Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
1. Sozialhilfereform
Am 01.01.2005 trat auf Bundesebene eine große Sozialhilfereform in Kraft, die tiefgreifende rechtliche und organisatorische Veränderungen mit sich brachte. Durch das „Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch“ wurde das Sozialhilferecht modernisiert und zugleich in das Sozialgesetzbuch als dessen XII. Buch (SGB XII) eingefügt.
Die Weiterentwicklung des Sozialhilferechts stand in engem Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur neuen Leistung Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld II ist Bestandteil des als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des „Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II)“.
Das bislang eigenständige „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)“ wurde in das SGB XII einbezogen. Die Vorschriften zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden inhaltlich unverändert in das SGB XII aufgenommen.
Inhaltliche Schwerpunkte
Die Hilfe zum Lebensunterhalt in der neuen Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit sonst keine Leistungen erhalten - also weder als erwerbsfähige Personen im Alter von 15-65 Jahren das neue Arbeitslosengeld II, noch als 65-jährige oder Ältere bzw. als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten demnach Menschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind z. B. Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung und längerfristig Erkrankte.
Personen, die zwischen 15-65 Jahre alt und erwerbsfähig sind, können bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen nach dem neuen SGB II erhalten. Hierunter fallen alle bisherigen arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger. Ihre Familienangehörigen, die selbst nicht erwerbsfähig sind und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen leben, erhalten Sozialgeld.
Wer 65 Jahre oder älter ist oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann bei Bedürftigkeit die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten.
Soziale Sicherungssysteme in Deutschland
2. Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände
Im Zuge des Verwaltungsstrukturreformgesetzes in Baden-Württemberg wurden die Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden zum 31.12.2004 aufgelöst. Der Großteil der bislang von den Landeswohlfahrtsverbänden wahrge-nommenen Aufgaben wurden auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Im Wesentlichen handelte es sich um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Landesblindenhilfe.
3. Versorgungsverwaltung
Parallel zur großen bundesweiten Sozialhilfereform wurde den Stadt- und Landkreisen durch das Verwaltungsstrukturreformgesetz in Baden-Württemberg ein weiterer großer Aufgabenblock zugewiesen, der das soziale Dienstleistungsspektrum deutlich erweitert. Unter anderem wurden die im Zuge der Verwaltungsreform vom ehemaligen Versorgungsamt Ulm übernommenen Aufgaben im Landratsamt Ostalbkreis im Geschäftsbereich Integration und Versorgung zusammengefasst. 15 Mitarbeiter/innen des ehemaligen Versorgungsamtes Ulm sind seit 01.01.2005 in diesem Fachbereich im Landratsamt in Aalen tätig.
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Die Verwaltung hat im zurückliegenden Jahr mehrfach in den Fachausschüssen und im Kreistag über die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Schwerpunkte und Herausforderungen der o. a. Aufgabenfelder berichtet. Trotz großer Anstrengungen und zahlreicher wichtiger Weichenstellungen im Jahr 2005, wird es im laufenden Jahr 2006 und auch in den kommenden Jahren weiterhin umfangreichen Handlungs- und Optimierungsbedarf geben. Mit dieser Vorlage sollen insbesondere die im Jahr 2005 stattgefundenen Entwicklungen, der aktuelle Sachstand zum Jahresbeginn 2006 und die sich abzeichnenden Handlungserfordernisse aufgezeigt werden.
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II. Das Sozialpolitische Dauerthema Nr. 1 - Hartz IV
Seit 01.04.2005 werden die Aufgaben aus dem SGB II durch die Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO) erfüllt. Vertragspartner in dieser Arbeitsgemeinschaft sind der Ostalbkreis und die Agentur für Arbeit Aalen. Im Zeitraum von Jahresbeginn 2005 bis 31.03.2005, also bis zur organisatorischen Startaufstellung der ABO, hatten die beiden Aufgabenträger das SGB II in getrennter Verantwortung wahrgenommen.
Die ABO hat im beigefügten Jahresreport 2005 (Anlage) ihre organisatorische, personelle und aufgabenbezogene Entwicklung dargestellt. Es soll deshalb an dieser Stelle nur gezielt auf strukturelle Defizite und Herausforderungen von Hartz IV eingegangen werden.
1. Hartz IV muss effektiver werden
Rund 14 Monate nach der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) dauert die politische und öffentliche Diskussion über die Folgen und Effizienz der Arbeitsmarktreform unvermindert an. Fast regelmäßig wird mit Hinweisen auf explodierende Kosten, verwaltungstechnische Probleme, Kompetenzfragen, Mitnahmeeffekte bis hin zum Leistungsmissbrauch in den Medien über dringenden Optimierungsbedarf von Hartz IV berichtet.
Leider wird dabei die wichtigste und zentralste gesellschaftliche und politische Aufgabe dieser Zeit, nämlich die nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fast ein Stück weit an den Rand gedrängt. Die entscheidendste und herausforderungsvollste Größe für den Erfolg der Hartz IV - Reform ist die Integration von Langzeitarbeitslosen. Alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich daran messen lassen und jegliche Veränderung der gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingen muss sich an dieser Leitlinie orientieren. Die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland ist innenpolitisch gesehen die zentralste Herausforderung der nächsten Jahre.
Es ist klar, dass mit Hartz IV keine Arbeitsplätze geschaffen werden, es geht vielmehr um das bessere und schnellere Fordern und Fördern innerhalb des bestehenden Stellenmarktes. Die Anwendungserfahrungen des Jahres 2005 zeigen aus Sicht der Verwaltung folgenden Optimierungsbedarf:
- Die Arbeitsgemeinschaften zwischen Agenturen für Arbeit und Kreisen haben tagtäg- lich mit den strukturellen Problemen einer gespaltenen Aufgaben- und Finanzträger- schaft zu kämpfen. Doppelstrukturen, Schnittstellenprobleme und Abstimmungspro-
zesse gehören nach wie vor zum Alltag der Arbeitsgemeinschaften und binden eine Vielzahl von Kräften.
- Einer stärkeren kommunalen Verantwortung für die Arbeitsgemeinschaften stehen die vom Bund einseitig vorgegebenen Zielvereinbarungen, Leistungsstandards, Con- trolling- und Steuerungsinstrumente entgegen. Bundeseinheitliche Vorgaben können die unterschiedlichen Strukturen und Situationen vor Ort nicht ausreichend berück- sichtigen. Sie reduzieren die benötigten Spielräume und laufen den Interessen der kommunalen Selbstverwaltung zuwider.
- Das Leistungsrecht des SGB II hat im Vergleich zur früheren Sozialhilfe zu An- spruchsausweitungen und zu neuen Mitnahmeeffekten geführt. Die vom Bundesge- setzgeber neuerdings vorgenommenen Korrekturen tragen dem in Teilen Rechnung.
2. Kostenexplosion durch Hartz IV
Die Ausgaben der öffentlichen Gesamthaushalte für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind im Haushaltsjahr 2005 geradezu explodiert. Statt 38,3 Mrd. € im Jahre 2004 für das alte System (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) müssen Bund und Kommunen nach der Reform 2005 vermutlich 51,1 Mrd. € aufwenden. Dies entspricht einer Steigerung um glatt ein Drittel binnen Jahresfrist. Die Kommunen sind von den Hartz IV - Kosten über die Wohnkosten der Empfänger von Arbeitslosengeld II betroffen, an denen sich der Bund mit 29,1 % oder 3,55 Mrd. € beteiligt. Dieser zunächst unter dem Vorbehalt einer späteren Überprüfung stehende Betrag (Revisionsklausel) wurde Ende Dezember vom Gesetzgeber nach entsprechender Verabredung im Koalitionsausschuss am 08.12.2005 für die Jahre 2005 und 2006 festgelegt. Ab dem Jahre 2007 ist eine gesetzliche Neuregelung vorgesehen.
Der Bund hatte die Kostenexplosion notgedrungen zur Kenntnis genommen, aber ständig suggeriert, die Kommunen könnten sogar mit gravierenden Einsparungen rechnen, es finde also im Kern keine Ausweitung der Leistungen der öffentlichen Hand, sondern eine bloße Lastenverlagerung von den Kommunen auf den Bund statt.
Diese Einschätzung ist signifikant falsch. Tatsächlich liegen die Ausgaben der Kommunen für die Wohnkosten mit ca. 13,8 Mrd. € um etwa 1 Mrd. € über den Annahmen des Gesetzgebers. Der Streit zwischen dem Bund einerseits und den Ländern und Kommunen andererseits bezieht sich jedoch nicht auf die realen Ausgaben der Kommunen, sondern auf die angeblich ersparten Aufwendungen für Sozialhilfe. Die aufgrund der neuen Gesetzgebung hervorgerufene drastische Fallzahlensteigerung hat der Bund den Kommunen als rein fiktive Entlastungen für das Jahr 2005 zugerechnet. Das heißt der Bund tut in seinen Rechnungen so, als ob es auch ohne „Hartz IV“ im Jahr 2005 zu einer exorbitanten Ausgabensteigerung für Sozialhilfe um etwa 30 % gekommen wäre und rechnet diese Ausgabenexplosion den Kommunen als Einsparung an.
Aufgabe der Zukunft ist es nicht nur, die sachgerechte Höhe einer Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ab 2007 zu ermitteln. Zuvor - also schon jetzt im Jahr 2006 - wird sich für die Länder die Aufgabe stellen zu entscheiden, in welcher Weise sie die Bundesbeteiligung in Höhe von 29,1 % an den Gesamtaus-gaben der Kommunen für Unterkunft und Heizung an die einzelnen Kommunen weiterleiten. Die Stadtstaaten und der großstädtische Bereich werden durchweg erheblich mehr entlastet als der kreisangehörige Raum. Durch den jetzt gefundenen Kompromiss können die Verwerfungen zwischen entlasteten und belasteten Kommunen nicht beseitigt werden. Es kann nicht akzeptiert werden, dass die bisherigen Verwerfungswirkungen in die Zukunft fortgeschrieben werden.
Kostenbelastung aus Hartz IV -Ostalbkreis- 2005
III. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
1. Grundsätzliches
Mit dem Inkrafttreten des Verwaltungsstrukturreformgesetzes zum 01.01.2005 sind die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg für die Gewährung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zuständig geworden. Infolge dieses Aufgabenwechsels hatte der Ostalbkreis zum Jahresbeginn 2005 behinderte Menschen in folgenden Leistungsarten zu betreuen:
FuB = Förder- und Betreuungsbereich
In Aufgabendelegation des Landeswohlfahrtsverbandes hatte der Ostalbkreis schon bisher Leistungen zur Integration in Regelkindergärten und Regelschulen für 88 Kinder und Jugendliche und Maßnahmen in Sonderkindergärten und Sonderschulen für 288 Kinder und Jugendliche getragen. Die Kosten für diese Personengruppen hatte der Landeswohlfahrtsverband erstattet.
Am 31.12.2005 stellen sich die Leistungs- und Betreuungszahlen in der Eingliederungshilfe wie folgt dar:
Zwischen 1991 und 2004 stiegen die Leistungen für Behinderte jährlich bundesweit um 8,5 % von rund 4 Mrd. € auf fast 11 Mrd. € an. Knapp 45 % aller kommunalen Sozialhilfeleistungen werden heute für Behinderte aufgewendet. Die Finanzentwicklung der öffentlichen Haushalte hält nicht Schritt mit dieser wachsenden Aufgabenverantwortung. Aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts wird die Zahl der Hilfeempfänger in der Eingliederungshilfe in den nächsten 2 Jahrzehnten kontinuierlich ansteigen. Allein in Baden-Württemberg wird in den nächsten 10 Jahren mit jeweils jährlich rund 1.400 neuen Leistungsempfängern gerechnet.
2. Handlungsfelder
Aus gleichermaßen humanitären wie ökonomischen Gründen muss es Zielsetzung sein, das selbständige Leben und Wohnen von behinderten Menschen zu stärken. Dazu gehört sowohl eine umfassende Infrastruktur teilstationärer und ambulanter Hilfen als auch die systematische Stärkung der Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Betroffenen. Wohn- und Betreuungs-möglichkeiten für behinderte Menschen sollen so gestaltet werden, dass diese sich ihren individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend entwickeln können. Sie sollen die dafür notwendigen Hilfen, Unterstützungen und ggfs. Pflege im Umfang des für sie ermittelten Hilfebedarfs erhalten, um soweit wie möglich unabhängig von fremder Hilfe wohnen zu können.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe hat der Geschäftsbereich Soziales bereits im Laufe des Jahres 2005 damit begonnen, in Abstimmung mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS - auch den bisherigen relativ starren Entgeltekatalog für Leistungen der Eingliederungshilfe zu flexibilisieren und differenzieren.
Ein weiterer Anstieg der Ausgaben und damit des Zuschussbedarfs für die Eingliederungshilfe muss gebremst werden. Steigende Fallzahlen dürfen nicht automatisch und unmittelbar zu höheren Ausgaben führen. Es muss gelingen, diese mittelfristig im Rahmen der bisher eingesetzten Mittel aufzufangen. Um diese Ziele zu erreichen, sind Steuerungsmaßnahmen unerlässlich, sowohl in der Einzelfallsteuerung bzw. dem Fallmanagement, wie auch über ein kontinuierliches Controlling.
Der Geschäftsbereich Soziales hat zum 01.03.2006 durch eine interne Umorgani- sation eine 0,5 Stelle für das Controlling im Bereich der Eingliederungshilfe eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die kontinuierliche Weiterentwicklung der im Jahr 2005 begonnenen Steuerungsprozesse auf der Basis eines Berichtswesens, die Mitwirkung bei Vergütungs-, Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen und die Unterstützung der Leitungsebene bei Gesprächen und Verhandlungen mit freien Trägern.
