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Vorlage - 088/04  

 
 
Betreff: Kreisweite Tarifkooperation im ÖPNV
- Eckdaten der künftigen Fahrpreisgestaltung, Finanzierung und vertraglicher Ausgestaltung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
29.06.2004 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

1.       Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die erste Grobabschätzung von Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverlusten zur Kenntnis.

 

2.       Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag des Ostalbkreises:

 

          -      Den Eckpunkten der künftigen kreisweiten Tarifkooperation zuzustimmen.

 

          -      Die Landkreisverwaltung zu beauftragen, mit dem Verkehrsunternehmen und dem Land Baden-Württemberg noch offene Punkte zu klären.

 

          -      die vertragliche Ausgestaltung auf Grundlage der vorgelegten Eckpunkte vorzunehmen.

 

3.       Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beauftragt die Landkreisverwaltung gemeinsam mit dem Büro PTV bis zur Sitzung des Kreistags am 27. Juli 2004 eine detaillierte Abschätzung der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsaufwendungen auf Basis weiterer Varianten vorzulegen.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

1.       Beschlusslage

 

          Die Landkreisverwaltung wurde auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 23. April 2002 beauftragt, zusammen mit den Verkehrsunternehmen die Einführung der kreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis vorzubereiten. Zur fachlichen Begleitung und zur Ermittlung der kooperationsbedingten Aufwendungen vergab der Umweltausschuss am 29. November 2002 einen Auftrag an das Büro PTV aus Karlsruhe. Dem Umweltausschuss wurde in der Sitzung vom 4. Mai 2004 über die Ziele und den Bearbeitungsstand des Projektes berichtet und die Eckpunkte der künftigen Fahrpreisgestaltung vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, in der Sitzung vom 29. Juni 2004 erneut über den Bearbeitungsstand, insbesondere über die künftige Preisgestaltung und deren finanziellen Konsequenzen zu berichten.

 

2.       Kernelemente der Fahrpreisgestaltung

 

          Die in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgruppe des Landkreises mit den Verkehrsunternehmen ausgearbeiteten Eckpunkte zur künftigen Fahrpreisgestaltung wurden in der Sitzungsvorlage 064/04 für die Sitzung am 4. Mai 2004 vorgestellt. Diese beinhalten folgende konkrete Elemente:

 

          a)    Tarifzonenplan

 

                 Der augenblickliche Stand des Tarifzonenplanes liegt als Anlage 1 dieser Vorlage bei.

 

                 Beim vorliegenden Entwurf des Zonenplanes handelt es sich um ein Arbeitsexemplar, das von der Verwaltung ohne externe graphische Unterstützung hergestellt wurde. Eine gestalterische Umgestaltung ist künftig vorgesehen.

 

                 Bei der Anwendung des Zonenplanes zur Fahrpreisermittlung sind folgende Punkte zu beachten:

 

                 -    Zur Preisermittlung werden Ein- und Ausstiegszonen mitgezählt.

 

                 -    Jede berührte Tarifzone wird gezählt.

 

                 -    Bei mehreren alternativen Wegen ist der kürzeste befahrbare Weg heranzuziehen.

 

                 -    Der Fahrausweis gilt innerhalb der gesamten Zone.

 

          b)    Fahrausweisarten

 

                 Die vorgesehenen Fahrausweisarten sind mit deren jeweiligen Eckpunkten in Anlage 2 zusammengefasst. Gegenüber der heutigen Vielfalt an Kartenarten und den damit verknüpften unterschiedlichen Bedingungen stellt dieses Angebot eine deutliche Vereinfachung dar. Anlage 3 gibt einen Eindruck von der derzeitigen Vielfalt der Fahrpreisgestaltung bei den Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis, worunter die Übersichtlichkeit des Angebots leidet.

 

                 Zu bislang noch offenen Punkten hat sich die Landkreisverwaltung mit den Verkehrsunternehmen wie folgt geeinigt:

 

                 Unternehmensübergreifende Netzkarten und Tageskarten werden in das landkreisweite Angebot zunächst nicht aufgenommen. Hier besteht die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, wie bisher im Rahmen ihrer Fahrpreismaßnahmen die bestehenden Angebote beizubehalten. Hinsichtlich der Ausgabe rabattierter Einzelfahrscheine auf Chipkarten ist der Fahrausweiserwerb an das jeweilige Verkaufssystem (kontaktlos bzw. kontaktbehaftet) gebunden. Unternehmensübergreifende Regelungen bei gleichen Kartensystemen sind vorgesehen. Für die Anerkennung dieser rabattierten Fahrscheine in den Zügen konnte eine Lösung gefunden werden.

 

          c)     Abgabepreise

 

                 Unter den bereits vorgestellten Eckpunkten wurde ein erster Vorschlag des neuen "Ostalb-Tarifs" ausgearbeitet. Mit der dort vorgeschlagenen Preisgestaltung wird das Ziel verfolgt, den Fahrgästen über rabattierte Einzelfahrscheine ein attraktives Angebot zu machen, aber vor allem im Zeitkartenbereich und dort primär bei den Abonnements Fahrgäste an den ÖPNV/SPNV zu binden.

 

                 Die vorgeschlagene Variante A (Anlage 4) ist als erster Vorschlag zu sehen, der für die Ermittlung einer ersten Kostengrobabschätzung zu Grunde gelegt wurde.

 

                 Die neuen Preise dieser Variante liegen bei den Einzelfahrscheinen im Raum Schwäbisch Gmünd wegen dem dort sehr günstigen Niveau teilweise über den derzeitigen Fahrpreisen. Würden die Abgabepreise bei den Einzelfahrscheinen kreisweit an das Preisniveau in Schwäbisch Gmünd angeglichen, würden sehr hohe Harmonisierungskosten entstehen.

 

3.       Kooperationsbedingte Aufwendungen

 

          Mit dem vorgestellten Zonenplan und der Variante A der Ausgestaltung des "Ostalb-Tarifs" erfolgte durch die PTV eine Gegenüberstellung der Einnahmen der Verkehrsunternehmen nach deren bisherigen Fahrpreissystem und den Einnahmen, die sie bei Anwendung des neuen Systems erzielt hätten. Die Differenz wird den Verkehrsunternehmen vom Landkreis ausgeglichen, der dazu Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg (Verkehrsministerium) erhält. In dieser ersten Abschätzung konnten noch nicht alle offenen Detailfragen (z. B. hinsichtlich der Gruppen- und Tageskarten verschiedener Varianten der Abgabepreise, Verschiebungen wegen der Änderung der Kinderaltersgrenzen u. a.) eingearbeitet werden. Diese erste Abschätzung dient vielmehr dazu, die Größenordnung der notwendigen Zuschüsse für die Harmonisierung und Durchtarifierung als Orientierungswert für die Ausgestaltung der weiteren Fahrpreisvarianten benennen zu können. Eine erste Dokumentation der PTV liegt der Vorlage als Anlage 5 bei. Sie wird wie folgt erläutert:

 

          Die PTV geht unter den in der Dokumentation dargestellten Grundsätzen der Tarifsystematik von laufenden Aufwendungen für die Anwendung eines landkreisweit durchgängigen Abgabepreises für die Durchtarifierung von einem Ausgleichsbetrag von 645.000 €/Jahr aus. Für die Anwendung eines einheitlichen Abgabepreises ist für die Harmonisierung der Fahrpreise mit einem Aufwand von 2.875.000 €/Jahr zu rechnen. In Tabelle 3 der Ergebnisabschätzung sind die Tarifwirkungen auf die einzelnen Fahrscheinarten aufgeschlüsselt dargestellt.

 

          Seitens des Landes werden von den Harmonisierungsaufwendungen zum Start der Kooperation 50 % (ca. 1.438.000 €) übernommen. Dieser v. H.-Satz wird im noch abzuschließendem Vertrag des Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg für die erste Vertragsdauer (ca. 3 - 4 Jahre) festgeschrieben. Im Anschlussvertrag ist von einer geringfügigen jährlichen Degression auszugehen. Diese beläuft sich nach ersten noch unverbindlichen Äußerungen des zuständigen Referenten beim Verkehrsministerium auf ca. 1 - 2 %.

 

          Von den Durchtarifierungsverlusten übernimmt das Land auf Dauer 50 % (ca. 323.000 €/Jahr). Auch dieser Betrag ist Gegenstand des Vertrages mit dem Land. Hier ist keine Degression vorgesehen.

 

          Für den Ostalbkreis ist nach der ersten Grobabschätzung somit von einem Finanzierungsaufwand von ca. 1.760.000 €/Jahr für die Harmonisierung und die Durchtarifierung des Ostalb-Tarifs nach Variante A auszugehen. Dies entspricht 50 % aus der Summe der Harmonisierungs- und Druchtarfierungsverluste (3.520.000 €). Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich ebenfalls in Höhe von ca. 1.760.000 €/Jahr.

 

          Diese Summen werden derzeit von der PTV im Rahmen einer detaillierten Abschätzung weiter konkretisiert und zusätzliche Abschätzungen für alternative Preisvarianten vorgenommen. Zusammen mit einer ausführlichen Dokumentation soll diese im Rahmen der Sitzung des Kreistages am 27. Juli 2004 von der PTV präsentiert werden.

 

          In der jetzigen Abschätzung der PTV sind die Aufwendungen für den laufenden Betrieb und die Abwicklung der Abrechnung nicht enthalten. Diese Kosten der "Verbundorganisiation" sind abhängig von der vertraglichen und organisatorischen Ausgestaltung und können erst zu einem späteren Zeitpunkt beziffert werden. Diese Kosten werden vom Land auf Dauer ebenfalls mit 50 % bezuschusst. Ebenfalls nicht enthalten sind notwendige Erstinvestitionskosten, die mit Einführung des "Ostalb-Tarifs" verbunden sind. In diesen einmaligen Aufwendungen sind z. B. die Kosten für die Umprogrammierung von Fahrscheinautomaten an den Bahnhöfen im Ostalbkreis, eventuelle Neubeschaffungen von Automaten, die Programmierung und Änderung der Fahrscheindrucker im Bus, die Beschaffung von Soft- und Hardware für die Abrechnung und die Abrechnung des Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwandes, neue Informationsgestaltung, Schautafeln, Einführungswerbung u. a. enthalten. Auch diese Aufwendungen werden vom Land zu 50 % übernommen. Der Aufwand kann erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschätzt werden.

 

4.       Finanzierungselemente des Ostalb-Tarifs

 

          Der Haushalt des Ostalbkreis für ÖPNV-Zwecke (Haushaltsstelle 1.7921...) geht im Jahr 2004 von einem Gesamtansatz von 2,144 Mio. € aus. Ohne Personal- und Geschäftskosten stehen für ÖPNV-Fördermaßnahmen im Jahr 2004 1,858 Mio. € zur Verfügung. Hierin sind zahlreiche Maßnahmen enthalten, die künftig für die Finanzierung der landkreisweiten Tarifkooperation nach einer entsprechenden Änderung des Nahverkehrsentwicklungsplanes herangezogen werden können. In Anlage 6 sind diese direkt zuordenbare Finanzierungselemente der einzelnen Haushaltsstellen explizit aufgeführt.

 

          Demnach stehen bereits 950.000 €/Jahr für die wichtigsten Finanzierungselemente, den Ausgleich der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen, zur Verfügung. Wichtigstes Finanzierungselement des Landkreises sind die Mittel, die im Zuge der Mitfinanzierung kommunaler Fahrpreismaßnahmen vom Landkreis übernommen werden (Haushaltsansatz 2004: 473.000 €, auf die Vorlage 087/04 wird verwiesen), Mittel für ABO- und umsteigTicket (217.000 €) sowie für den bereits heute erfolgenden Ausgleich für Harmonisierung und Durchtarifierung im Rahmen bestehender Kooperationen (260.000 €). Darüber hinaus stehen ca. 50.000 € in enger Verbindung zur landkreisweiten Kooperation, die konzentriert dafür eingesetzt werden könnten.

 

          Somit wären für die Finanzierung der kreisweiten Tarifkooperation zusätzlich Mittel in Höhe von 810.000 € notwendig (1.760.000 € abzüglich 950.000 €). Zu berücksichtigen ist weiter eine Entlastung der Ansätze für die Schülerbeförderung von mehr als 500.000 €, da künftig sich die vom Landkreis auszugleichende Differenz zwischen den Eigenanteilen und den Fahrpreisen der Unternehmen an den günstigeren kreisweiten Abgabepreisen ausrichtet. Die gesamten Finanzierungselemente sind in Anlage 7 zusammenfassend dargestellt.

 

          Offen sind weiterhin die Kosten, die mit der notwendigen freizügigen Nutzung aller Verkehrsmittel auf parallel befahrenen Strecken verbunden sind. Hier erscheint der Abschluss bilateraler Regelungen auf den jeweils betroffenen Strecken analog bestehender Regelungen der Tarifgemeinschaften Mutlangen, Herlikofen und Leinzell am sinnvollsten. Die hier anfallenden pauschalen Beträge wären nach bilateralen Gesprächen auszuhandeln.

 

5.       Wegfall der Landkreisbeteiligung an kommunalen Fahrpreismaßnahmen

 

          Gegenüber den Städten und Gemeinden, die tarifliche Maßnahmen durchführen, bestehen Zusicherungen des Landkreises über die Gewährung des Kreisanteils. Dabei handelt es sich um Abtsgmünd, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen, Göggingen, Hüttlingen, Kirchheim, Lorch, Mutlangen, Schwäbisch Gmünd, Stödtlen, Waldstetten und Westhausen. Diese Zusicherungen werden gegenstandslos, wenn sich die Rechts- oder Sachlage ändert, z. B. die zu Grunde liegenden Regelungen des Nahverkehrsentwicklungsplanes über die Förderung von tariflichen Maßnahmen der Städte und Gemeinden durch den Landkreis aufgehoben bzw. geändert werden.

 

          Mit der Stadt Aalen ist ein entsprechender Vertrag über die Förderung von tariflichen Maßnahmen der Stadt durch den Landkreis abgeschlossen worden. Dieser kann vom Landkreis nach Änderung des Nahverkehrsentwicklungsplanes gekündigt werden.

 

          Die Änderung des Nahverkehrsentwicklungsplanes wird von der Landkreisverwaltung in den Gremien im Herbst 2004 zusammen mit der Zustimmung zu den noch mit dem Land Baden-Württemberg, den Verkehrsunternehmen und der DB Regio AG abzuschließenden Verträgen beantragt werden. Damit würde es den Städten und Gemeinden möglich, rechtzeitig bis zum Start der kreisweiten Tarifkooperation im Verlauf des Jahres 2005, ihre Verträge mit den Verkehrsunternehmen entsprechend anzupassen.

 

          Der genannte Wegfall der Beteiligung des Ostalbkreises an kommunalen Fahrpreismaßnahmen hätte in den betroffenen Städten und Gemeinden zur Folge, dass sich die für eine weitere Verbilligung der Fahrpreise zur Verfügung stehenden Mittel halbieren. Mit diesen vom Landkreis hierfür bislang eingesetzten Geldern (473.000 €) wird jedoch zusammen mit der Landesbeteiligung landkreisweit ein flächendeckend günstigeres Fahrpreisniveau geschaffen.

 

          Den Städten und Gemeinden steht es auch in Zukunft frei, mit ihren eigenen Finanzmitteln im jeweiligen Gemeindebereich ergänzende Fahrpreismaßnahmen beizubehalten bzw. einzuführen. Ausgangspunkt für weitere Verbilligungen ist dann stets der flächendeckend günstigere Abgabepreis (Ostalb-Tarif). Dies führt dazu, dass für die unterschiedlichen Maßnahmen in etwa mit dem selben Mitteleinsatz der Städte und Gemeinden wie bislang die preislich sehr attraktiven Angebote aufrecht erhalten werden können. Anlage 8 enthält dazu Beispiele für die Räume Aalen und Schwäbisch Gmünd.

 

6.       Entwicklung von Varianten der Abgabepreise

 

          Die Preisgestaltung bei den zahlreichen Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis ist nach deren jeweiligen Erfordernissen und unterschiedlichen Unternehmensphilosophien sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die in Anlage 4 vorgeschlagene Variante A geht von einem vor allem auf die Gewinnung regelmäßiger Fahrgäste geprägten Fahrpreisaufbau aus. Dieser orientiert sich an einem Basispreis für Einzelfahrscheine, diesem gegenüber deutlich rabattierten Preisen für Chipkartennutzer (35 %) und attraktiven Zeitkartenangeboten.

 

          Dieser verbreiteten Preissystematik steht vor allem im Raum Schwäbisch Gmünd eine abweichende Unternehmensphilosophie gegenüber. Hier wird bereits mit günstigen Preisen für bar verkaufte Einzelfahrscheine ein attraktives Einstiegsangebot geschaffen, die Rabatte auf Chipkarten fallen dagegen deutlich geringer aus (ca. 10 - 15 %), ebenfalls sind die Zeitkartenpreise höher. Daher liegen in Schwäbisch Gmünd die Preise für barverkaufte Einzelfahrscheine für vergleichbare Strecken zum Teil deutlich preisgünstiger als im Raum Aalen. Beispiel: Schwäbisch Gmünd ZOB - Hardt 1,15 €, Aalen ZOB - Grauleshof 1,60 €. Im Zeitkartenbereich liegen die vergleichbaren Preise für Erwachsene im Abonnement bei 40,40 € (Schwäbisch Gmünd) bzw. 37,00 € (Aalen).

 

          Diesen unterschiedlichen Ansätzen kann durch die Entwicklung weiterer Varianten bei den Abgabepreisen und der Ermittlung der damit verbundenen Kosten Rechnung getragen werden. So werden derzeit zwei weitere Varianten (B und C) verfeinert, die günstigere Einstiegspreise im Einzelfahrscheinbereich (Barverkauf), einen Rabatt von 25 % beim Verkauf auf Chipkarten und höhere Zeitkartenpreise bei weiteren Entfernungen zu Grunde gelegt haben. In der Sitzung des Kreistages werden diese Varianten vorgestellt. Denkbar ist auch, für den Raum Schwäbisch Gmünd bei den Einzelfahrscheinen die derzeitig niedrigen Fahrpeise als lokalen Sondertarif (z. B. "Parlertarif") bestehen zu lassen, wobei dann die kreisweit deutlich rabattierten Preise für Chipkartennutzer (35 %) und attraktive Zeitkartenangebote weiter beibehalten würden. Die Landkreisverwaltung wird in diesem Zusammenhang den Rat der PTV einholen.

 

          Die günstigen Einstiegspreise im Einzelfahrscheinbereich werden von Unternehmen aus dem Raum Schwäbisch Gmünd entschieden gefordert.

 

          Bei der weiteren Ermittlung von Varianten und der für die Umsetzung heranzuziehenden Ausgestaltung ist zudem die künftige Entwicklung der Beförderungsentgelte der Verkehrsunternehmen zu beachten. Möglicherweise führen die bereits angekündigten Erhöhungen im Laufe des Jahres dazu, dass die Unterschiede der genehmigten Preise zwischen den Unternehmen sich ausgleichen oder dass gegebenenfalls die vorgeschlagenen Abgabepreise erhöht werden müssen, damit der ermittelte Zuschussbedarf (vgl. 3.) beibehalten werden kann.

 

7.       Weiteres Vorgehen

 

          a)    Ausarbeitung Fahrpreisgestaltung

 

                 Die genannten Varianten werden derzeit ausgearbeitet und mit den damit verbundenen Kosten bewertet. Weiterhin werden die Eckpunkte weiter komplettiert und offene Punkte behandelt. In der Sitzung des Kreistages am 27. Juli 2004 werden die bis dahin vereinbarten Kernelemente der Fahrpreisgestaltung mit ihren Auswirkungen dargestellt.

 

                 Im Rahmen dieser Sitzung wird eine detaillierte Abschätzung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen verschiedener Varianten von Abgabepreisen zusammen mit einer ausführlichen Dokumentation und einem Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Gleichzeitig wird über den Fortgang der Gespräche in der Arbeitsgruppe berichtet.

 

          b)    Vertragliche Eckpunkte

 

                 Nach dem augenblicklichen Verhandlungsstand sind folgende vertragliche Regelungen zu treffen:

 

                 -      Kooperationsvertrag des Ostalbkreises und allen Verkehrsunternehmen über die Einrichtung und Betrieb einer landkreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis

 

                 -      Vertrag des Ostalbkreises und der DB Regio AG über deren Beteiligung an der landkreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis

 

                 -      Vereinbarung des Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg über die Finanzierung der landkreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis

 

