Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und
Allgemeines:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum qualitätsorientierten und
bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
(Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) zum 01.01.2005 und dem Gesetz zur
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz
- KICK) zum 01.10.2005 ist die Kindertagespflege deutlich aufgewertet
worden. Bei der Kindertagespflege wird ein Kind von einer geeigneten
Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des
Personensorgeberechtigten für einen Teil des Tages oder ganztägig betreut. Die
Tagespflege wurde mit neuen Qualitätskriterien ausgestattet und wird zur
Bedarfsdeckung beim Ausbau der Betreuungsangebote insbesondere für Kinder unter
3 Jahren herangezogen. Das bedeutet eine Neupositionierung der
Kindertagespflege mit ihrem eigenen Profil - familiennah und flexibel - auf der
örtlichen Ebene.
Der Landkreis hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
die Aufgaben der Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII - Kinder und
Jugendhilfegesetz) seit 01.01.2001 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an
den Verein P.A.T.E. e.V. (Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tagesmütter und
Eltern) übertragen. Dies wurde im Jugendhilfeausschuss und im Verwaltungs- und
Finanzausschuss am 01.12.2000 bzw. 12.12.2000 beschlossen.
An den Verein P.A.T.E. e.V. wurden folgende Aufgaben
übertragen:
1. Die
Vermittlung von geeigneten Tagespflegepersonen, die ein Kind im eigenen
Haushalt oder im Haushalt eines Personensorgeberechtigten betreuen
2. Die
Beratung der Tagespflegepersonen und der Personensorgeberechtigten
3. Die
Konzeptionierung der Tagespflege und die Durchführung von
Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen in Abstimmung mit dem
Geschäftsbereich Jugend und Familie
Zur Finanzierung dieser Aufgaben unterstützt der Ostalbkreis
den Verein P.A.T.E. e.V. durch die Übernahme der Bruttopersonalaufwendungen für
eingesetzte Fachkräfte im Gesamtumfang von 100 % einer Personalstelle auf der
Basis der Vergütung nach Vb/IVb BAT sowie für eine Verwaltungskraft auf der
Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses.
Ergänzend trägt der Ostalbkreis die dem Verein entstehenden
Fahrtkosten zu den jeweiligen Einsatzorten bis zu einem Höchstbetrag von
jährlich 1.279 Euro. Der Verein P.A.T.E. erhält daneben einen Zuschuss des
Landes in Höhe von 60.000 € jährlich.
II. Neue
Aufgaben in der Kindertagespflege
- Das
TAG erfordert die Einbindung der freien Träger in die örtliche
Bedarfsplanung der Städte und Gemeinden und des Landkreises. In
der beim Landkreis eingerichteten Arbeitsgruppe zur Umsetzung des TAG ist
P.A.T.E. e.V. vertreten.
- Durch
den Aufbau eines Vertretungsnetzwerkes für Ausfallzeiten von
Tagespflegepersonen soll die Verlässlichkeit der Kindertagespflege erhöht
werden (§ 23 Abs. 4 SGB VIII).
- Tagespflegepersonen
haben einen Anspruch auf fachliche Beratung, Begleitung und weitere
Qualifizierung (§ 23 Abs. 1 SGB VIII).
- Durch
das KICK wurde die Erlaubnispflicht für die Tagespflege eingeführt.
Wer Kinder länger als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate gegen
Entgelt in seinem Haushalt betreut, braucht eine Erlaubnis nach (§ 43 SGB
VIII). Der Verein P.A.T.E. e.V. übernimmt bei einem Hausbesuch die Prüfung
der Eignung anhand der gesetzlichen Kriterien (Persönlichkeit,
Fachkompetenz und Qualifizierung, Kooperationsbereitschaft, kindgerechte
Räumlichkeiten). Das Jugendamt erteilt die Erlaubnis bei Vorliegen aller
Voraussetzungen für 5 Jahre. Sie berechtigt zur Betreuung von maximal 5
gleichzeitig anwesenden, insgesamt jedoch höchstens 8 Tagespflegekindern.
Es ist damit zu rechnen, dass nahezu alle Tagespflegepersonen eine
Erlaubnis beantragen, auch wenn sie nicht unter die genannten Kriterien
fallen. Eltern werden Wert auf diese qualitativen Bedingungen legen.
Außerdem sind Tageskinder beitragsfrei gesetzlich unfallversichert, wenn
die Tagespflegeperson beim öffentlichen Jugendhilfeträger über die
Erlaubnis registriert ist.
- Der Schutzauftrag
bei Kindeswohlgefährdung ist schon bisher wahrgenommen worden. In
Zukunft wird er durch ein verbindliches Verfahren geregelt. Dazu wird das
Jugendamt entsprechende Vereinbarungen mit den Tagespflegepersonen zur
Erfüllung des gemeinsamen Schutzauftrages abschließen (§ 8a SGB VIII).
III. Finanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden
Die anstehende deutliche Zunahme von Kindern, die in
Tagespflege betreut werden und der Tagespflegepersonen sowie die o. a.
geschilderten zusätzlichen administrativen Aufgaben übersteigen die
Leistungsfähigkeit des Vereins P.A.T.E. in seiner bisherigen Personal- und
Tätigkeitsstruktur. Die Mehraufgaben sind nur mit zusätzlichen
Personalkapazitäten zu bewerkstelligen. Ab dem kommenden Jahr will der Verein
deshalb eine weitere sozialpädagogische Fachkraft anstellen und auch seine
Verwaltungs- bzw. Sekretariatskapazität anpassen.
Die Finanzierung dieser zusätzlichen Aufwendungen war in den
letzten Wochen Beratungsgegenstand innerhalb einer Arbeitsgruppe mit Vertretern
der 3 Großen Kreisstädte Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen, der 3
Bürgermeistersprengel im Ostalbkreis und des Gemeindetages unter Leitung des
Sozialdezernenten des Landratsamtes. Die einstimmige Empfehlung dieser
Arbeitsgruppe geht dahin, dass der künftige zusätzliche Aufwand des Vereins
P.A.T.E. für eine sozialpädagogische Fachkraft in Höhe von ca. 50.000 €
und einer Verwaltungskraft in Höhe von ca. 10.000 € von den Städten und
Gemeinden im Ostalbkreis getragen wird. Die o. a. Kosten in Höhe von insgesamt
60.000 € sollen mittels einer Umlage nach der Anzahl von Pflegekindern
finanziert werden.
Der zweite Teil der Arbeitsgruppenempfehlung betrifft die
Kosten für die Erstqualifizierung von Tagespflegepersonen. Die Städte und
Gemeinden sollen künftig die Kursgebühr in Höhe von 80 € übernehmen. Bis
zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt entstehen
Tagespflegepersonen in der Regel Kosten in Höhe von rund 200 €.
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe wurden in der
Bürgermeisterdienstbesprechung am 25.09.2006 vorgestellt und dort einstimmig
akzeptiert.
Ende 2007 sollen die Erfahrungswerte und Erkenntnisse
seitens der Städte und Gemeinden, des Ostalbkreises und des Vereins P.A.T.E.
zusammengetragen und gemeinsam über eventuellen Änderungsbedarf beraten werden.
Frau Ute Hommel, die Vorsitzende des Vereins P.A.T.E.
wird die Tätigkeit des Vereins in der Jugendhilfeausschusssitzung am 23.10.2006
vorstellen.
Anlagen
-
Sichtvermerke
Geschäftsbereich __________________________________________________
Funk
Dezernent __________________________________________________
Rettenmaier
Dezernat II __________________________________________________
Hubel
Landrat __________________________________________________
Pavel