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Vorlage - 480/03  

 
 
Betreff: Kreistagswahl am 13. Juni 2004
- Bildung des Kreiswahlausschusses
- Übertragung der Aufgaben der Wahlkreisausschüsse
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kommunalaufsicht   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
07.10.2003 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung

Antrag der Verwaltung:

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

  1. Der Kreiswahlausschuss wird mit acht Beisitzern/Besitzerinnen besetzt. Der Kreistag wählt 8 Beisitzer/Beisitzerinnen und acht stellvertretende Beisitzer/ Beisitzerinnen entsprechend den Vorschlägen der Kreistagsfraktionen aus den Wahlberechtigten im Ostalbkreis.
     
  2. Die Aufgaben der Wahlkreisausschüsse werden gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KomWG dem Gemeindewahlausschuss nachstehender Städte und Gemein-den übertragen:

    -Rosenberg, zuständig für den Wahlkreis IV (Virngrund)
    -Bopfingen, zuständig für den Wahlkreis V (Härtsfeld-Ries)
    -Abtsgmünd, zuständig für den Wahlkreis VI Abtsgmünd-Leintal-Frickenhofer Höhe)
    -Heubach, zuständig für den Wahlkreis VII (Albuch-Rosenstein)
    -Lorch, zuständig für den Wahlkreis VIII (Schwäbischer Wald-Lorch-Waldstetten).

 


Sachverhalt/Begründung:

 

I.Kreiswahlausschuss

 

Für die Wahl des Kreistags am 13. Juni 2004 im Ostalbkreis ist ein Kreiswahlausschuss zu bilden, der als Aufgaben hat:

 

- die Wahl der Kreisräte zu leiten,

- die Gesetzmäßigkeit der Wahlvorschläge zu prüfen,

- das Wahlergebnis festzustellen und

- die Sitze auf die Wahlvorschläge in den Wahlkreisen zu verteilen.

 

Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und mindestens vier Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Beisitzer/Beisitzerinnen und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen sind vom Kreistag aus den Wahlbe-rechtigten zu wählen. Die Kreistagsfraktionen wurden um Vorschläge für die Wahl der Beisitzer/Beisitzerinnen und der Stellvertreter/Stellvertreterinnen gebeten.

 

Die Fraktionen haben ihre Vorschläge wie folgt abgegeben:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Beisitzer/Beisitzerin

Erich Göttlicher, Bopfingen
Günter Schenk, Unterschneidheim
Gerhard Ilg, Aalen
Dr. Petra Klein, Ellwangen (Jagst)

Stellvertreter/Stellvertreterin

Margarete Baumhauer, Schwäbisch Gmünd
Kuno Stütz, Schwäbisch Gmünd
Ansgar Kaufmann, Aalen
Kucher Richard, Ellwangen (Jagst)


Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Beisitzer

Dieter Schädel, Schwäbisch Gmünd
Gerhard Kuhn, Heubach

Stellvertreter

Gerhard Kieninger, Hüttlingen
Georg Maile, Aalen

Freie Wähler Ostalbkreis

Beisitzer/Beisitzerinnen

Arnold Voitl, Neresheim

Stellvertreter/Stellvertreterinnen
 

Ingrid Lücke, Oberkochen

 

Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
Beisitzer
Dr. Karl Setzen, Waldstetten

 

Stellvertreter
Andreas Kapfer, Aalen

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung darüber, wie im einzelnen die Benennung der Beisitzer zu erfolgen hat. Die Größe des Kreiswahlausschusses ist nach örtlichen Bedürfnissen zu bestimmen. Aus objektiven Gründen der gegenseitigen Kontrolle ist anzustreben, die politischen Kräfte möglichst ausgeglichen zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis der letzten Kreistagswahl am 24. Oktober 1999 ergibt sich ein ausgewogenes Verhältnis entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag durch die Benennung der Beisitzer wie oben dargestellt.
Die Wählervereinigungen „Freie Wähler Frauen“, „FDP und Freie Wähler“ und die Partei „Die Republiker“ wurden nicht berücksichtigt, da sonst unter den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit der Kreiswahlausschuss zu groß würde. Dies wurde auch in der Vergangenheit entsprechend praktiziert.

II. Übertragung der Aufgaben der Wahlkreisausschüsse

Für die Wahl der Kreisräte ist der Ostalbkreis in acht Wahlkreise eingeteilt. Für jeden Wahlkreis ist ein Wahlkreisausschuss zu bilden, der die Wahl innerhalb eines               Wahlkreises leitet und das Ergebnis im Wahlkreis feststellt. In den Großen               Kreisstädten Aalen, Ellwangen (Jagst) und Schwäbisch Gmünd, die je für sich einen               Wahlkreis bilden, nehmen kraft Gesetzes die Gemeindewahlsausschüsse dieser               Städte die Aufgaben des Wahlkreisausschusses wahr.

Nach § 13 Abs. 4 Satz 1 KomWG kann der Kreistag die Aufgaben des Wahlkreisausschusses dem Gemeindewahlausschuss einer Gemeinde übertragen.               Bei den früheren Kreistagswahlen hat der Kreistag die genannten Aufgaben               einzelnen Gemeinden übertragen. Dies hat sich bewährt. Die Verwaltung schlägt               vor, bei der Kreistagswahl 2004 in gleicher Weise zu verfahren. Die               Gemeindewahlausschüsse, denen die Aufgaben übertragen werden sollen, sind               aus dem Antrag ersichtlich.

 

 

Finanzierungen und Folgekosten:

Finanzierungen und Folgekosten:

 

Keine.

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine.

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Schaupp

 

Fachdezernent/Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
480/03   Kreistagswahl am 13. Juni 2004 - Bildung des Kreiswahlausschusses - Übertragung der Aufgaben der Wahlkreisausschüsse   Geschäftsbereich Kommunalaufsicht   Beschlussvorlage
480-1/03   Kreistagswahl am 13. Juni 2004 - Bildung des Kreiswahlausschusses - Übertragung der Aufgaben der Wahlkreisausschüsse   Geschäftsbereich Kommunalaufsicht   Beschlussvorlage