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Vorlage - 173/04  

 
 
Betreff: Verpflichtung der Kreisrätinnen und Kreisräte
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
14.09.2004 
konstituierende Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

     


Sachverhalt/Begründung:

 

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.

 

Die Mitglieder des Kreistags sind ehrenamtlich tätig. Der Landrat verpflichtet die Kreisrätinnen und Kreisräte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und

gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe

ich die Rechte des Landkreises gewissenhaft zu wahren, sein Wohl

und das seiner Einwohner nach Kräften zu fördern.“


Finanzierung und Folgekosten:

 

     


Anlagen:

 

     

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

     

Fachdezernent__________________________________________________

     

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
173/04   Verpflichtung der Kreisrätinnen und Kreisräte   Hauptamt   Mitteilungsvorlage
305/09   Verpflichtung der Kreisrätinnen und Kreisräte   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage