Bürgerinformationssystem

Vorlage - 148/06  

 
 
Betreff: Tätigkeit des Vereins für Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tagesmütter und Eltern im Ostalbkreis - P.A.T.E. e.V.
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
23.10.2006 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines:

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) zum 01.01.2005 und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) zum 01.10.2005 ist die Kindertagespflege deutlich aufgewertet worden. Bei der Kindertagespflege wird ein Kind von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten für einen Teil des Tages oder ganztägig betreut. Die Tagespflege wurde mit neuen Qualitätskriterien ausgestattet und wird zur Bedarfsdeckung beim Ausbau der Betreuungsangebote insbesondere für Kinder unter 3 Jahren herangezogen. Das bedeutet eine Neupositionierung der Kindertagespflege mit ihrem eigenen Profil - familiennah und flexibel - auf der örtlichen Ebene.

 

Der Landkreis hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgaben der Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz) seit 01.01.2001 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den Verein P.A.T.E. e.V. (Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tagesmütter und Eltern) übertragen. Dies wurde im Jugendhilfeausschuss und im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 01.12.2000 bzw. 12.12.2000 beschlossen.

 

An den Verein P.A.T.E. e.V. wurden folgende Aufgaben übertragen:

 

1.       Die Vermittlung von geeigneten Tagespflegepersonen, die ein Kind im eigenen Haushalt oder im Haushalt eines Personensorgeberechtigten betreuen

2.       Die Beratung der Tagespflegepersonen und der Personensorgeberechtigten

3.       Die Konzeptionierung der Tagespflege und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Jugend und Familie

 

Zur Finanzierung dieser Aufgaben unterstützt der Ostalbkreis den Verein P.A.T.E. e.V. durch die Übernahme der Bruttopersonalaufwendungen für eingesetzte Fachkräfte im Gesamtumfang von 100 % einer Personalstelle auf der Basis der Vergütung nach Vb/IVb BAT sowie für eine Verwaltungskraft auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses.

 

Ergänzend trägt der Ostalbkreis die dem Verein entstehenden Fahrtkosten zu den jeweiligen Einsatzorten bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 1.279 Euro. Der Verein P.A.T.E. erhält daneben einen Zuschuss des Landes in Höhe von 60.000 € jährlich.

 




II. Neue Aufgaben in der Kindertagespflege

 

  • Das TAG erfordert die Einbindung der freien Träger in die örtliche Bedarfsplanung der Städte und Gemeinden und des Landkreises. In der beim Landkreis eingerichteten Arbeitsgruppe zur Umsetzung des TAG ist P.A.T.E. e.V. vertreten.

 

  • Durch den Aufbau eines Vertretungsnetzwerkes für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen soll die Verlässlichkeit der Kindertagespflege erhöht werden (§ 23 Abs. 4 SGB VIII).

  • Tagespflegepersonen haben einen Anspruch auf fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung (§ 23 Abs. 1 SGB VIII).

  • Durch das KICK wurde die Erlaubnispflicht für die Tagespflege eingeführt. Wer Kinder länger als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate gegen Entgelt in seinem Haushalt betreut, braucht eine Erlaubnis nach (§ 43 SGB VIII). Der Verein P.A.T.E. e.V. übernimmt bei einem Hausbesuch die Prüfung der Eignung anhand der gesetzlichen Kriterien (Persönlichkeit, Fachkompetenz und Qualifizierung, Kooperationsbereitschaft, kindgerechte Räumlichkeiten). Das Jugendamt erteilt die Erlaubnis bei Vorliegen aller Voraussetzungen für 5 Jahre. Sie berechtigt zur Betreuung von maximal 5 gleichzeitig anwesenden, insgesamt jedoch höchstens 8 Tagespflegekindern. Es ist damit zu rechnen, dass nahezu alle Tagespflegepersonen eine Erlaubnis beantragen, auch wenn sie nicht unter die genannten Kriterien fallen. Eltern werden Wert auf diese qualitativen Bedingungen legen. Außerdem sind Tageskinder beitragsfrei gesetzlich unfallversichert, wenn die Tagespflegeperson beim öffentlichen Jugendhilfeträger über die Erlaubnis registriert ist.

  • Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist schon bisher wahrgenommen worden. In Zukunft wird er durch ein verbindliches Verfahren geregelt. Dazu wird das Jugendamt entsprechende Vereinbarungen mit den Tagespflegepersonen zur Erfüllung des gemeinsamen Schutzauftrages abschließen (§ 8a SGB VIII).

 

 

III. Finanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden

 

Die anstehende deutliche Zunahme von Kindern, die in Tagespflege betreut werden und der Tagespflegepersonen sowie die o. a. geschilderten zusätzlichen administrativen Aufgaben übersteigen die Leistungsfähigkeit des Vereins P.A.T.E. in seiner bisherigen Personal- und Tätigkeitsstruktur. Die Mehraufgaben sind nur mit zusätzlichen Personalkapazitäten zu bewerkstelligen. Ab dem kommenden Jahr will der Verein deshalb eine weitere sozialpädagogische Fachkraft anstellen und auch seine Verwaltungs- bzw. Sekretariatskapazität anpassen.

 

Die Finanzierung dieser zusätzlichen Aufwendungen war in den letzten Wochen Beratungsgegenstand innerhalb einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der 3 Großen Kreisstädte Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen, der 3 Bürgermeistersprengel im Ostalbkreis und des Gemeindetages unter Leitung des Sozialdezernenten des Landratsamtes. Die einstimmige Empfehlung dieser Arbeitsgruppe geht dahin, dass der künftige zusätzliche Aufwand des Vereins P.A.T.E. für eine sozialpädagogische Fachkraft in Höhe von ca. 50.000 € und einer Verwaltungskraft in Höhe von ca. 10.000 € von den Städten und Gemeinden im Ostalbkreis getragen wird. Die o. a. Kosten in Höhe von insgesamt 60.000 € sollen mittels einer Umlage nach der Anzahl von Pflegekindern finanziert werden.

 

Der zweite Teil der Arbeitsgruppenempfehlung betrifft die Kosten für die Erstqualifizierung von Tagespflegepersonen. Die Städte und Gemeinden sollen künftig die Kursgebühr in Höhe von 80 € übernehmen. Bis zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt entstehen Tagespflegepersonen in der Regel Kosten in Höhe von rund 200 €.

 

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe wurden in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 25.09.2006 vorgestellt und dort einstimmig akzeptiert.

 

Ende 2007 sollen die Erfahrungswerte und Erkenntnisse seitens der Städte und Gemeinden, des Ostalbkreises und des Vereins P.A.T.E. zusammengetragen und gemeinsam über eventuellen Änderungsbedarf beraten werden.

 

Frau Ute Hommel, die Vorsitzende des Vereins P.A.T.E. wird die Tätigkeit des Vereins in der Jugendhilfeausschusssitzung am 23.10.2006 vorstellen.

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Ziffer I. und III.

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich             __________________________________________________

                                               Funk   

Dezernent                           __________________________________________________

                                               Rettenmaier

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel