Bürgerinformationssystem
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Antrag der
Verwaltung:
1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die
erste Grobabschätzung von Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverlusten zur
Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt
dem Kreistag des Ostalbkreises: - Den
Eckpunkten der künftigen kreisweiten Tarifkooperation zuzustimmen. - Die
Landkreisverwaltung zu beauftragen, mit dem Verkehrsunternehmen und dem Land
Baden-Württemberg noch offene Punkte zu klären. - die
vertragliche Ausgestaltung auf Grundlage der vorgelegten Eckpunkte vorzunehmen.
3. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beauftragt
die Landkreisverwaltung gemeinsam mit dem Büro PTV bis zur Sitzung des
Kreistags am 27. Juli 2004 eine detaillierte Abschätzung der
Durchtarifierungs- und Harmonisierungsaufwendungen auf Basis weiterer Varianten
vorzulegen. Sachverhalt/Begründung:
1. Beschlusslage Die Landkreisverwaltung wurde auf Grundlage des Beschlusses
des Kreistages vom 23. April 2002 beauftragt, zusammen mit den
Verkehrsunternehmen die Einführung der kreisweiten Tarifkooperation im
Ostalbkreis vorzubereiten. Zur fachlichen Begleitung und zur Ermittlung der
kooperationsbedingten Aufwendungen vergab der Umweltausschuss am
29. November 2002 einen Auftrag an das Büro PTV aus Karlsruhe. Dem
Umweltausschuss wurde in der Sitzung vom 4. Mai 2004 über die Ziele
und den Bearbeitungsstand des Projektes berichtet und die Eckpunkte der
künftigen Fahrpreisgestaltung vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, in
der Sitzung vom 29. Juni 2004 erneut über den Bearbeitungsstand,
insbesondere über die künftige Preisgestaltung und deren finanziellen
Konsequenzen zu berichten. 2. Kernelemente der Fahrpreisgestaltung Die in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgruppe des
Landkreises mit den Verkehrsunternehmen ausgearbeiteten Eckpunkte zur künftigen
Fahrpreisgestaltung wurden in der Sitzungsvorlage 064/04 für die Sitzung
am 4. Mai 2004 vorgestellt. Diese beinhalten folgende konkrete
Elemente: a) Tarifzonenplan Der augenblickliche Stand des
Tarifzonenplanes liegt als Anlage 1 dieser Vorlage bei. Beim vorliegenden Entwurf des
Zonenplanes handelt es sich um ein Arbeitsexemplar, das von der Verwaltung ohne
externe graphische Unterstützung hergestellt wurde. Eine gestalterische
Umgestaltung ist künftig vorgesehen. Bei der Anwendung des
Zonenplanes zur Fahrpreisermittlung sind folgende Punkte zu beachten: - Zur Preisermittlung werden Ein- und Ausstiegszonen mitgezählt. - Jede berührte Tarifzone wird gezählt. - Bei mehreren alternativen Wegen ist der kürzeste befahrbare Weg
heranzuziehen. - Der Fahrausweis gilt innerhalb der gesamten Zone. b) Fahrausweisarten Die vorgesehenen
Fahrausweisarten sind mit deren jeweiligen Eckpunkten in Anlage 2
zusammengefasst. Gegenüber der heutigen Vielfalt an Kartenarten und den damit
verknüpften unterschiedlichen Bedingungen stellt dieses Angebot eine deutliche
Vereinfachung dar. Anlage 3 gibt einen Eindruck von der derzeitigen
Vielfalt der Fahrpreisgestaltung bei den Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis,
worunter die Übersichtlichkeit des Angebots leidet. Zu bislang noch offenen Punkten
hat sich die Landkreisverwaltung mit den Verkehrsunternehmen wie folgt
geeinigt: Unternehmensübergreifende
Netzkarten und Tageskarten werden in das landkreisweite Angebot zunächst nicht
aufgenommen. Hier besteht die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, wie bisher
im Rahmen ihrer Fahrpreismaßnahmen die bestehenden Angebote beizubehalten.
Hinsichtlich der Ausgabe rabattierter Einzelfahrscheine auf Chipkarten ist der
Fahrausweiserwerb an das jeweilige Verkaufssystem (kontaktlos bzw.
kontaktbehaftet) gebunden. Unternehmensübergreifende Regelungen bei gleichen
Kartensystemen sind vorgesehen. Für die Anerkennung dieser rabattierten
Fahrscheine in den Zügen konnte eine Lösung gefunden werden. c) Abgabepreise Unter den bereits vorgestellten
Eckpunkten wurde ein erster Vorschlag des neuen "Ostalb-Tarifs"
ausgearbeitet. Mit der dort vorgeschlagenen Preisgestaltung wird das Ziel
verfolgt, den Fahrgästen über rabattierte Einzelfahrscheine ein attraktives
Angebot zu machen, aber vor allem im Zeitkartenbereich und dort primär bei den
Abonnements Fahrgäste an den ÖPNV/SPNV zu binden. Die vorgeschlagene Variante A
(Anlage 4) ist als erster Vorschlag zu sehen, der für die Ermittlung einer
ersten Kostengrobabschätzung zu Grunde gelegt wurde. Die neuen Preise dieser
Variante liegen bei den Einzelfahrscheinen im Raum Schwäbisch Gmünd wegen dem
dort sehr günstigen Niveau teilweise über den derzeitigen Fahrpreisen. Würden
die Abgabepreise bei den Einzelfahrscheinen kreisweit an das Preisniveau in Schwäbisch
Gmünd angeglichen, würden sehr hohe Harmonisierungskosten entstehen. 3. Kooperationsbedingte Aufwendungen Mit dem vorgestellten Zonenplan und der Variante A der
Ausgestaltung des "Ostalb-Tarifs" erfolgte durch die PTV eine
Gegenüberstellung der Einnahmen der Verkehrsunternehmen nach deren bisherigen
Fahrpreissystem und den Einnahmen, die sie bei Anwendung des neuen Systems
erzielt hätten. Die Differenz wird den Verkehrsunternehmen vom Landkreis
ausgeglichen, der dazu Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg
(Verkehrsministerium) erhält. In dieser ersten Abschätzung konnten noch nicht
alle offenen Detailfragen (z. B. hinsichtlich der Gruppen- und Tageskarten
verschiedener Varianten der Abgabepreise, Verschiebungen wegen der Änderung der
Kinderaltersgrenzen u. a.) eingearbeitet werden. Diese erste Abschätzung
dient vielmehr dazu, die Größenordnung der notwendigen Zuschüsse für die
Harmonisierung und Durchtarifierung als Orientierungswert für die Ausgestaltung
der weiteren Fahrpreisvarianten benennen zu können. Eine erste Dokumentation
der PTV liegt der Vorlage als Anlage 5 bei. Sie wird wie folgt erläutert: Die PTV geht unter den in der Dokumentation dargestellten
Grundsätzen der Tarifsystematik von laufenden Aufwendungen für die Anwendung
eines landkreisweit durchgängigen Abgabepreises für die Durchtarifierung von
einem Ausgleichsbetrag von 645.000 €/Jahr aus. Für die Anwendung
eines einheitlichen Abgabepreises ist für die Harmonisierung der Fahrpreise mit
einem Aufwand von 2.875.000 €/Jahr zu rechnen. In Tabelle 3 der
Ergebnisabschätzung sind die Tarifwirkungen auf die einzelnen Fahrscheinarten
aufgeschlüsselt dargestellt. Seitens des Landes werden von den
Harmonisierungsaufwendungen zum Start der Kooperation 50 % (ca.
1.438.000 €) übernommen. Dieser v. H.-Satz wird im noch
abzuschließendem Vertrag des Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg für
die erste Vertragsdauer (ca. 3 - 4 Jahre) festgeschrieben. Im Anschlussvertrag
ist von einer geringfügigen jährlichen Degression auszugehen. Diese beläuft
sich nach ersten noch unverbindlichen Äußerungen des zuständigen Referenten
beim Verkehrsministerium auf ca. 1 - 2 %. Von den Durchtarifierungsverlusten übernimmt das Land auf
Dauer 50 % (ca. 323.000 €/Jahr). Auch dieser Betrag ist Gegenstand
des Vertrages mit dem Land. Hier ist keine Degression vorgesehen. Für den Ostalbkreis ist nach der ersten Grobabschätzung
somit von einem Finanzierungsaufwand von ca. 1.760.000 €/Jahr für
die Harmonisierung und die Durchtarifierung des Ostalb-Tarifs nach Variante A
auszugehen. Dies entspricht 50 % aus der Summe der Harmonisierungs- und
Druchtarfierungsverluste (3.520.000 €). Das Land Baden-Württemberg
beteiligt sich ebenfalls in Höhe von ca. 1.760.000 €/Jahr. Diese Summen werden derzeit von der PTV im Rahmen einer
detaillierten Abschätzung weiter konkretisiert und zusätzliche Abschätzungen
für alternative Preisvarianten vorgenommen. Zusammen mit einer ausführlichen
Dokumentation soll diese im Rahmen der Sitzung des Kreistages am
27. Juli 2004 von der PTV präsentiert werden. In der jetzigen Abschätzung der PTV sind die Aufwendungen
für den laufenden Betrieb und die Abwicklung der Abrechnung nicht enthalten.
Diese Kosten der "Verbundorganisiation" sind abhängig von der
vertraglichen und organisatorischen Ausgestaltung und können erst zu einem
späteren Zeitpunkt beziffert werden. Diese Kosten werden vom Land auf Dauer
ebenfalls mit 50 % bezuschusst. Ebenfalls nicht enthalten sind notwendige
Erstinvestitionskosten, die mit Einführung des "Ostalb-Tarifs"
verbunden sind. In diesen einmaligen Aufwendungen sind z. B. die Kosten
für die Umprogrammierung von Fahrscheinautomaten an den Bahnhöfen im
Ostalbkreis, eventuelle Neubeschaffungen von Automaten, die Programmierung und
Änderung der Fahrscheindrucker im Bus, die Beschaffung von Soft- und Hardware
für die Abrechnung und die Abrechnung des Harmonisierungs- und
Durchtarifierungsaufwandes, neue Informationsgestaltung, Schautafeln,
Einführungswerbung u. a. enthalten. Auch diese Aufwendungen werden vom
Land zu 50 % übernommen. Der Aufwand kann erst zu einem späteren Zeitpunkt
abgeschätzt werden. 4. Finanzierungselemente des Ostalb-Tarifs Der Haushalt des Ostalbkreis für ÖPNV-Zwecke
(Haushaltsstelle 1.7921...) geht im Jahr 2004 von einem Gesamtansatz von
2,144 Mio. € aus. Ohne Personal- und Geschäftskosten stehen für
ÖPNV-Fördermaßnahmen im Jahr 2004 1,858 Mio. € zur Verfügung.
Hierin sind zahlreiche Maßnahmen enthalten, die künftig für die Finanzierung
der landkreisweiten Tarifkooperation nach einer entsprechenden Änderung des
Nahverkehrsentwicklungsplanes herangezogen werden können. In Anlage 6 sind
diese direkt zuordenbare Finanzierungselemente der einzelnen Haushaltsstellen
explizit aufgeführt. Demnach stehen bereits 950.000 €/Jahr für die
wichtigsten Finanzierungselemente, den Ausgleich der Harmonisierungs- und
Durchtarifierungsaufwendungen, zur Verfügung. Wichtigstes Finanzierungselement
des Landkreises sind die Mittel, die im Zuge der Mitfinanzierung kommunaler
Fahrpreismaßnahmen vom Landkreis übernommen werden (Haushaltsansatz 2004:
473.000 €, auf die Vorlage 087/04 wird verwiesen), Mittel für ABO- und
umsteigTicket (217.000 €) sowie für den bereits heute erfolgenden Ausgleich für
Harmonisierung und Durchtarifierung im Rahmen bestehender Kooperationen (260.000
€). Darüber hinaus stehen ca. 50.000 € in enger Verbindung zur
landkreisweiten Kooperation, die konzentriert dafür eingesetzt werden könnten. Somit wären für die Finanzierung der kreisweiten
Tarifkooperation zusätzlich Mittel in Höhe von 810.000 € notwendig
(1.760.000 € abzüglich 950.000 €). Zu berücksichtigen ist weiter eine
Entlastung der Ansätze für die Schülerbeförderung von mehr als 500.000 €,
da künftig sich die vom Landkreis auszugleichende Differenz zwischen den
Eigenanteilen und den Fahrpreisen der Unternehmen an den günstigeren
kreisweiten Abgabepreisen ausrichtet. Die gesamten Finanzierungselemente sind
in Anlage 7 zusammenfassend dargestellt. Offen sind weiterhin die Kosten, die mit der notwendigen
freizügigen Nutzung aller Verkehrsmittel auf parallel befahrenen Strecken
verbunden sind. Hier erscheint der Abschluss bilateraler Regelungen auf den
jeweils betroffenen Strecken analog bestehender Regelungen der
Tarifgemeinschaften Mutlangen, Herlikofen und Leinzell am sinnvollsten. Die hier
anfallenden pauschalen Beträge wären nach bilateralen Gesprächen auszuhandeln. 5. Wegfall der Landkreisbeteiligung an kommunalen
Fahrpreismaßnahmen Gegenüber den Städten und Gemeinden, die tarifliche
Maßnahmen durchführen, bestehen Zusicherungen des Landkreises über die
Gewährung des Kreisanteils. Dabei handelt es sich um Abtsgmünd, Bopfingen,
Ellenberg, Ellwangen, Göggingen, Hüttlingen, Kirchheim, Lorch, Mutlangen,
Schwäbisch Gmünd, Stödtlen, Waldstetten und Westhausen. Diese Zusicherungen
werden gegenstandslos, wenn sich die Rechts- oder Sachlage ändert, z. B. die zu
Grunde liegenden Regelungen des Nahverkehrsentwicklungsplanes über die
Förderung von tariflichen Maßnahmen der Städte und Gemeinden durch den
Landkreis aufgehoben bzw. geändert werden. Mit der Stadt Aalen ist ein entsprechender Vertrag über die
Förderung von tariflichen Maßnahmen der Stadt durch den Landkreis abgeschlossen
worden. Dieser kann vom Landkreis nach Änderung des
Nahverkehrsentwicklungsplanes gekündigt werden. Die Änderung des Nahverkehrsentwicklungsplanes wird von der
Landkreisverwaltung in den Gremien im Herbst 2004 zusammen mit der Zustimmung
zu den noch mit dem Land Baden-Württemberg, den Verkehrsunternehmen und der DB
Regio AG abzuschließenden Verträgen beantragt werden. Damit würde es den
Städten und Gemeinden möglich, rechtzeitig bis zum Start der kreisweiten
Tarifkooperation im Verlauf des Jahres 2005, ihre Verträge mit den
Verkehrsunternehmen entsprechend anzupassen. Der genannte Wegfall der Beteiligung des Ostalbkreises an
kommunalen Fahrpreismaßnahmen hätte in den betroffenen Städten und Gemeinden
zur Folge, dass sich die für eine weitere Verbilligung der Fahrpreise zur
Verfügung stehenden Mittel halbieren. Mit diesen vom Landkreis hierfür bislang
eingesetzten Geldern (473.000 €) wird jedoch zusammen mit der
Landesbeteiligung landkreisweit ein flächendeckend günstigeres Fahrpreisniveau
geschaffen. Den Städten und Gemeinden steht es auch in Zukunft frei,
mit ihren eigenen Finanzmitteln im jeweiligen Gemeindebereich ergänzende
Fahrpreismaßnahmen beizubehalten bzw. einzuführen. Ausgangspunkt für weitere
Verbilligungen ist dann stets der flächendeckend günstigere Abgabepreis
(Ostalb-Tarif). Dies führt dazu, dass für die unterschiedlichen Maßnahmen in
etwa mit dem selben Mitteleinsatz der Städte und Gemeinden wie bislang die
preislich sehr attraktiven Angebote aufrecht erhalten werden können.
Anlage 8 enthält dazu Beispiele für die Räume Aalen und Schwäbisch Gmünd. 6. Entwicklung von Varianten der Abgabepreise Die Preisgestaltung bei den zahlreichen Verkehrsunternehmen
im Ostalbkreis ist nach deren jeweiligen Erfordernissen und unterschiedlichen
Unternehmensphilosophien sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die in Anlage 4
vorgeschlagene Variante A geht von einem vor allem auf die Gewinnung
regelmäßiger Fahrgäste geprägten Fahrpreisaufbau aus. Dieser orientiert sich an
einem Basispreis für Einzelfahrscheine, diesem gegenüber deutlich rabattierten
Preisen für Chipkartennutzer (35 %) und attraktiven Zeitkartenangeboten. Dieser verbreiteten Preissystematik steht vor allem im Raum
Schwäbisch Gmünd eine abweichende Unternehmensphilosophie gegenüber. Hier wird
bereits mit günstigen Preisen für bar verkaufte Einzelfahrscheine ein
attraktives Einstiegsangebot geschaffen, die Rabatte auf Chipkarten fallen
dagegen deutlich geringer aus (ca. 10 - 15 %), ebenfalls sind
die Zeitkartenpreise höher. Daher liegen in Schwäbisch Gmünd die Preise für
barverkaufte Einzelfahrscheine für vergleichbare Strecken zum Teil deutlich
preisgünstiger als im Raum Aalen. Beispiel: Schwäbisch Gmünd ZOB - Hardt
1,15 €, Aalen ZOB - Grauleshof 1,60 €. Im Zeitkartenbereich liegen
die vergleichbaren Preise für Erwachsene im Abonnement bei 40,40 €
(Schwäbisch Gmünd) bzw. 37,00 € (Aalen). Diesen unterschiedlichen Ansätzen kann durch die
Entwicklung weiterer Varianten bei den Abgabepreisen und der Ermittlung der
damit verbundenen Kosten Rechnung getragen werden. So werden derzeit zwei
weitere Varianten (B und C) verfeinert, die günstigere Einstiegspreise im Einzelfahrscheinbereich
(Barverkauf), einen Rabatt von 25 % beim Verkauf auf Chipkarten und höhere
Zeitkartenpreise bei weiteren Entfernungen zu Grunde gelegt haben. In der
Sitzung des Kreistages werden diese Varianten vorgestellt. Denkbar ist auch,
für den Raum Schwäbisch Gmünd bei den Einzelfahrscheinen die derzeitig
niedrigen Fahrpeise als lokalen Sondertarif (z. B. "Parlertarif")
bestehen zu lassen, wobei dann die kreisweit deutlich rabattierten Preise für
Chipkartennutzer (35 %) und attraktive Zeitkartenangebote weiter beibehalten
würden. Die Landkreisverwaltung wird in diesem Zusammenhang den Rat der PTV
einholen. Die günstigen Einstiegspreise im Einzelfahrscheinbereich
werden von Unternehmen aus dem Raum Schwäbisch Gmünd entschieden gefordert. Bei der weiteren Ermittlung von Varianten und der für die
Umsetzung heranzuziehenden Ausgestaltung ist zudem die künftige Entwicklung der
Beförderungsentgelte der Verkehrsunternehmen zu beachten. Möglicherweise führen
die bereits angekündigten Erhöhungen im Laufe des Jahres dazu, dass die
Unterschiede der genehmigten Preise zwischen den Unternehmen sich ausgleichen
oder dass gegebenenfalls die vorgeschlagenen Abgabepreise erhöht werden müssen,
damit der ermittelte Zuschussbedarf (vgl. 3.) beibehalten werden kann. 7. Weiteres Vorgehen a) Ausarbeitung
Fahrpreisgestaltung Die genannten Varianten werden
derzeit ausgearbeitet und mit den damit verbundenen Kosten bewertet. Weiterhin
werden die Eckpunkte weiter komplettiert und offene Punkte behandelt. In der
Sitzung des Kreistages am 27. Juli 2004 werden die bis dahin
vereinbarten Kernelemente der Fahrpreisgestaltung mit ihren Auswirkungen
dargestellt. Im Rahmen dieser Sitzung wird
eine detaillierte Abschätzung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen
verschiedener Varianten von Abgabepreisen zusammen mit einer ausführlichen
Dokumentation und einem Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Gleichzeitig wird
über den Fortgang der Gespräche in der Arbeitsgruppe berichtet. b) Vertragliche
Eckpunkte Nach dem augenblicklichen
Verhandlungsstand sind folgende vertragliche Regelungen zu treffen: - Kooperationsvertrag des Ostalbkreises und allen
Verkehrsunternehmen über die Einrichtung und Betrieb einer landkreisweiten
Tarifkooperation im Ostalbkreis - Vertrag des Ostalbkreises und der DB Regio AG über deren
Beteiligung an der landkreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis - Vereinbarung des Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg
über die Finanzierung der landkreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis Im Kooperationsvertrag des
Ostalbkreises mit allen Verkehrsunternehmen (inklusive DB Regio AG) über die
Einrichtung und den Betrieb einer Tarifkooperation im Ostalbkreis, werden die
Aufgaben und Pflichten der Verkehrsunternehmen (insbesondere Anwendung des
Ostalb-Tarifs als gemeinsamer Kundenfahrpreis) und die Pflichten des
Ostalbkreises (finanzielle Unterstützung) geregelt. Die tariflichen und
finanziellen Regelungen zur Abrechnung des Ostalb-Tarifs mit den Haustarifen
der Unternehmen deckt sich in ihrem Aufbau weitestgehend mit den Regelungen,
die mit den Kooperationen FahrBus Ellwangen und FahrBus Gmünd in diesem bzw.
vergangenen Jahr getroffen wurden. Die entsprechenden tariflichen Regelungen in
diesen beiden Verträgen werden bei Einführung der landkreisweiten
Tarifkooperation außer Kraft gesetzt. Ebenfalls ist in diesem Vertrag die
Einrichtung eines Beschlussgremiums vorzusehen, das bei wichtigen
Weichenstellungen zur Gestaltung des landkreisweit gültigen Tarifes und
begleitender Fragen ein Mitspracherecht hat. Das Verkehrsministerium legt Wert
darauf, in diesem Gremium vertreten zu sein. Ebenfalls soll in diesem
Kooperationsvertrag eine Erfolgsbeteiligung des Ostalbkreises aufgenommen
werden, wie dies bereits in den beiden Verträgen zu FahrBus Ellwangen und
FahrBus Gmünd der Fall ist. Der Vertrag des Ostalbkreises
mit der DB Regio AG enthält Regelungen, mit denen die Anwendung des
"Ostalb-Tarifs" in den Zügen der DB Regio AG sichergestellt wird,
wenn der Fahrgast einen entsprechenden Fahrschein erwerben will. Daneben sollen
die Preise der DB AG weiterhin gelten sollen. Dies ist z. B. für
Fahrausweise die 1. Klasse, die Anerkennung der BahnCard 50, der
Möglichkeit des Fahrausweiserwerbs in den Zügen oder zum
kreisgrenzenüberschreitenden Verkehr von Bedeutung. Insbesondere sind in diesem
Vertrag die Einnahmenerfassung und die Berechnung der der DB Regio AG
zustehenden Zahlungen des Landkreises zu regeln. Soweit wie möglich sind die DB
Regio AG betreffenden Regelungen in den zuerst genannten Vertrag einzubinden. Die Vereinbarung des
Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg enthält insbesondere die
Verpflichtung des Landes zur Abdeckung der kooperationsbedingten Lasten, die
dem Ostalbkreis mit der Einführung des "Ostalb-Tarifs" entstehen.
Hier werden für einen noch zu definierenden Zeitraum
(3 - 4 Jahre) die entstehenden Kosten für Durchtarifierung,
Harmonisierung und Abrechnungsaufwendungen und der Übernahmesatz (50 %)
und eine gewisse Bandbreite des kalkulierten Finanzbedarfs festgeschrieben.
Ebenfalls wird geregelt, bis zu welcher Höhe das Land Kosten für
Erstinvestitionen sowie zur Anpassung vorhandener Geräte und Systeme
bezuschusst werden. Gleichzeitig verpflichtet sich der Ostalbkreis gemeinsam
mit den Verkehrsunternehmen ein einheitliches und landkreisweit gültiges
Fahrpreissystem einzuführen. Die drei Verträge werden dem
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung und dem Kreistag im Herbst dieses
Jahres zur Zustimmung vorgelegt werden. Finanzierung und Folgekosten:
Eine erste Grobabschätzung der
Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen ergab einen Umfang von ca.
3,52 Mio. € und damit einen Anteil des Ostalbkreises von ca.
1,76 Mio. €/Jahr. Aus bestehenden Fahrpreismaßnahmen stehen bereits
950.000 € zur Verfügung. Im Schülerbeförderungshaushalt ist mit Einsparungen
von mindestens 500.000 € zu rechnen. Damit würden dem Landkreis
zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von ca. 310.000 € entstehen. Anlagen:
8 Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Maier Fachdezernent __________________________________________________ Götz Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel
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