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Vorlage - 305/09  

 
 
Betreff: Verpflichtung der Kreisrätinnen und Kreisräte
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
173/04
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
21.07.2009 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.

 

Die Mitglieder des Kreistags sind ehrenamtlich tätig. Der Landrat verpflichtet die Kreisrätinnen und Kreisräte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und

gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe

ich die Rechte des Landkreises gewissenhaft zu wahren, sein Wohl

und das seiner Einwohner nach Kräften zu fördern.“


 


Anlagen:

 

     

 

Sichtvermerke:

 

Geschäftsstelle Kreistag  ________________________________________________

 

Dezernent __________________________________________________

Wolf

 

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
173/04   Verpflichtung der Kreisrätinnen und Kreisräte   Hauptamt   Mitteilungsvorlage
305/09   Verpflichtung der Kreisrätinnen und Kreisräte   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage