Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
Auf Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 23. Mai 2017 wird die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung – SBKS) − wie in der Anlage dargestellt − beschlossen.
Sachverhalt/BegründungHintergrund
Auf Grundlage der Diskussionen in der Klausurtagung am 18. März 2017 und der Beratungen der Ausschusssitzung (vgl. Vorlage 093/2017) gibt der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung vom 23. Mai 2017 folgende Beschlussempfehlungen zu den einzelnen, die Ausgestaltung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung betreffenden Aspekte ab:
Die satzungsmäßige Beschränkung auf die nächstgelegen Schule wird bis auf weiteres nicht eingeführt. Die Landkreisverwaltung wird die weitere Entwicklung im Hinblick auf sich verändernde Schülerströme und die sich daraus ergebende finanzielle Wirkung weiter beobachten und gegenüber dem Kreistag berichten.
Der Ostalbkreis führt weiterhin keine Eigenanteilspflicht für Grundschüler ein.
Er verbleibt bei zehn im Jahr zu zahlenden Eigenanteilen.
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass der Ostalbkreis die regulären Eigenanteile einmalig um 6 Euro
Demnach stellt sich die Entwicklung der Eigenanteile wie folgt dar:
Ein mögliche Anpassung des ab 1. September 2018 geltenden Regelanteils (45 Euro) ist in der Tabelle unberücksichtigt.
Die Eigenanteilsanpassung soll künftig, ab dem Schuljahr 2018/2019 im Rahmen der Beratungen zur Anpassung der OstalbMobil-Abgabepreise verstetigt werden. Dabei gilt es zu prüfen, die jährliche Entwicklung für OstalbMobil-Zeitkarten im Ausbildungsverkehr im Barverkauf zu Grunde zu legen. Es ist ein nachvollziehbarer Zusammenhang zur Erhöhung der unternehmensindividuellen Haustarife und der damit einher gehenden Kostenweitergabe herzustellen. Die Landkreisverwaltung wird hierzu im Frühjahr 2018 ein entsprechendes Vorgehen dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Beratung/Beschlussempfehlung präsentieren.
Finanzierung und Folgekosten
Eine pauschale Erhöhung von 15 % entlastet den Haushalt durch entsprechende Mehreinnahmen in Höhe von ca. 760.000 Euro/Jahr.
Anlagen
Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Sichtvermerke
Geschäftsbereich Nahverkehr__________________________________________
Gehlhaus
Dezernat VII __________________________________________
Wagenblast
Dezernat II__________________________________________
Kurz
Landrat__________________________________________
Pavel
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