuchende Hilfeform der SPFH und der ausschließliche Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften macht es möglich, dass die Erziehungsbedingungen wirksam und anhaltend verbessert werden können. Durch die Tätigkeit der SPFH in der Familie können die meisten Erziehungsthemen der Familie frühzeitig und damit effektiv bearbeitet werden. Durch den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in der Familie wird auch gleichzeitig ein hoher Kindesschutz gewährleistet. § Mit der Konzeption zur Familienorientierten Unterstützunghilfe, die sich in der Regel an Familien und Alleinerziehende wendet, die bei Bedarfslagen in Versorgungs- und Betreuungssituationen von Kindern der pädagogischen Unterstützung und Begleitung bedürfen, wurde eine flexible Form der Erziehungshilfe geschaffen, die bedarfsgerechte Hilfen zusätzlich zu den explizit im SGB VIII aufgeführten Hilfen ermöglicht. § Umsetzung der Konzeption zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen. Die Konzeption dient als Arbeitsgrundlage und zur Entscheidung von Eingliederungshilfen wegen drohender oder bestehender seelischer Behinderung und als Instrument zur Qualitätssicherung. § Soziale Gruppenarbeit in mehreren Raumschaften des Ostalbkreises. Die Durchführung erfolgt in Oberkochen und in Aalen in Form von Angeboten an Schulen, in Schwäbisch Gmünd in Form von zeitlich befristeten Projekten und in Form einer Fördergruppe, in Bopfingen in Form von Familienorientierter Schülerhilfe und flexibler und integrativer Hilfen. o
Hilfen wurden zeitlich befristet. § Aufgrund der konzeptionellen Vorgaben wurden detaillierte Verträge mit den Hilfeträgern geschlossen. Es wurden die Zeitabläufe für einzelne Hilfen mit zeitlichen Standardlaufzeiten versehen, Qualitätsanforderungen definiert und der Hilfeplanungsablauf (das gesetzlich vorgesehene Instrument zur Hilfesteuerung) mit den Jugendhilfeträgern vereinbart. o
Planungsräume wurden flächendeckend im
Ostalbkreis eingeführt. § Der Ostalbkreis ist in 7 Planungsräume eingeteilt. Von den Standorten Aalen (2 Teams) und Ellwangen (1 Team) werden die Planungsräume um Aalen und Ellwangen sozialpädagogisch durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Geschäftsbereichs Jugend und Familie versorgt. In Schwäbisch Gmünd (2 Teams) wird diese regionalisierte Organisationsform ab dem 1.1.2007 eingeführt. Durch die besondere Form der sogenannten "Orientierungsberatung" soll gewährleistet werden, dass hilfesuchende Bürger zeitgerecht eine sozialpädagogische Beratung erhalten und damit Jugendhilfe bedarfsgerecht, niederschwellig und regional erreichbar ist. o
Der Ostalbkreis nimmt an der Integrierten
Berichterstattung im Bereich des überörtlichen Jugendhilfeträgers (früher
Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern - heute: Kommunalverband für
Jugend und Soziales Baden-Württemberg) teil. Die aktuellsten Ergebnisse wurden
im Jugendhilfeausschuss im Juli 2006 von Herrn Dr. Bürger vorgestellt. Einige
wichtige Erkenntnisse stellen sich wie folgt dar: § Der Ostalbkreis liegt bei der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung im mittleren Drittel der eng gestaffelten Landkreisverteilung. Ähnlich verhält es sich mit den sozialstrukturellen Belastungsfaktoren. § Bei den Ausgaben für Hilfe zur Erziehung je Jugendeinwohner (im Alter von 0- unter 21 Jahren) lag der Ostalbkreis im Jahre 2003 mit 191 EUR unter dem Mittel (200 EUR) der Landkreise in Baden-Württemberg, im Jahre 2004 mit 183 EUR deutlich unter dem Mittel (203 EUR) der Landkreise in Baden-Württemberg. § Im Verhältnis der ambulanten zu den stationären Hilfen lag der Ostalbkreis im unteren Drittel der Landkreise in Baden-Württemberg. § Innerhalb der stationären Hilfen hat die Vollzeitpflege im Ostalbkreis kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. § Bei der Arbeitslosenquote liegt