Antrag der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der unentgeltlichen fachtechnischen Betreuung der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften durch das Landratsamt Ostalbkreis im Rahmen der zum 01.01.2005 auf die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften übergehenden Zuständigkeiten im Bereich des Wasserrechts zu.
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