Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I.Ausgangssituation und Allgemeines:
Am 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) in Kraft getreten. Vorausgegangen war ein äußerst langwieriges Gesetzgebungsverfahren, das in der Öffentlichkeit, im Bundestag und im Bundesrat kontrovers diskutiert wurde. Das Zuwanderungsgesetz wurde schließlich mit den vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Änderungen am 1. Juli 2004 vom Deutschen Bundestag beschlossen und hat am 9. Juli 2004 die erforderliche Zustimmung durch den Bundesrat erhalten.
Im Zuge der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neu gebildet. Es ist aus dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hervorgegangen, dessen Aufgaben es weiterführt und im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI) Aufgaben u.a. in den Bereichen Asyl, Integration und Rückkehrförderung wahrnimmt. Durch das Zuwanderungsgesetz sind ihm in großem Umfang weitere neue Aufgaben übertragen worden, die es als Kompetenzzentrum für Migration und Flüchtlinge durchführt. Hierzu gehört auch die Durchführung der Sprach- und Integrationskurse für Migranten. Spezielle Sprachkurse für Spätaussiedler, die bisher über den sogenannten Garantiefonds gefördert wurden und Sprachkurse der Agentur für Arbeit gibt es seit April 2005 nicht mehr.
Mit dem Zuwanderungsgesetz wurden erstmals Maßnahmen zur Integration der in Deutschland lebenden Zuwanderer gesetzlich verankert. Alle Neuzuwanderer, die sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten (Spätaussiedler, Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, sowie Unionsbürger) erhalten ein einheitliches, bundesgesetzlich geregeltes Grundangebot zur Integrationsförderung.
II.Migrationsberatungsstellen im Ostalbkreis:
Neben dem Anspruch bzw. der Verpflichtung zu einem Sprach- und Integrationskurs erhalten Zuwanderer auch begleitende Hilfe bei der Integration durch die Migrationserstberatung. Hierfür ist ein bundesweites Netz von Beratungsstellen eingerichtet worden. Im Ostalbkreis wurde die Migrationserstberatung an die Caritas Ostwürttemberg, Aalen, für die Raumschaft Aalen und an die Diakonie, Bezirkstelle Schwäbisch Gmünd, für die Raumschaft Schwäbisch Gmünd mit jeweils ½ Stelle übertragen. Für die Caritas ist Frau Kuhn als Migrationserstberaterin tätig und für die Diakonie Frau Hauck in Zusammenarbeit mit Frau Wertner-Pentecker.
Daneben werden durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Aalen in Bopfingen erfolgreich Beratungsarbeiten, Freizeitgestaltungsangebote und Integrationsprojekte durchgeführt.
Auch durch das Netzwerk Integration in Schwäbisch Gmünd (Frau Grimmbacher), erhalten Jugendliche über 18 Jahren mit Migrationshintergrund Hilfe und Unterstützung bei der Integration.
III.Zielgruppen der Migrationserstberatung:
Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge über 27 Jahre - bis zu drei Jahre nach ihrer Einreise Ausländer über 27 Jahre, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten bis zu 3 Jahre nach Einreise, bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus Bereits länger im Bundesgebiet lebende Zuwanderer über 27 Jahre in konkreten Krisensituationen, sofern Beratungskapazitäten frei sind Jugendliche Spätaussiedler und Ausländer unter 27 Jahren aus der Raumschaft Aalen nur bei Krisensituationen IV.Aufgaben der Migrationserstberatung:
Die wesentliche Aufgabe der Erstberatung liegt in der bis zu drei Jahren zeitlich befristeten Begleitung der Neuankömmlinge im Sinne einer bedarfsorientierten Einzelfallberatung. Der Zuwanderer soll durch eine individuelle, unmittelbar nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet einsetzenden, bedarfsorientierten migrationsspezifischen Beratung und Begleitung befähigt werden, sein Leben in Deutschland selbständig in die Hand nehmen zu können. Als Kernelemente dienen u.a.
ein Sondierungsgespräch mit dem Neuzuwanderer, die individuelle Kompetenzanalyse zur Feststellung der vorhandenen und noch zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die Erstellung eines Förderplans mit der Festlegung der erforderlichen Integrationsmaßnahmen, die Sicherstellung der Umsetzung des Förderplans durch Koordinierung der einzelnen Maßnahmen sowie der Abschluss und die Kontrolle einer Integrationsvereinbarung, in der die Rechte und Pflichten des Neuzuwanderers festgehalten werden.
Darüber hinaus gibt die Migrationserstberatung Hilfestellung zur Orientierung in unserem Rechts- und Gesellschaftssystem, berät über Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten und berät bei psychosozialen Problemlagen.
Die in der Migrationsberatung tätigen Mitarbeiterinnen von Caritas und Diakonie werden ihre Aufgabenfelder in der Sitzung des Sozialausschusses vorstellen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Kosten der Migrationsberatungsstellen werden aus Bundesmitteln finanziert. Anlagen
0
Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ Betz Dezernent__________________________________________________ Rettenmaier Dezernat II__________________________________________________ Hubel Landrat__________________________________________________ Pavel |
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