Als einer der ersten Landkreise in Baden-Württemberg hat der Ostalbkreis bereits im Frühjahr/Sommer 2005 damit begonnen, eine Sozialplanung für die Behinderten-hilfe zu erstellen. Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, insbesondere der vielfältigen Trägerstruktur im Ostalbkreis, kann und darf nicht dem Zufall überlassen werden. Der notwendige Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe muss zwischen den Kostenträgern und den Einrichtungsträgern konstruktiv und auf der Basis verlässlicher Planungsgrundlagen gestaltet werden. Die bisherigen Planungsschritte wurden von der eingerichteten Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kreistagsfraktionen und Vertretern freier Träger zügig und konstruktiv umgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung bietet die Sozialplanung für die Behindertenhilfe die Möglichkeit zur Fortentwicklung angemessener und finanziell leistbarer Hilfeangebote. Sie ist damit eine wichtige Grundverständigung im Sinne einer verlässlichen und zukunftsorientierten Partnerschaft.
Die Handlungserfordernisse der kommenden Jahre in der Behindertenhilfe lassen sich wie folgt zusammen fassen:
- Notwendige Veränderungen bei den gewachsenen Angebotsstrukturen, u. a. De- zentralisierung großer Einrichtungen und Aufbau kleinerer, wohnortnaher Ange- bote
- Systematische Steuerung durch Fallmanagement, Controlling und Sozialplanung
- Weiterentwicklung und Differenzierung des Hilfeangebotes und des Entgeltwesens
IV. Aufgaben der Versorgungsverwaltung
Angesichts der sozialpolitischen „Schwergewichte“ Hartz IV und Eingliederungshilfe, steht der Aufgabenbereich der Versorgungsverwaltung in Öffentlichkeit und Politik fast ein wenig im „Abseits“. Dass die Mitarbeiter/innen dieses Geschäftsbereiches gleichermaßen stark gefordert waren und sind, wie ihre Kollegen/innen der ABO und des Geschäftsbereiches Soziales, verdeutlichen die nachfolgenden Ausführungen und Zahlen:
Beeinträchtigungen von körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten und der seeli-schen Gesundheit, die länger als 6 Monate andauern, gelten als Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Die damit zusammenhängenden Anträge, Beweiserhebungsverfahren und Feststellungen, bilden das Hauptaufgabenspektrum des Sachgebietes Versorgung.
Am 01.01.2005 waren 26.449 Bewohner/innen des Ostalbkreises im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (Grad der Behinderung mehr als 50%). Diese Zahl stieg bis zum Jahresende 2005 auf 27.592. Durchschnittlich haben die Mitarbeiter/innen monatlich rund 600 Erst- bzw. Wiederholungsanträge zu bearbeiten. Im Jahr 2005 waren insgesamt 2.593 Erstanträge, 4.290 Neufeststellungsanträge und 1.243 Widersprüche zu verzeichnen, daneben 4.004 Wertmarken für Freifahrten im ÖPNV auszustellen. Die Erstattung der Personal- und Sachkosten erfolgt über den Finanzausgleich.
Der zweite, im Januar 2005 neu hinzu gekommene Aufgabenblock des Geschäftsbereiches Integration und Versorgung ist das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das eine ganze Reihe sondergesetzlicher und äußerst komplex festzustellender Leistungen zum Inhalt hat. Auf der Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) werden hier einmalige und dauerhafte Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) dem Häftlingshilfegesetz (HHG), dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), dem Zivildienstgesetz (ZDG), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) festgestellt und bewilligt. Im Jahr 2005 waren insgesamt 50 Neuanträge nach dem OEG, 17 Neuanträge nach dem SVG, 30 Anträge auf Badekuren und 743 Anträge auf einmalige Leistungen zu bearbeiten.
Der Leistungsaufwand im Sozialen Entschädigungsrecht wird aus Bundes- und Landes-mitteln finanziert. Während beim Sozialen Entschädigungsrecht in den letzten Jahren, so auch in 2005, ein leichter Fallrückgang zu verzeichnen war, zeigen sich im Schwerbehindertenrecht (SGB IX) enorme Zuwachsraten.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Kriegsopferfürsorge. Diese Aufgaben, die bisher vom Landeswohlfahrtsverband und vom Geschäftsbereich Soziales wahrgenommen wurden, sind nun ebenfalls dem Geschäftsbereich Integration und Versorgung angegliedert worden. Der Aufwand der Kriegsopferfürsorge wird zu 80 % aus Bundesmitteln und zu 20 % aus Kreismitteln finanziert.
Fallzahlen des Geschäftsbereiches Versorgung
Finanzierung und Folgekosten
siehe Ziffern I - IV Anlagen
Jahresreport 2005 der ABO
Sichtvermerke
Dezernent __________________________________________________ Rettenmaier Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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