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Vorlage - 183/2025  

 
 
Betreff: "Starke Bündnisse gegen sexualisierte Gewalt" - Projektabschluss und
Verstetigung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
03.12.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Zertifikat Qualitätssiegel bke
Verlängerung Qualitätssiegel bke
Zahlen zu Veranstaltungen im Rahmen des Starken Bündnisses gegen sexualisierte Gewalt
Handlungsleitfaden Starke Bündnisse gegen sexualisierte Geawlt im Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

  1. Starkes Bündnis gegen sexualisierte Gewalt – Fazit
  2. Umbenennung der Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
  3. Verlängerung des Qualitätssiegels der Erziehungs- und Familienberatungsstelle

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Starkes Bündnis gegen sexualisierte Gewalt im Ostalbkreis

 

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat mit dem Masterplan Kinderschutz wichtige Schritte zur Verbesserung des Kinderschutzes angestoßen. Unter der Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration wurden 2024 und 2025 verschiedene Projekte aus den Bereichen Prävention, Intervention und Betroffenenarbeit mit rund 9,8 Millionen Euro gefördert.

 

Ein besserer Schutz vor sexualisierter Gewalt für Kinder und Jugendliche ist notwendig: Fachleute schätzen, dass auch in Baden-Württemberg in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder sitzen, die Opfer von sexualisierter Gewalt sind. Nachhaltiger Kinderschutz erfordert den Schulterschluss von Akteuren auf den unterschiedlichsten Ebenen.

 

Der Ostalbkreis bewarb sich auf das Projekt „Starkes Bündnis gegen sexualisierte Gewalt“ und erhielt neben den Landkreisen Rastatt, Reutlingen und Sigmaringen den Zuschlag als Modellstandort. Gefördert wurde ein Tandem aus der Erziehungs- und Familienberatungsstelle und der Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch mit jeweils 20 % Personalkosten sowie Sachkosten und Verwaltungskosten.

 

Projektträger der “Starken Bündnisse gegen sexualisierte Gewalt” auf Landesebene war die LKSF Baden-Württemberg e. V. (Landeskoordinierung Spezialisierter Fachberatungsstellen) mit Geschäftsstelle in Stuttgart, die die Modellstandorte inhaltlich begleitete, beriet, Fördergelder verwaltete und die Ergebnisse der Modellphase ans Ministerium zurückgemeldet hat. Kooperationspartner war der Landkreistag Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg und das Landesjugendamt (KVJS).

 

Angepasst an die örtlichen Gegebenheiten und Bedarfe wurden in Verantwortung der Landkreisverwaltungen interprofessionelle Netzwerkstrukturen initiiert, die dem komplexen Thema “Schutz vor sexualisierter Gewalt” gerecht werden sollten. Gefördert werden sollte die Vernetzung von allen Akteuren, die sich gegen sexualisierte Gewalt engagieren wollen, speziell in ländlichen Landkreisen.

 

Die Förderung von März 2024 bis Ende Oktober 2025 diente dem Bündnisaufbau mit dem Ziel, das Bündnis auch nach Ende der Förderperiode nachhaltig weiterzuführen.

 

Dem Jugendhilfeausschuss werden die Ergebnisse aus 20 Monaten des Förderzeitraums vorgestellt und ein Fazit gezogen. Es wird dargestellt, wie das Starke Bündnis ohne die Fördermittel weiter im Ostalbkreis wirken kann.

 

 

  1. Umbenennung der Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen

 

Der Jugendhilfeausschuss wird darüber informiert, dass ab dem 01.01.2026 die Kontaktstelle gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen in Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen umbenannt wird.

 

Der bei der Gründung 1996 gefundene Name „Kontaktstelle“ löste in der Bevölkerung häufig Irritationen aus und wird dem breiten Angebot an Präventions- und Interventionsangeboten nicht gerecht.

In der Fachöffentlichkeit hat sich der Sprachgebrauch zum Thema geändert: in der Fachliteratur wird der Begriff sexualisierte Gewalt verwendet, zumal die Beratungsstelle auch sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen bearbeitet.

 

Mit dem Zusatz „Kinder und Jugendliche“ sind inklusiv alle Fälle gemeint, in denen junge Menschen bis unter 21 Jahren betroffen sind. Damit wird deutlich, dass die Fachberatungsstelle Teil des Jugendhilfeangebots im Ostalbkreis ist.

 

Die Fachberatungsstelle wird im kommenden Jahr 30 Jahre Jubiläum feiern.

 

 

  1. Verlängerung des Qualitätssiegels der Erziehungs- und Familienberatungsstelle

 

Im September 2020 hat die Erziehungs- und Familienberatungsstelle vom Dachverband der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. das Qualitätssiegel beantragt und bewilligt bekommen. Dazu mussten etliche Qualitätsstandards nachgewiesen und dokumentiert werden (s. Anlage). Anfang 2025 hat der Ostalbkreis eine Verlängerung beantragt und musste erneut die Qualitätsanforderungen anhand von Belegen, Jahresberichten und Konzeptionen nachweisen.

 

Am 28. Juli 2025 wurde uns die erfolgreiche Verlängerung bis zum 01.09.2028 bescheinigt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Projekt Starke Bündnisse:

 

2024: 38.969,57 € mit 10% Eigenanteil 3.896,96 €

2025: 39.943,66 € mit 10% Eigenanteil 3.994,37 €

 

Keine Folgekosten

 

 


Anlagen

 

- Zertifikat und Verlängerung Qualitätssiegel bke

- Zahlen zu Veranstaltungen im Rahmen des Starken Bündnisses gegen sexualisierte Gewalt

- Handlungsleitfaden Starkes Bündnis gegen sexualisierte Gewalt im Ostalbkreis

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleitung V/51

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zertifikat Qualitätssiegel bke (1331 KB)    
Anlage 2 2 Verlängerung Qualitätssiegel bke (58 KB)    
Anlage 3 3 Zahlen zu Veranstaltungen im Rahmen des Starken Bündnisses gegen sexualisierte Gewalt (65 KB)    
Anlage 4 4 Handlungsleitfaden Starke Bündnisse gegen sexualisierte Geawlt im Ostalbkreis (3407 KB)