Antrag der Verwaltung Dem vorgezogenen und förderunschädlichen Maßnahmebeginn für die Sanierung und Umgestaltung des Altenpflegeheimes St. Elisabeth in Aalen wird zugestimmt. Es wird damit kein Anspruch auf Förderung nach dem Landespflegegesetz begründet. Diese Entscheidung wird erst im Rahmen des Bewilligungsverfahrens getroffen.
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