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Vorlage - 206/2023  

 
 
Betreff: Anpassung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.11.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung zur Änderung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS)

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (SBKS) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Dem Kreistag obliegt die Änderung der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten.

 

Das landesweite JugendTicketBW wird auf Initiative des Landes Baden-Württemberg zum 1. Dezember 2023 in das D-Ticket JugendBW überführt. Das D-Ticket JugendBW bietet eine deutschlandweite Gültigkeit zum gleichen Gesamtpreis im Jahr.

 

Aufgrund der geänderten Anzahl der Abbuchungen von bisher 11 Abbuchungen auf 12 Abbuchungen beim D-Ticket JugendBW ändert sich dessen Preis und der Eigenanteil in der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) im Vergleich zum JugendticketBW. § 6 der SBKS ist anzupassen.

 

Das D-Ticket JugendBW wird als digitales Jahresabo mit 12 Abbuchungen zum Preis von 30,42 Euro angeboten. Für Grundschüler gilt nach wie vor ein hälftiger Betrag, also 15,21 Euro pro Kalendermonat. Entsprechend wird der Eigenanteil angepasst.

 

Der Eigenanteil für die Schülerinnen und Schüler im Sonderfahrdienst ab der Mittelstufe liegt bisher bei 46 Euro bei 11 Monaten. Dies ergibt 506 Euro im Jahr. Die Höhe dieses Eigenanteils soll gleichbleiben, aber die Abbuchung ebenfalls auf 12 Monate umgestellt werden. Dadurch beträgt der Eigenanteil für diese Schülerinnen und Schüler neu 42,17 Euro pro Kalendermonat.

 

Bei den Grundschülerinnen und Grundschülern im Sonderfahrdienst liegt der monatliche Eigenanteil aktuell bei 16,60 Euro x 11 Monate und neu bei 15,21 Euro x 12 Monate.

Der jährliche Eigenanteil beträgt nach wie vor 182,50 Euro.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die finanziellen Wirkungen sind in der Schülerbeförderung auf der Ertragsseite (Eigenanteile) unter 2140010000/3488000 und unter den Kostenstellen (Fahrkarten) 2140010000/44295001 bzw. (Sonderschulfahrten) 2140010000/44295003 berücksichtigt.

 


Anlagen

 

Satzung zur Änderung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS)

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Mühlberger, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zur Änderung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) (438 KB)