Antrag der Verwaltung Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des OstalbMobil-Tarifs als Höchsttarif im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Ostalbkreis „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ mit Wirkung zum 1. November 2023, siehe Anlage 1, Teil 2.
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