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Vorlage - 093-1/2017  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
093/2017
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
30.05.2017 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Antrag der Verwaltung:

 

Der Kreistag beschließt:

 

Auf Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 23. Mai 2017 wird die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung – SBKS) wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Hintergrund

 

Auf Grundlage der Diskussionen in der Klausurtagung am 18. März 2017 und der Beratungen der Ausschusssitzung (vgl. Vorlage 093/2017) gibt der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung vom 23. Mai 2017 folgende Beschlussempfehlungen zu den einzelnen, die Ausgestaltung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung betreffenden Aspekte ab:

 

 

  1. Soll der Ostalbkreis eine satzungsmäßige Beschränkung bezogen auf die „nächstgelegene Schule“ aufgreifen?

 

Die satzungsmäßige Beschränkung auf die nächstgelegen Schule wird bis auf weiteres nicht eingeführt. Die Landkreisverwaltung wird die weitere Entwicklung im Hinblick auf sich verändernde Schülerströme und die sich daraus ergebende finanzielle Wirkung weiter beobachten und gegenüber dem Kreistag berichten.

 

 

  1. Soll der Landkreis eine Eigenanteilspflicht auch für Grundschüler einführen?

 

Der Ostalbkreis führt weiterhin keine Eigenanteilspflicht für Grundschüler ein.

 

 

  1. Soll der Landkreis einen 11. Eigenanteil verlangen?

 

Er verbleibt bei zehn im Jahr zu zahlenden Eigenanteilen.

 

 

  1. Soll der Landkreis die Eigenanteile pauschal erhöhen?

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass der Ostalbkreis die regulären Eigenanteile einmalig um 6 Euro
(ca. 15 %) erhöht. Bei den Sonder-, Haupt-, und Werkrealschülern erfolgt die Anpassung stufenweise. Bei diesen Schülergruppen wird in 2017 der Eigenanteil gemäß Beschlussfassung des Kreistags vom 12. Mai 2015 auf das derzeitige reguläre Niveau (39 Euro) erfolgen. Um einen einmaligen Anstieg von 10 Euro/Monat zu vermeiden, wird die vollständige Anpassung des Eigenanteils auf das reguläre Niveau erst im Jahr 2018 umgesetzt.

 


Demnach stellt sich die Entwicklung der Eigenanteile wie folgt dar:

 

 

ab 01.02.2012

ab 01.09.2015

ab

01.09.2016

ab

01.09.2017

ab

01.09.2018

Grundschüler

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Sonderschüler

Klasse 1 - 4

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Hauptschüler

25,50 €

30,50 €

35,00 €

39,00 €

45,00 €

Sonderschüler

ab Klasse 5

25,50 €

30,50 €

35,00 €

39,00 €

45,00 €

Realschüler

35,00 €

37,00 €

39,00 €

45,00 €

45,00 €

Gymnasiasten

35,00 €

37,00 €

39,00 €

45,00 €

45,00 €

Vollzeitschüler in Berufsschulen

35,00 €

37,00 €

39,00 €

45,00 €

45,00 €

Berufsschüler

50,00 €

50,00 €

50,00 €

50,00 €

50,00 €

Gemeinschafts-schüler ab 01.09.2012

35,00 €

37,00 €

39,00 €

45,00 €

45,00 €

 

Ein mögliche Anpassung des ab 1. September 2018 geltenden Regelanteils (45 Euro) ist in der Tabelle unberücksichtigt.

 

 

  1. Soll der Landkreis die Anpassung der Höhe der Eigenanteile verstetigen?

 

Die Eigenanteilsanpassung soll künftig, ab dem Schuljahr 2018/2019 im Rahmen der Beratungen zur Anpassung der OstalbMobil-Abgabepreise verstetigt werden. Dabei gilt es zu prüfen, die jährliche Entwicklung für OstalbMobil-Zeitkarten im Ausbildungsverkehr im Barverkauf zu Grunde zu legen. Es ist ein nachvollziehbarer Zusammenhang zur Erhöhung der unternehmensindividuellen Haustarife und der damit einher gehenden Kostenweitergabe herzustellen. Die Landkreisverwaltung wird hierzu im Frühjahr 2018 ein entsprechendes Vorgehen dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Beratung/Beschlussempfehlung präsentieren.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Eine pauschale Erhöhung von 15 % entlastet den Haushalt durch entsprechende Mehreinnahmen in Höhe von ca. 760.000 Euro/Jahr.

 

 

 

 


Anlagen

 

Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich Nahverkehr__________________________________________

 

Gehlhaus

 

Dezernat VII __________________________________________

 

Wagenblast

 

Dezernat II__________________________________________

 

Kurz

 

Landrat__________________________________________

 

Pavel

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (23 KB)    
Stammbaum:
093/2017   Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage
093-1/2017   Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage