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Vorlage - 010/06  

 
 
Betreff: Sanierung des Altenpflegeheimes St. Elisabeth in Aalen;
Zustimmung zum vorgezogenen und förderunschädlichen Maßnahmebeginn
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
14.03.2006 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Dem vorgezogenen und förderunschädlichen Maßnahmebeginn für die Sanierung und Umgestaltung des Altenpflegeheimes St. Elisabeth in Aalen wird zugestimmt. Es wird damit kein Anspruch auf Förderung nach dem Landespflegegesetz begründet. Diese Entscheidung wird erst im Rahmen des Bewilligungsverfahrens getroffen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Stiftung Haus Lindenhof ist Träger der Altenpflegeeinrichtung St. Elisabeth in Aalen. In Abstimmung mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS - und dem Ostalbkreis stellte sie den Antrag auf Förderung notwendiger Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage des Landespflegegesetzes. Das Projekt wurde bereits am 13.06.2002 dem Ständigen Ausschuss des Landespflegeausschusses vorgestellt. Der Ausschuss sprach gegenüber dem Land Baden-Württemberg eine Förderempfehlung mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 5.992.107 € aus. Wegen technischer Defekte mussten die Gewerke Aufzugsanlage, Brandmeldeanlage, Löschwasserversorgung, Warmwasserbereitung und die Heizungsanlage in der Einrichtung St. Elisabeth in den Jahren 2002 bis 2004 - also bereits vor Abschluss des Förder- und Bewilligungsverfahrens - erneuert werden. Gravierende Schäden an der Bausubstanz, unter anderem an Dach, Fassade und Dehnfugen, wurden bislang durch Reparaturen notdürftig behoben. Eine Gesamtsanierung und eine zeitgemäße altenpflegeorientierte Umgestaltung der Einrichtung ist auch mit Blick auf das Baujahr 1976 und strukturelle Mängel dringlich.

 

II. Antrag der Stiftung Haus Lindenhof auf vorgezogenen Maßnahme-beginn

 

Im Mai 2005 erhielt die Stiftung Haus Lindenhof vom Land Baden-Württemberg den Förderbescheid für die Sanierung und Umgestaltung der Altenpflegeeinrichtung Marienhöhe in Aalen-Wasseralfingen. Die förderfähigen Kosten dieser Maßnahme in Höhe von 5.438.622 € werden vom Land mit 1.468.428 € und vom Ostalbkreis mit 734.214 € gefördert. Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen. Die Fertigstellung ist im Frühjahr 2007 zu erwarten.

 

Mit Schreiben vom 18.01.2006 hat die Stiftung Haus Lindenhof beim KVJS und beim Ostalbkreis den vorzeitigen und förderungsschädlichen Maßnahmebeginn für die Sanierung und Umgestaltung der Altenpflegeeinrichtung St. Elisabeth in Aalen beantragt. Die Bewohnerinnen und Bewohner von St. Elisabeth sollen nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Altenpflegeheim Marienhöhe vorübergehend dort untergebracht werden. Danach sollen die Baumaßnahmen an der Einrichtung St. Elisabeth sofort beginnen. Sofern die Sanierung nicht zeitnah erfolgen könne, stehe die Marienhöhe als Ausweichquartier nicht mehr zur Verfügung, so dass andere und kostspielige Unterbringungsalternativen beschafft werden müssten, so der Antragsteller.

 

Nachdem nicht absehbar sei, ob für die Sanierung von St. Elisabeth im Frühjahr 2007 mit einem Bewilligungsbescheid des Landes gerechnet werden kann, beantragt die Stiftung Haus Lindenhof aus technischen und wirtschaftlichen Gründen die Zustimmung des KVJS und des Ostalbkreises für einen vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmebeginn. Soweit die Marienhöhe im kommenden Jahr für die vorübergehende Unterbringung der Bewohner/innen von St. Elisabeth genutzt werden sollte, müssten die Vorbereitungen bereits jetzt eingeleitet werden. Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten rechtzeitig informiert und beteiligt werden.

 

III. Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Antrag der Stiftung Haus Lindenhof wurde eingehend mit dem Dezernat Soziales des KVJS erörtert. Der KVJS hat zwischenzeitlich dem vorzeitigen und förderungs-schädlichen Maßnahmebeginn zugestimmt. Eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Baubeginns könne in diesem Fall zugelassen werden, weil das Vorhaben aus sachlichen und wirtschaftlichen Gründen keinen Aufschub dulde.

 

Die Stiftung Haus Lindenhof wird seitens des KVJS darauf aufmerksam gemacht, dass ein vorzeitiger Maßnahmebeginn keinen Förderanspruch begründet und eine endgültige Entscheidung über die Landesförderung erst im Rahmen des Bewilligungsverfahrens getroffen wird.

 

Die Förderung von Altenpflegeeinrichtungen ist eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Stadt- und Landkreise. Voraussetzung für eine Förderung von Pflegeeinrichtungen durch den Landkreis ist eine verbindliche Bewilligung des Landes. Ein Fördervorhaben kann erst nach erfolgter Beratung und Befürwortung im Ständigen Ausschuss des Landespflegeausschusses in das Landesförderprogramm aufgenommen werden. Beschlossen wird das Förderprogramm vom Ministerrat. Bewilligt werden die Fördermittel durch den KVJS.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die Gründe der Stiftung Haus Lindenhof für den vorzeitigen Maßnahmebeginn schlüssig und nachvollziehbar. Es bietet sich an, das Altenpflegeheim Marienhöhe nach dessen fertiggestellter Sanierung im Frühjahr 2007 zur vorübergehenden Unterbringung der Bewohner/innen von St. Elisabeth zu nützen, weil derzeit keine andere sinnvolle und zumutbare Unterbringungsalternative in Sicht ist. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Zustimmung zum vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmebeginn zu erteilen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Nach den aktuellen Unterlagen der Stiftung Haus Lindenhof ist bei der Sanierung und Umgestaltung von St. Elisabeth mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 5.992.107 € zu rechnen. Nach aktueller Gesetzeslage würde sich eine Landesförderung in Höhe von 1.797.632 € und eine Landkreisförderung in Höhe von 898.816 € ergeben. Verbindliche Zahlen werden erst nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens auf Landesebene vorliegen. Derzeit ist nicht absehbar, wann dies der Fall sein wird.

Anlagen:

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Dezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel