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Vorlage - 225/04  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresergebnisses der Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises für das Jahr 2003
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
11.10.2004 
Sitzung des Krankenhausausschusses (Klausurtagung) ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
19.10.2004 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

 

Antrag der Betriebsleitungen:

 

  1. Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Jahresergebnisse der Kliniken des Ostalbkreises für das Jahr 2003 wie folgt festzustellen:

 

  1. Ostalb-Klinikum Aalen:
    Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite  96.613.029,30 €
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    – die Eigenkapital-/Gewinnrücklagen  28.538.563,35 € 
    Summe der Erträge    54.870.984,37 €
    Summe der Aufwendungen                57.327.684,25 €
    Jahresverlust lt. G+V     2.456.699,88 €
    Entnahme Kapitalrücklage

 für Abschreibungen     1.061.443,94 €

 für Instandhaltung                  0,00 €

 für Betriebsmittelzinsen                0,00 €

 Bilanzverlust     1.395.255,94 €


 

  1. Klinikum Schwäbisch Gmünd einschließlich Zentralapotheke Schwäbisch Gmünd:
    Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite 80.514.117,76 €
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    – die Eigenkapital-/Gewinnrücklagen 18.838.566,25 €
    Summe der Erträge                58.901.957,83 €
    Summe der Aufwendungen               61.796.675,25 €
    Jahresverlust lt. G+V    2.894.717,42 €
    Entnahme Kapitalrücklage

     für Abschreibungen       828.249,00 €

 für Instandhaltung                145.800,00 €

 für Betriebsmittelzinsen                0,00 €

  Bilanzverlust                1.920.668,42 €

 

 

  1. Virngrund-Klinik Ellwangen:
    Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite 62.758.792,95 €
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    – die Eigenkapital-/Gewinnrücklagen 23.490.956,13 €
    Summe der Erträge  24.174.437,33 €
    Summe der Aufwendungen 24.681.270,06 €
    Jahresverlust lt. G+V                506.832,73 €

Entnahme aus der Kapitalrücklage

 für Abschreibungen                516.003,45 €

für Instandhaltung                0,00 €

für Betriebsmittelzinsen                0,00 €

Bilanzgewinn                 9.170,72 €

 

 

  1. Klinik am Ipf Bopfingen:
    Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite               5.197.073,25 €
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    – die Eigenkapital-/Gewinnrücklagen   2.414.375,94 €
    Summe der Erträge                2.409.047,65 €
    Summe der Aufwendungen               2.929.245,33 €
    Jahresverlust lt. G.+V                520.197,68 €
    Entnahme Kapitalrücklage

 für Abschreibungen                 87.020,00 €

 für Instandhaltung                 0,00 €
für Betriebsmittelzinsen                0,00 €

 Bilanzverlust                433.177,68 €

 

  1. Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag:
     

a)     Der im Jahr 2003 erwirtschaftete Bilanzgewinn der Virngrund-Klinik in Höhe von 9.170,72 € wird der Freien Kapitalrücklage zugeführt.

 

b)     Der am Ostalb-Klinikum Aalen entstandene Bilanzverlust in Höhe von 1.395.255,94 € wird teilweise durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 743.161,24 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust in Höhe von 652.094,70 € wird vom Krankenhausträger im Haushalt für das Jahr 2005 ausgeglichen.

 

c)      Der am Klinikum Schwäbisch Gmünd entstandene Bilanzverlust in Höhe von 1.920.668,42 € wird vom Krankenhausträger im Haushalt für das Jahr 2005 ausgeglichen.
 

d)     Der an der Klinik am Ipf Bopfingen entstandene Bilanzverlust in Höhe von 433.177,68 € wird vom Krankenhausträger gemäß dem Haushaltsplan 2003 in Höhe von 127.825,00 € ausgeglichen; der verbleibende Verlust in Höhe von 305.352,68 € wird vom Krankenhausträger im Haushalt für das Jahr 2005  ausgeglichen.

 

  1. Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Betriebsleitungen des Ostalb-Klinikums Aalen/der Klinik am Ipf Bopfingen, des Klinikums Schwäbisch Gmünd und der Virngrund-Klinik Ellwangen zu entlasten.

 

 

Anmerkung:

 

Die Empfehlung des Krankenhausausschusses wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2004 mündlich bekannt gegeben.


Sachverhalt/Begründung:

 

 Das vorläufige Rechnungsergebnis der Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises für das Jahr 2003 wurde dem Krankenhausausschuss in der Sitzung am 05.05.2004 bekannt gegeben.

Die Jahresabschlussunterlagen der Häuser in Aalen, Bopfingen und Ellwangen wurden dem Kreisrechnungsprüfungsamt vom Finanz- und Rechnungswesen in Aalen mit Schreiben vom 2.06.2004, eingegangen am 09.06.2004, übersandt. Die Unterlagen des Klinikums Schwäbisch Gmünd und der Zentralapotheke wurden von der Buchhaltung in Mutlangen mit Schreiben vom 01.06.2004, eingegangen am 02.06.2004,  übersandt.

 

 Die Bilanzen, sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden am 02.06.2004 für das Ostalb-Klinikum Aalen und die Klinik am Ipf Bopfingen, am 28.05.2004 für die Virngrund-Klinik Ellwangen und ebenfalls am 28.05.2004 für das Klinikum Schwäbisch Gmünd einschließlich der Zentralapotheke aufgestellt.

 

    Der Lagebericht für das Ostalb-Klinikum Aalen/Klinik am Ipf Bopfingen wurde am 29.06.2004, für das Klinikum Schwäbisch Gmünd am 28.05.2004 und der Virngrund-Klinik Ellwangen am 28.06.2004 erstellt. Die Fraktionssprecher erhielten die kompletten Geschäftsberichte 2003 (Lagebericht und Jahresabschluss) im Zeitraum Juni bis September 2004. Als Anlagen 1 bis 3 sind die Berichte im Jahr 2003 skizziert.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat den Kliniken mit Schreiben vom   15.09.2004 den vorläufigen Prüfungsbericht übersandt. Am 06.10.2004 findet die Schlussbesprechung statt. Im Anschluss erhalten die Klinik-Eigenbetriebe den endgültigen Schlussbericht, der auch den Fraktionssprechern des Krankenhausausschusses übersandt wird.

 



Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt:

Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat die Jahresabschlüsse des Ostalb-Klinikums Aalen, der Klinik am Ipf, des Klinikums Schwäbisch Gmünd und der Virngrund-Klinik Ellwangen entsprechend § 111 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 GemPrO sachlich geprüft.

 

 Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben (§ 15 GemPrO) beschränkt.

 

 Es ist festzustellen, dass die Krankenhausverwaltungen die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Kreistages bzw. des Krankenausschusses grundsätzlich beachtet haben. Insbesondere ist bei den Einnahmen und Ausgaben und der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden, sind die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch begründet und belegt, ist der Wirtschaftsplan eingehalten worden und sind das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden.

Gemäß dem Beschluss des Kreistags vom 22.06.2004 wurden die Bilanzen unter Verwendung der Jahresergebnisse aufgestellt. 
Der Beschlussfassung des Kreistags über die Feststellung der Jahresabschlüsse der Krankenhaus-Eigenbetriebe steht seitens des Kreisrechnungsprüfungsamtes somit nichts im Wege.