der Ostalbkreis im oberen Drittel der Landkreisverteilung. § Bei der Inanspruchnahme von niederschwelligen Hilfen in den Erziehungsberatungsstellen liegt der Ostalbkreis auf dem niedrigsten Wert aller Landkreise in Baden-Württemberg. § Bei der Personalausstattung der Schulsozialarbeit liegt der Ostalbkreis im unteren Drittel der Landkreise von Baden-Württemberg. § Bei der Quote der von Scheidung betroffenen Kindern liegt der Ostalbkreis im oberen Drittel der Landkreisverteilung. § Auch der Ostalbkreis unterliegt familiären Wandlungsprozessen, um die sich die Jugendhilfe frühzeitig kümmern sollte. IV. Geplante Entwicklungen
bzw. Konsequenzen aus dem Bericht von Dr. Bürger
o Der Ostalbkreis hat im Bereich der ambulanten Hilfen stark nachgeholt, dennoch deutet das Verhältnis der ambulanten (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpäd. Familienhilfe, Soziale Gruppenarbeit) zu den stationären Hilfen (Heim, Pflegefamilien) auf einen weiteren Ausbaubedarf hin. §
Konzeption zur Erziehungsbeistandschaft. Prognose im Falle der Umsetzung: Die verstärkte Nutzung von Erziehungsbeiständen könnte die Kosten sonst entstehender Betreuter Wohnformen und Heimunterbringungen stabilisieren, wenn nicht sogar mittelfristig reduzieren. § Im Rahmen einer Kooperation mit der Präventionsstelle des Ostalbkreises werden jetzt schon an verschiedenen Schulen, vor allem in den Eingangsklassen Maßnahmen der Sozialen Gruppenarbeit (z.B. soziales Kompetenztraining) durchgeführt. Dies hat den Vorteil, dass die Kinder in ihren Gruppenbezügen verbleiben können und Hilfebedarf rechtzeitig durch sozialpädagogische Fachkräfte erkannt werden kann. Damit können Fehlentwicklungen frühzeitiger und damit auch weniger aufwändig bearbeitet werden. Dieser erfolgversprechende Arbeitsansatz soll unter Beteiligung der freien Träger in Kooperation mit der Präventionsstelle des Ostalbkreises weiterentwickelt werden. Prognose im Falle der Umsetzung: Es entsteht zusätzlicher personeller Aufwand. Kosten im Bereich der ambulanten Hilfen können sich mittelfristig reduzieren lassen. o Im Bereich der niederschwelligen Hilfe (Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit) besteht großer Nachholbedarf. § Personalaufstockung im Bereich der Erziehungsberatung u.a. zur Umsetzung des Cochemer Modells, bei dem die Beratungsstellen den Part der Scheidungs- und Trennungsberatung übernehmen. Prognose im Falle der Umsetzung: Durch zusätzlichen personellen Aufwand und dadurch vermehrt mögliche Inanspruchnahme von niedrigschwelliger Erziehungsberatung werden Fehlentwicklungen in Familien gemildert bzw. verhindert, die u.a. durch sozialstrukturelle Ursachen wie z.B. Trennung/Scheidung, existenzielle Mangelsituationen u.a. entstanden sind. Dadurch werden aufwändige Einzelfallhilfen vermieden und Kosten bei den Erziehungshilfen reduziert. o Familiäre Wandelungsprozesse sollten auch im Ostalbkreis stärker begleitet werden. Unterstützungs- und Förderbedarf sollte frühzeitig erkannt werden, um unterstützen und fördern zu können. § Wo andere Stellen oder Personen mit förder- und unterstützungsbedürftigen Kindern früher in Kontakt kommen, muss durch frühzeitige Kooperation mit den sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes das Zugangsalter von Hilfen gesenkt werden. Umsetzungsvorschlag: Die schon bestehenden Kooperationen (beim Kindesschutz, wegen seelischer Behinderung, im Rahmen der Gewaltprävention) mit Kindergärten, Kinderärzten, Frühförderstellen, Schulen werden intensiviert, um den Betroffenen frühzeitiger Informationen über vorrangig zuständige andere Träger geben zu können. Dadurch soll bewirkt werden, dass die Betroffenen früher beim zuständigen Träger Hilfe erhalten können. Prognose im Falle der Umsetzung: Zusätzlicher personeller Aufwand. Mittelfristige Reduzierung von Kosten im Bereich der Einzelfallhilfen.
o Die Versorgung mit geeigneten Vollzeitpflegestellen sollte stabilisiert werden. § Um auch Kindern mit erhöhtem Betreuungsaufwand die Möglichkeit zu geben, in Pflegefamilien erzogen werden zu können, bedarf es der zusätzlichen sozialpädagogischen Unterstützung der Pflegefamilien. Umsetzungsidee: Kinder, die zur Zeit im Heim untergebracht werden müssen, weil sie die Betreuungsmöglichkeiten einer Pflegefamilie überschreiten (mehrere Kinder einer Familie, Kinder mit persönlich bedingtem Zusatzaufwand,...) sollen in sogenannten "betreuten Pflegefamilien" untergebracht werden. Zusätzliche personelle fachliche und organisatorische Unterstützung, die über die Möglichkeiten unseres Pflegekinderfachdienstes hinausgeht, soll dies ermöglichen. Dazu werden bereits Gespräche mit freien Trägern geführt. Prognose im Falle der Umsetzung: Auch Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand können in Vollzeitpflege versorgt werden. Der zusätzliche Aufwand im Bereich der Vollzeitpflege reduziert die Aufwendungen im Bereich der Heimerziehung. o Die mit hohen Einzelfallkosten verbundenen Hilfen wie Heimerziehung und Tagesgruppenerziehung sollen auf einem bedarfsgerechten Niveau stabilisiert werden. Die begleitende Arbeit mit der Herkunftsfamilie soll bei Kindern mit Rückkehroption intensiviert werden. § Um eine zeitlich geplante Rückkehr von Kindern in Heimerziehung, bei denen eine Rückkehroption besteht, zu unterstützen, soll begleitend zur Heimerziehung mit der Herkunftsfamilie intensiver an den Rückkehrzielen gearbeitet werden. Umsetzungsidee: Der in der Vorphase von außerfamiliären Hilfen bereits tätige Fachdienst Familien in Problemlagen könnte dies sinnvollerweise übernehmen. Prognose im Falle der Umsetzung: Zusätzlicher personeller Aufwand beim Allgemeinen Sozialen Dienst und beim Fachdienst Familien in Problemlagen bei gleichzeitiger Reduzierung der Aufwendungen für außerfamiliäre Hilfen durch Verkürzung der Verweildauer von Kinder in Heimerziehung. o Da der Kindesschutz oberste Priorität im Jugendhilfealltag hat, muss gewährleistet werden, dass dieser nicht die anderen Aufgaben verdrängt. § Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sieht der Gesetzgeber seit 1.10.2005 vor, dass der Kindesschutz nicht nur durch die Fachkräfte des öffentlichen Trägers, sondern nach Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen mit allen Jugendhilfeleistungserbringern, auch durch deren Fachkräfte zu gewährleisten ist. Hier bietet es sich an, die zwingend vorgeschriebene Kooperation beim Thema Kindesschutz vorzuverlagern in ein „soziales Frühwarnsystem“, das nicht erst ansetzt, wenn das Kindeswohl nicht mehr gewährleistet ist, sondern frühzeitig Förder- und Unterstützungsbedarf erkennen lässt. Das macht es möglich, Hilfen frühzeitiger und damit weniger aufwändig zu gewähren. Umsetzungsidee: Das angedachte Kindesschutzkonzept wird in Richtung eines "sozialen Frühwarnsystems" weiterentwickelt, um Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig zu erkennen und Hilfen anbieten zu können. Prognose im Falle der Umsetzung: Der zusätzlich entstehende Personalaufwand beim Allgemeinen Sozialen Dienst dürfte sich mittelfristig durch kürzere Laufzeiten von Hilfen ausgleichen. V. Zusammenfassung
Alle vorstehenden Maßnahmenvorschläge, die durch verstärkte Bemühungen in den Bereichen Eigenverantwortlichkeit, Planung, Zielüberprüfung und Niederschwelligkeit von Jugendhilfeleistungen umrissen sind, erfordern entsprechende Arbeitskapazitäten, insbesondere beim Allgemeinen Sozialen Dienst. Gerade die Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, bei denen die Jugendhilfe zum engen und verlässlichen Partner der Eltern wird, sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes sehr zeitintensiv. Trotzdem ist diesem Ansatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ sozialpolitisch und aus finanzieller Sicht hohe Priorität beizumessen. Die Stärkung der eigenen Fähigkeiten und dies auch und gerade in Mangel- und Krisensituationen muss in allen Fällen, in denen dies unter Berücksichtigung des Kindeswohls verantwortbar und wünschenswert ist, Ziel der Jugendhilfeaktivitäten sein. Insbesondere ist hervorzuheben, dass die qualitative Weiterentwicklung aller Kooperationsebenen wie zum Beispiel mit Kindertagesbetreuungseinrichtungen oder Schulen im Mittelpunkt der Planungen steht. Auf die Bedarfslagen von Kindern und ihrer Eltern soll dort eingegangen werden, wo sie entstehen und erkannt werden. Finanzierung und Folgekosten
Siehe Ziffer V Anlagen
- SichtvermerkeGeschäftsbereich __________________________________________________ Funk Dezernent __________________________________________________ Rettenmaier Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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