Der Kreiswahlausschuss wird mit acht Beisitzern/Besitzerinnen besetzt. Der Kreistag wählt 8 Beisitzer/Beisitzerinnen und acht stellvertretende Beisitzer/ Beisitzerinnen entsprechend den Vorschlägen der Kreistagsfraktionen aus den Wahlberechtigten im Ostalbkreis.
Die Aufgaben der Wahlkreisausschüsse werden gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KomWG dem Gemeindewahlausschuss nachstehender Städte und Gemein-den übertragen:
-Rosenberg, zuständig für den Wahlkreis IV (Virngrund) -Bopfingen, zuständig für den Wahlkreis V (Härtsfeld-Ries) -Abtsgmünd, zuständig für den Wahlkreis VI Abtsgmünd-Leintal-Frickenhofer Höhe) -Heubach, zuständig für den Wahlkreis VII (Albuch-Rosenstein) -Lorch, zuständig für den Wahlkreis VIII (Schwäbischer Wald-Lorch-Waldstetten).
07.10.2003 - Verwaltungs- und Finanzausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Empfehlung an den Kreistag:
Dem Antrag der Verwaltung
wurde einstimmig entsprochen.