                 Im Kooperationsvertrag des Ostalbkreises mit allen Verkehrsunternehmen (inklusive DB Regio AG) über die Einrichtung und den Betrieb einer Tarifkooperation im Ostalbkreis, werden die Aufgaben und Pflichten der Verkehrsunternehmen (insbesondere Anwendung des Ostalb-Tarifs als gemeinsamer Kundenfahrpreis) und die Pflichten des Ostalbkreises (finanzielle Unterstützung) geregelt. Die tariflichen und finanziellen Regelungen zur Abrechnung des Ostalb-Tarifs mit den Haustarifen der Unternehmen deckt sich in ihrem Aufbau weitestgehend mit den Regelungen, die mit den Kooperationen FahrBus Ellwangen und FahrBus Gmünd in diesem bzw. vergangenen Jahr getroffen wurden. Die entsprechenden tariflichen Regelungen in diesen beiden Verträgen werden bei Einführung der landkreisweiten Tarifkooperation außer Kraft gesetzt. Ebenfalls ist in diesem Vertrag die Einrichtung eines Beschlussgremiums vorzusehen, das bei wichtigen Weichenstellungen zur Gestaltung des landkreisweit gültigen Tarifes und begleitender Fragen ein Mitspracherecht hat. Das Verkehrsministerium legt Wert darauf, in diesem Gremium vertreten zu sein. Ebenfalls soll in diesem Kooperationsvertrag eine Erfolgsbeteiligung des Ostalbkreises aufgenommen werden, wie dies bereits in den beiden Verträgen zu FahrBus Ellwangen und FahrBus Gmünd der Fall ist.

 

                 Der Vertrag des Ostalbkreises mit der DB Regio AG enthält Regelungen, mit denen die Anwendung des "Ostalb-Tarifs" in den Zügen der DB Regio AG sichergestellt wird, wenn der Fahrgast einen entsprechenden Fahrschein erwerben will. Daneben sollen die Preise der DB AG weiterhin gelten sollen. Dies ist z. B. für Fahrausweise die 1. Klasse, die Anerkennung der BahnCard 50, der Möglichkeit des Fahrausweiserwerbs in den Zügen oder zum kreisgrenzenüberschreitenden Verkehr von Bedeutung. Insbesondere sind in diesem Vertrag die Einnahmenerfassung und die Berechnung der der DB Regio AG zustehenden Zahlungen des Landkreises zu regeln. Soweit wie möglich sind die DB Regio AG betreffenden Regelungen in den zuerst genannten Vertrag einzubinden.

 

                 Die Vereinbarung des Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg enthält insbesondere die Verpflichtung des Landes zur Abdeckung der kooperationsbedingten Lasten, die dem Ostalbkreis mit der Einführung des "Ostalb-Tarifs" entstehen. Hier werden für einen noch zu definierenden Zeitraum (3 - 4 Jahre) die entstehenden Kosten für Durchtarifierung, Harmonisierung und Abrechnungsaufwendungen und der Übernahmesatz (50 %) und eine gewisse Bandbreite des kalkulierten Finanzbedarfs festgeschrieben. Ebenfalls wird geregelt, bis zu welcher Höhe das Land Kosten für Erstinvestitionen sowie zur Anpassung vorhandener Geräte und Systeme bezuschusst werden. Gleichzeitig verpflichtet sich der Ostalbkreis gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen ein einheitliches und landkreisweit gültiges Fahrpreissystem einzuführen.

 

                 Die drei Verträge werden dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung und dem Kreistag im Herbst dieses Jahres zur Zustimmung vorgelegt werden.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Eine erste Grobabschätzung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen ergab einen Umfang von ca. 3,52 Mio. € und damit einen Anteil des Ostalbkreises von ca. 1,76 Mio. €/Jahr. Aus bestehenden Fahrpreismaßnahmen stehen bereits 950.000 € zur Verfügung. Im Schülerbeförderungshaushalt ist mit Einsparungen von mindestens 500.000 € zu rechnen. Damit würden dem Landkreis zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von ca. 310.000 € entstehen.

Anlagen:

Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

Fachamt                        __________________________________________________

                                    Maier

 

Fachdezernent            __________________________________________________

                                    Götz

 

Hauptamt                       __________________________________________________

                                    Wolf

 

Kämmerei                     __________________________________________________

                                    Hubel

 

Landrat              __________________________________________________

                                    Pavel

Stammbaum:
088/04   Kreisweite Tarifkooperation im ÖPNV - Eckdaten der künftigen Fahrpreisgestaltung, Finanzierung und vertraglicher Ausgestaltung   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage
088-1/04   Kreisweite Tarifkooperation im ÖPNV - Eckdaten der künftigen Fahrpreisgestaltung, Finanzierung und vertraglicher Ausgestaltung   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage