Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
1. Der Kreistag stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der SHW GmbH und dem Landkreis sowie der GOA mit dem Ziel eine Übertragung der Trägerschaft für die Deponie ”Hirschklinge” auf die SHW Casting Technologies GmbH zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Abschluss einer Vereinbarung erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, sowie die hierzu notwendige Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart vorab einzuholen.
Sachverhalt/Begründung:
Die Deponie ”Hirschklinge” an der Verbindungsstraße zwischen Aalen-Wasseralfingen und Aalen-Röthardt, beim Besucherbergwerk ”Tiefer Stollen” gelegen, bildet die Fortsetzung der im dortigen Bereich betriebenen Ablagerungsstätten für Rückstände des Erzbergbaus, der Eisenverhüttung und der Eisengussherstellung (Anlage). Derzeit betreiben die Schäbischen Hüttenwerke GmbH im dortigen Bereich eine Monodeponie zur Ablagerung von Gießereiabfällen auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.02.1991.
Aus rechtlicher Sicht ist die derzeitige Situation wie folgt zu beurteilen:
Die Deponie ”Hirschklinge” befand sich seit Inkrafttreten der Abfallgesetze in den siebziger Jahren in der Trägerschaft des Landkreises. Daran änderte sich auch nichts, als
- der Landkreis durch Vereinbarung im November 1991 (Kooperationsvertrag 1991) die Erfüllung aller Aufgaben des Landkreises im Bereich der Abfallbeseitigung auf die GOA übertrug und mithin auch den Betrieb der Deponie ”Hirschklinge”. - die GOA den Betrieb der Deponie ”Hirschklinge”, durch Vereinbarung im Mai 1992 mit der SHW GmbH, auf diese übertrug.
Maßgebend für den derzeitigen Betrieb ist der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.02.1991.
Zuständige Abfallrechtsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart; die technische Fachaufsicht obliegt dem Gewerbeaufsichtsamt Göppingen.
Antrag auf Übernahme der Deponie in die Trägerschaft der SHW GmbH bzw. der SHW-Casting Technologies GmbH.
Die GOA ist erstmals 1997 und danach wiederholt an das Amt für Umweltschutz mit der Bitte herangetreten, die Trägerschaft für die ”Werksdeponie Hirschklinge” auf die SHW GmbH zu übertragen. Begründet wurde vorgenannter Antrag im Wesentlichen wie folgt:
1. Bei der “Werksdeponie Hirschklinge” handelt es sich um eine Monodeponie, die ausschließlich von der SHW GmbH genutzt wird.
2. Im Falle einer Übernahme der Trägerschaft auf die SHW GmbH, werde unnötiger Verwaltungsaufwand abgebaut und eine Entbürokratisierung herbeigeführt, da die GOA sowie das Regierungspräsidium nur noch am Rande betroffen wären.
3. Von der in § 2 Abs. 3 und 4 der Vereinbarung zwischen der GOA und der SHW GmbH eingeräumten Möglichkeit der “Zuweisung von Fremdmaterial”, wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Ein diesbezüglicher Bedarf ist auch künftig nicht erkennbar.
4. Die SHW GmbH hat die GOA und den Landkreis gemäß § 5 von eventuellen Haftungsansprüchen, die im Zusammenhang mit dem Errichten, Betreiben und Unterhalten der Deponie entstehen können, freigestellt.
5. Mit der Übertragung der Trägerschaft auf die SHW GmbH bzw. die SHW Casting Technologies GmbH könnte gleichzeitig die Sicherstellung der Nachsorgepflichten nach § 5 Abs. 3 BImSchG einer rechtlich eindeutigen Lösung zugeführt werden.
Betriebliche Situation - Angebot zur Übernahme der Trägerschaft durch die SHW GmbH
Die Gießerei in Wasseralfingen sowie das Zweigwerk in Königsbronn wurden mit Wirkung vom 01.07.2002 rechtlich in die SHW Casting Technologies GmbH verselbständigt. Eigentümer dieser Gesellschaft ist zu 100 % die SHW GmbH. Die bisherigen Tätigkeiten sowie die Standorte sollen beibehalten werden.
Dies berücksichtigend, bittet die SHW GmbH, der SHW Casting Technologies GmbH die Betreiberpflichten sowie alle Rechte an der Deponie “Hirschklinge” zu übertragen. Nicht übernommen werden sollte bislang jedoch die Trägerschaft für die Deponie Hirschklinge.
Zwischenzeitlich in unserem Hause sowie beim Regierungspräsidium Stuttgart mit Vertretern der SHW GmbH geführte Verhandlungen hatten zum Ergebnis, dass seitens der SHW GmbH nun doch einer Übernahme der Trägerschaft zugestimmt wird.
Zustimmung des Regierungspräsidiums
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium bedarf die Übernahme der Trägerschaft weder einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, noch einer abfallrechtlichen Genehmigung. Es genügt eine formlose Zustimmung des Regierungspräsidiums, welche bei ausreichender Sicherheitsleistung in Aussicht gestellt wurde.
Abweichend vom ursprünglichen Angebot, wonach eine buchungsmäßige Rückstellung als Sicherheit für die Nachsorge angeboten wurde, ist die SHW GmbH zwischenzeitlich bereit, die erforderliche Absicherung mittels Bankbürgschaft vorzunehmen. Angeboten wurde hierfür zunächst ein Betrag von 1.000.000,-- €. Grundlage für dieses Angebot ist eine Kostenschätzung für die erforderliche Nachsorge des Ingenieurbüros Geotechnik Aalen vom 12.07.2004. Vorgenanntes Angebot wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart mit dem Ergebnis geprüft, dass für den Fall eines Konkurses bzw. einer Betriebseinstellung mindestens 1.600.000,-- € Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt werden müssen. Über die Forderung des Regierungspräsidiums wurde die SHW GmbH unterrichtet; eine Entscheidung hierüber soll in den nächsten Tagen, rechtzeitig vor der Kreistagssitzung, erfolgen.
Finanzierung und Folgekosten:
Für den Ostalbkreis entstehen infolge der Übertragung der Trägerschaft an der Deponie ”Hirschklinge” auf die SHW GmbH, bzw. deren Nachfolgegesellschaft Casting Technologies GmbH keine zusätzlichen Kosten. Anlagen:
Lageplan der Deponie Hirschklinge
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Mürdter Fachdezernent __________________________________________________ Götz Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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