Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Nachdem am 18.10., 22.10. und 25.10.2004 in drei Kreisgemeinden noch Informationsveranstaltungen und Bürgergespräche stattfinden, sollen deren Ergebnisse in den Beschlussvorschlag einfließen. Der Antrag der Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vorgelegt. Sachverhalt/Begründung:
I.Die Abfallwirtschaft wird im Jahr 2005 entscheidend geprägt durch die gesetzlichen Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi), wonach ab 01.06.2005 auf den Hausmülldeponien kein Rohmüll mehr abgelagert werden darf. Der Haus- und Sperrmüll sowie die anderen brennbaren Abfälle sind vielmehr thermisch zu behandeln bzw. alternativ in einem mechanisch-biologischen Verfahren zu Ersatzbrennstoffen und einer Deponiefraktion zu verarbeiten.
Der Ostalbkreis hat für die im Kreisgebiet anfallenden und zu beseitigenden Haus- und Sperrmüllmengen von rd. 30.000 Tonnen/Jahr durch Verträge mit den Betreibern der Müllheizkraftwerke (MVA) in Würzburg und in Ulm sowie einer Option zur Anlieferung von weiteren 8.000 Tonnen/Jahr langfristige Entsorgungssicherheit geschaffen. Für die Gewerbeabfälle ist von der GOA eine mechanisch-biologische Anlage (MBS) geplant. Bis zur Inbetriebnahme dieser Anlage können die Gewerbeabfälle über die GOA thermisch verwertet werden.
Die Kreismülldeponie Ellert wird Ende Mai 2005 verfüllt sein und in die Nachsorge entlassen, d. h. die dort noch anfallenden Kosten für die Sickerwasserreinigung, Gaserfassung etc. belasten den Abfallgebührenhaushalt nicht mehr, sondern werden über die Nachsorgerücklage abgedeckt. Anstelle des Deponiebetriebs wird ein Umschlagplatz für die dort angelieferten Abfälle eingerichtet; das Recycling-Zentrum wird weiter betrieben.
Auf der Kreismülldeponie Reutehau wird der "Altbereich" ebenfalls abgedeckt und der Nachsorge zugeführt. Der Abschnitt 1 c, der über eine TASi-gerechte Basisabdichtung mit Folie verfügt, wird als Inertstoffdeponie mit einem derzeitigen Volumen von ca. 850.000 m³ weiter betrieben. Neben den in die Verbrennung zu liefernden Abfällen besteht im Landkreis somit auch für inerte Abfälle (z. B. kontaminierter Bauschutt, Gießereisande, Schlacken), die nicht auf Erdaushub- und Bauschuttdeponien abgelagert werden dürfen, langfristig Entsorgungssicherheit. Auf der Deponie Reutehau wird ebenfalls ein Umschlagplatz für Abfälle eingerichtet. Auch hier wird das Recycling-Zentrum weiter betrieben.
Durch die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der TASi entstehen erhebliche Mehrkosten (Verbrennungskosten, Transportkosten, Umschlagkosten etc.), die über die Abfallgebühren finanziert werden müssen. Diese Mehrkosten können nur teilweise durch die Einsparmöglichkeiten beim Deponiebetrieb ausgeglichen werden. Die Kreisbevölkerung wurde daher bereits frühzeitig, beim Abschluss der Verträge für die thermische Behandlung des Hausmülls darüber informiert, dass ab 2005 für jeden Haushalt eine Mehrbelastung von bis zu ca. 45,00 €/Jahr bei den Abfallgebühren entstehen kann. Die Abfallgebühren im Ostalbkreis werden sich somit an das Gebührenniveau anderer Landkreise, die schon bisher ihren Hausmüll thermisch behandelten, annähern.
II.Trotz der durch den Eintritt in die Abfallverbrennung verursachten Gebührenerhöhung sollte darüber nachgedacht werden, ab 2005 eine Veränderung im Abfuhrrhythmus des Hausmülls herbeizuführen. Wenngleich die Bereitstellungsquoten der Müllgefäße derzeit nicht unbedingt eine Verkürzung des Abfuhrturnus anzeigen (im Durchschnitt werden die Mülleimer und Säcke eher nur alle vier Wochen bereitgestellt), bietet eine 14-tägige Abfuhr dem Verbraucher jedoch einen größeren Service und vor allem mehr Flexibilität. Außerdem wird sich aller Voraussicht nach das Sammelsystem in Deutschland insgesamt in absehbarer Zeit verändern – es ist von einem 2-Tonnen-System (nass und trocken) bis hin zu einer "Zebra-Tonne" (Restmüll mit DSD-Abfällen) die Rede. Dieser Wandel kann sicherlich nicht in einem 3-wöchentlichen Leerungsrhythmus vollzogen werden; eine 14-tägige Leerung scheint hier passender und praktikabler und bietet sich für eine evtl. spätere alternierende Sammlung von Abfällen an.
Neben dieser Zukunftsprognose bietet eine 14-tägige Regelabfuhr gegenüber der 3-wöchentlichen Abfuhr folgende Vorteile:
Als Nachteil einer 14-tägigen Regelabfuhr sind allenfalls die Mehrkosten zu sehen, die diese Serviceverbesserung zwangsläufig mit sich bringt. Die gesamten Mehrkosten gegenüber der 3-wöchentlichen Abfuhr belaufen sich auf rund 670.000,00 €/jährlich. Dies bedeutet eine Mehrbelastung für einen Haushalt von durchschnittlich rund 7,00 € im Jahr bei den Jahresgebühren. Die Banderolengebühren sind sowohl bei 14-tägiger als auch bei 3-wöchentlicher Abfuhr gleich. Die Vor- und Nachteile von zwei- und dreiwöchentlicher Restmüllabfuhr sind unter Ziffer IV. Satzungsänderungen 2005 nachfolgend nochmals dargestellt.
III.Eckpunkte der Kalkulation
a.Die Kosten und Erlöse der GOA wurden entsprechend den Vorgaben des Kooperationsvertrags zwischen dem Ostalbkreis und der GOA nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Die durch die thermische Beseitigung der Abfälle erforderlichen Veränderungen und realisierbaren Abfallmengen wurden berücksichtigt.
Das vom Landkreis für die Leistungen der GOA im hoheitlichen Bereich nach dem Kooperationsvertrag zu entrichtende Entgelt beträgt im Abfallgebührenhaushalt einschließlich der Mehrwertsteuer rund 21 Mio. € bei Variante 1, bei Variante 2 rund 20,4 Mio. € (Plan 2004: 21,8 Mio. €).
Als Entnahme aus der Nachsorgerücklage sind - wesentlich bedingt durch die vorgenannte Schließung der Deponie Ellert und die Teilschließung der Deponie Reutehau - rund 1,5 Mio. € geplant (Plan 2004: 76.264,00 €).
Nachdem die Kosten der thermischen Beseitigung des Haus- und Sperrmülls aus steuerlichen Gründen direkt über den Ostalbkreis abgewickelt werden, erhöhen sich die in den Abfallgebührenhaushalt einzubeziehenden Kosten des Landkreises um die Verbrennungsgebühren (rund 1,8 Mio. €). Insgesamt ergeben sich im Abfallgebührenhaushalt 2005 verbleibende Kosten von rund 25,7 Mio. € (Variante 1) bzw. 25,1 Mio. € (Variante 2), die über Gebühren abzudecken sind (Plan 2004: 23,9 Mio. €).
b.Auf Grund der neuen Kostenverteilung durch die Änderungen im Deponiebetrieb wurden auch die Gebühren der Selbstanlieferer auf den Deponien bzw. Umschlagplätzen neu berechnet. Gegenüber den derzeitigen Gebühren ergeben sich auch hier Erhöhungen in einer Größenordnung von 1,0 bis 23,5 % (je nach Müllsorte). Nachdem diese Gebühren jedoch seit 1999 weitgehend unverändert geblieben sind, ist dies schon im Hinblick auf die Preissteigerungsraten vertretbar.
c.Aus der zuviel angesammelten Nachsorgerücklage für die bereits stillgelegte Erdaushub- und Bauschuttdeponie Gügling werden weitere 200.000,00 € dem Gebührenbereich Erdaushub- und Bauschutt zurückgeführt. Dies führt zu einer Stabilisierung der Gebühren für Erdaushub und Bauschutt auf der Deponie Herlikofen.
Der geplante Rücklagenstand zum 31.12.2005 beträgt:
d.Zur schrittweisen Tilgung des 2002 aus der Nachsorgerücklage entnommenen und gezahlten Ablösebetrags zur Stilllegung der Pyrolyseanlage wird ein Teilbetrag bei Variante 1 von 1.536.755,00 € (Variante 2: 1.537.526,00 €) in die Gebührenkalkulation 2005 eingestellt und wieder der Nachsorgerücklage zugeführt. Der verbleibende Restbetrag der Ablösesumme (1.268.504,99 € bzw. 1.267.733,99 €) wird im Folgejahr der Nachsorgerücklage zurückgeführt, so dass dann 2006 die Abwicklung der Pyrolyse auch finanztechnisch abgeschlossen sein wird.
e.Mit der MAGO wurde vereinbart, dass der noch ausstehende variable Restkaufpreis von 2.556.459,41 € für den Erwerb von 49 % der Geschäftsanteile der GOA noch im Jahr 2004 an den Landkreis überwiesen wird. Außerdem ist vorgesehen, weitere 2 % der Geschäftsanteile der GOA zu einem Preis von 2.443.540,59 € zu veräußern. Beide Verkaufserlöse von zusammen 5 Mio. € werden als Einnahme in den Abfallgebührenhaushalt eingestellt.
f.Die Veräußerungserlöse werden zur Abdeckung der aufgelaufenen Fehlbeträge verwendet. Die restlichen Fehlbeträge aus den Jahren 2000 und 2001 von 3.392.790,47 € werden vollständig in 2005 abgedeckt. Der verbleibende Veräußerungserlös von 1.607.209,53 € wird zur anteiligen Abdeckung des Fehlbetrages 2003 in Höhe von 3.758.993,85 € verwendet. Zusätzlich erfolgt eine reguläre Fehlbetragsabdeckung 2003 in Höhe von anteilig 537.946,08 €.
g.Die Gewinnerwartungen der GOA haben sich durch das Ergebnis der Neuausschreibungen der DSD-Leistungen gegenüber dem Vorjahr erheblich reduziert. Vom geplanten Jahresergebnis 2005 werden an den Gesellschafter Ostalbkreis 533.823,00 € (Variante 1) bzw. 471.840,00 € (Variante 2) ausgeschüttet. Dieser Betrag wird dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
h.Die Kosten im Hausmüllbereich werden zwischen Jahresgebühr und Banderolengebühr im Verteilungsmaßstab 80 % : 20 % aufgeteilt (bisher ca. 75 % : 25 %). Über die Banderolengebühr werden die mengenabhängigen, variablen Kosten der Abfallentsorgung abgedeckt. Deshalb sind auch die Banderolengebühren pro Liter bei allen Behältergrößen gleich hoch (0,04 €/l).
Über die Jahresgebühr werden hauptsächlich die fixen Kosten der Hausmüllentsorgung abgerechnet. Diese Kosten sind unabhängig von der anfallenden Müllmenge. Jeder Haushalt hat deshalb über die Jahresgebühr einen gewissen Sockelbetrag zu entrichten, welcher für alle Behältergrößen gleich ist. Dadurch werden die Kosten der sogenannten “abfallwirtschaftlichen Maßnahmen” (z. B. Altpapiersammlung, Sperrmüll- und Schrottentsorgung, Problemstoffabgabe, Grünabfallsammlung, Christbaumsammlung, Abfälle zur Verwertung außerhalb DSD, Vorhaltung von Wertstoffzentren) gedeckt. Diese abfallwirtschaftlichen Maßnahmen und Entsorgungseinrichtungen sind frei zugänglich und stehen allen Haushalten gleichermaßen zur Verfügung.
Durch den geänderten Verteilungsmaßstab werden die Kosten wieder verstärkt über die Jahresgebühr abgedeckt, was zu einer höheren Planungssicherheit führt. Die Verträge mit den Betreibern der Müllheizkraftwerke in Würzburg und Ulm sind so ausgestaltet, dass bei Nichterbringung der vereinbarten Tonnenzahl trotzdem der volle Preis zu entrichten ist (“Bring or pay”). Die Verbrennungskosten unterliegen deshalb – abgesehen von der Preissteigerungsrate – keinen wesentlichen Schwankungen. Dies bedeutet, auch bei weniger Müllanfall und somit weniger Banderoleneinnahmen sind die gleichen Kosten vorhanden. Um dieses Risiko des Ausfalls von Banderoleneinnahmen zu minimieren, wurde der Verteilungsmaßstab auf 80 % : 20 % neu festgelegt.
IV.Satzungsänderungen 2005
Der Hauptteil der Satzungsänderungen steht in Zusammenhang mit der Erhöhung der Abfallgebühren. Da sich die Gebührensätze für das Jahr 2005 erhöhen, müssen alle Paragraphen mit Gebührenregelungen (§§ 29 bis 33 AWS) in der Satzung angepasst werden. Lediglich die Gebührensätze für die Banderolengebühren/30 l-Sackgebühr bleiben auch nach erfolgter Neukalkulation konstant. Dies ist damit zu erklären, dass das Verhältnis zwischen Jahresgebühren und Leerungsgebühren auf 80 : 20 (zuletzt 75 : 25) neu festgelegt wurde und somit wieder mehr Kosten über die Jahresgebühr abgedeckt werden.
Ab 2005 entfällt der bisherige Gebührensatz für die Selbstanlieferung von Sortierresten aus Sortieranlagen (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 und § 32 Abs. 2 Nr. 4 AWS). In diesem Bereich ist nach der Verpflichtung zur thermischen Verwertung mit keinen Anlieferungen mehr zu rechnen.
Ein Gebührenvergleich (2004/2005), eine Übersicht über die neuen Gebührensätze (Variante 1 und Variante 2) sowie zwei Grafiken zur Gebührenerhöhung liegen als Anlage 1 bis 5 bei.
Änderung des Abfuhrrhythmus (§ 14 Abs. 1 Satz 1 AWS)
Variante 1 sieht vor, dass die Restmüllbehälter statt bisher 3-wöchentlich zukünftig alle 14 Tage geleert werden. Der Leerungsrhythmus wird somit von 3 auf 2 Wochen gekürzt. Diese Änderung wurde in der Satzung (Variante 1) berücksichtigt. In Variante 2 wurde der bisherige 3-wöchentliche Leerungsrhythmus beibehalten. Die Vor- und Nachteile einer 3-wöchentlichen bzw. 14-tägigen Leerung sind im folgenden dargestellt:
Bereitstellungszeiten an den Abfuhrtagen (§14 Abs. 5 Satz 1 und 2 AWS)
Bisher waren die Restmüllbehälter von den Bürgern am Abfuhrtag vor 6:00 Uhr am Rand des Gehweges bzw. am Straßenrand bereitzustellen. Die Bio-Beutel, Grünabfallsäcke und Restmüllsäcke waren entsprechend vor 7:30 Uhr bereitzustellen. Um eine Optimierung der Tourenplanung zu erreichen und den Personaleinsatz zeitlich besser planen zu können, sollen die Bereitstellungszeiten vereinheitlicht werden. Künftig sollen sowohl die Restmüllbehälter als auch die Bio-Beutel, Grünabfallsäcke und Restmüllsäcke vor 7:00 Uhr bereitgestellt werden. Die spätere Bereitstellungszeit für die Restmüllbehälter kommt auch den Bürgern entgegen, da diese unter Umständen nicht mehr gezwungen sind, die Abfallbehälter bereits am Vortag zur Leerung bereitzustellen. Zudem entspricht diese Änderung auch der neuen Lärmschutzverordnung, wonach der Einsatz von Müllfahrzeugen erst ab 7:00 Uhr zulässig ist.
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Entsorgungsschecks für Sperrmüll, Schrott und Elektro- bzw. Elektronikgeräteschrott (§ 15 Abs. 1 Satz 10 AWS)
Die 3 Entsorgungsschecks á 2 m³, die jeder Gebührenschuldner gemeinsam mit dem Jahresgebührenbescheid erhält, sind grundsätzlich nur für das jeweils aufgedruckte Kalenderjahr gültig. Bei Selbstanlieferung auf den Entsorgungsanlagen des Ostalbkreises und bei Abholung am Grundstück können die Entsorgungsschecks jedoch noch innerhalb von (derzeit) 3 Monaten nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres verwendet werden. Ab 2005 ist vorgesehen, die Abgabemöglichkeit auf 6 Monate nach Ende des Kalenderjahres, d. h. bis 30. Juni des Folgejahres zu verlängern. Durch diese Maßnahme erhofft sich die GOA eine weitere Entzerrung der um die Jahreswende bzw. im Frühjahr verstärkt beantragten Sperrmüll- und Schrottentsorgung. Die Fahrzeug- und Personalauslastung ist besonders in den ersten 3 Monaten des Jahres sehr eng disponiert, da neben der Sperrmüll- und Schrottentsorgung regelmäßig auch die Christbaumsammlungen und die Grünabfuhren in allen Gemeinden durchgeführt werden müssen. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Entsorgungsschecks für Sperrmüll, Schrott und Elektro- bzw. Elektronikschrott ist auch für den Bürger vorteilhaft, da dieser zukünftig noch flexibler seine Entsorgungsschecks einsetzen kann.
Am 18.10., 20.10. und 25.10.2004 finden in 3 Kreisgemeinden noch Informationsveranstaltungen/Bürgergespräche statt, in denen unter anderem das Thema Abfall mit Herrn Landrat Pavel und der Geschäftsführung der GOA diskutiert werden wird. Es ist vorgesehen, die seitens der Bürgerschaft vorgetragenen Meinungsäußerungen, Wünsche und Anregungen (insbesondere zur Wahl des Leerungsrhythmus) im Beschlussvorschlag mit zu berücksichtigen. Der Antrag der Verwaltung wird deshalb nachgereicht und in der Sitzung mündlich vorgetragen. Finanzierung und Folgekosten:
Ergeben sich aus den Kalkulationsunterlagen. Anlagen:
1.Gebührenvergleich Hausmüll Plan 2005 – Ist 2004 2.Gebührenübersicht 2005 (Version 1: 14-tägige Leerung) 3.Gebührenübersicht 2005 (Version 2: 3-wöchentliche Leerung) 4.Grafik: Gebührenvergleich Jahresgebühr 5.Grafik: Gebührenvergleich Zusatzsäcke, Bio- und Grünabfallsäcke
Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Trahanovskyppa. Schneider, GOA
Fachdezernent/__________________________________________________ KämmereiHubel
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Landrat__________________________________________________ Pavel
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