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Vorlage - 189/2023  

 
 
Betreff: Organisation des Breitbandausbaus ab 2024 im Ostalbkreis -
Auflösung von Komm.Pakt.Net und Gründung einer neuen Anstalt für den Ostalbkreis "Breitband Ostalb KAöR"
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.11.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf Anstaltssatzung Breitband Ostalb KAöR
Anlage 2 - Geschäftsordnung des Vorstandes von Breitband Ostalb KAöR
Anlage 3 - Geschäftsordnung des Verwaltungsrats von Breitband Ostalb KAöR
Anlage 4 - Stammkapitaleinlage Beteiligte Breitband Ostalb KAöR
Anlage 5 - Beitragssatzung Breitband Ostalb KAöR

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, in der Verwaltungsratssitzung von Komm.Pakt.Net am 31.01.2024 nach Maßgabe von Ziffer 2 einer Auflösung von Komm.Pakt.Net zuzustimmen und sich nicht an einer Nachfolgeorganisation zu beteiligen.

 

  1. Für den Fall, dass im Beschluss zur Auflösung von Komm.Pakt.Net die Folgen der Auflösung für die Beteiligten, insbesondere bezüglich des Vertragsüberganges des Netzbetriebsvertrags und der Pachtverträge für den Ostalbkreis und der 42 kreisangehörigen Kommunen nicht adressiert werden oder dass die Auflösung von KPN mit dem Beitritt zur OEW Breitband GmbH oder dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) oder einer anderweitigen Nachfolgeorganisation verknüpft ist, wird die Verwaltung beauftragt, hilfsweise einen Antrag auf Austritt von Komm.Pakt.Net zu stellen und der Auflösung von Komm.Pakt.Net erst zuzustimmen, wenn die Austrittsbedingungen einvernehmlich geklärt sind und der Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net dem Antrag auf Austritt zugestimmt hat.

 

  1. Der Ostalbkreis tritt der Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts „Breitband Ostalb KAöR“ als Gründungsmitglied auf Grundlage dieser Vorlage einschließlich der Anlagen (Anstaltssatzung, Geschäftsordnung für Vorstand und Verwaltungsrat, Stammkapitaleinlage, Beitragssatzung) bei.

 

  1. Der Ostalbkreis übernimmt die Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Kommunen zur Breitband Ostalb KAöR, die sich selbst mit ihrer einwohnerbezogenen Stammkapitaleinlage in die Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts Breitband Ostalb KAöR einbringen.

 

 

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Einleitung

 

Der Landkreis und seine 42 Städte und Gemeinden verfolgen gemeinsam das Ziel, eine flächendeckend gut ausgebaute Glasfaserinfrastruktur zu errichten. Für ein interkommunales Vorgehen und um mit großem politischem Gewicht die Interessen der kommunalen Ebene gegenüber Bund und Land vertreten zu können, beschloss der Kreistag am 24.03.2015 (Drucksache Nr. 036/2015) den Beitritt zu Komm.Pakt.Net (KPN). Am 04.11.2015 sind der Ostalbkreis und seine Kommunen dem interkommunalen Verbund KPN als Gründungsmitglieder beigetreten.

 

Komm.Pakt.Net ist ein interkommunaler Verbund von acht Landkreisen (Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Freudenstadt, Ostalbkreis, Ravensburg, Reutlingen und Zollernalbkreis) und über 200 Kommunen. Satzungsgemäßer Zweck der Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts ist es, die Bevölkerung im Aufgabengebiet durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes mit leistungsfähiger Breitbandtechnologie zu versorgen.

 

Der Ostalbkreis entrichtete einmalig eine Stammkapitaleinlage in Höhe von 30.693,30 Euro. Der Kreistag beschloss mit dem Beitritt gleichzeitig, dass der Ostalbkreis zusätzlich zu seinem jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12.500 Euro auch die Mitgliedsbeiträge der 42 kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 171.000 Euro übernimmt, der gesamte jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 183.800 Euro.

 

  1. Beitritt zur OEW-Breitband GmbH
     

Am 04.08.2021 wurde für die flächendeckende Versorgung des Verbandsgebiets mit Breitband die OEW-Breitband GmbH gegründet. Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) ist ein Zusammenschluss der neun Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Freudenstadt, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Sigmaringen und Zollernalbkreis. Er hält über die OEW-Energie-Beteiligungs-GmbH 99,5 % an der OEW-Breitband GmbH.

 

Gesellschafter der OEW-Breitband GmbH sind der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), Komm.Pakt.Net, die Breitbandversorgung im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co.KG, der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg und der Zweckverband Breitband Bodenseekreis.

 

Die OEW-Breitband GmbH finanziert mit Eigenmitteln der OEW und Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg den Breitbandausbau nach den von den Kommunen der Gesellschafter identifizierten Ausbaukulissen. Komm.Pakt.Net hat die Aufgabenausführung, Planung und den Ausbau der Netze übernommen.

 

Die OEW-Breitband GmbH verlegt bei Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einer Kommune der Gesellschafter in dieser das vollständige Breitbandnetz für die Kommunen auf eigene Kosten. Das beinhaltet das Backbone-Netz wie auch das Verteilnetz innerorts bis an die Gebäude. Die OEW-Breitband GmbH kann als Gesellschafter in öffentlicher Hand staatliche Fördermittel erhalten, die ansonsten die Kommunen beantragen könnten. Die OEW-Breitband GmbH wird Eigentümerin des Netzes. Die Vergabe des Netzbetriebs ist über KPN geregelt.

 

Am 17. April 2023 übermittelte Herr Rölle, Vorstand von KPN, im Vorfeld zur Verwaltungsratssitzung am 3. Mai 2023 Unterlagen zu einer geplanten Verschmelzung von KPN und OEW-Breitband GmbH.

 

Rechtsfragen um eine Auflösung von KPN und die Übertragung der bestehenden Vertragsverhältnisse, der Rechte und Pflichten und der Vermögenswerte auf die Nachfolgeorganisation OEW-Breitband wurden in einer Machbarkeitsuntersuchung von der Atene Kom geprüft. In der Machbarkeitsuntersuchung wurden alle rechtlichen Übergangslösungen geprüft, sie kommt zum Ergebnis, dass einzig die Auflösung von KPN über eine Auflösungssatzung auch in zeitlicher Hinsicht realisierbar ist.

 

Der Ostalbkreis ist der einzige Landkreis, der als Beteiligter bei KPN nicht zugleich Mitglied bei der OEW ist. Für die Mitglieder der OEW stellt sich eine Fusion, Verschmelzung oder ein anderweitiger Übergang der Aufgabe von KPN auf die OEW-Breitband als neutraler Übergang dar, da sie als Mitglied bei der OEW an deren Erträge und Kosten teilhaben. Ein Ausbau des Glasfasernetzes mit Fördermitteln durch die OEW mit dem Ergebnis, dass die OEW Eigentümerin des Netzes ist und Pachteinnahmen erzielt, ist für die Mitglieder der OEW kein Nachteil, da sie am Gesamtergebnis der OEW partizipieren.

 

Für den Ostalbkreis und seine Kommunen ist die Ausgangslage dagegen eine grundsätzlich andere. Landkreis und Kommunen errichten mit Fördermitteln das Glasfasernetz und sind anschließend Eigentümer des geförderten Netzes, das an einen Betreiber verpachtet wird und Pachteinnahmen generiert. Bei einem Übergang auf die OEW haben die Kommunen den Ausbau zwar nicht mehr selbst zu finanzieren, erhalten in der Folge als Nichteigentümer aber auch keine Pachteinnahmen. Da sie nicht Mitglied bei der OEW sind, profitieren sie auch nicht indirekt vom positiven Geschäftsergebnis der OEW.

 

  1. Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts „Breitband Ostalb KAöR“

 

Herr Landrat Dr. Bläse und die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen im Ostalbkreis haben sich darauf geeinigt, dass sie im Falle der Auflösung von Komm.Pakt.Net aus den genannten Gründen nicht der OEW beitreten, sondern eine eigene Nachfolgeorganisation gründen wollen. Der Ostalbkreis hat eine juristische Prüfung für eine Nachfolgeorganisation in Auftrag gegeben und auf deren Basis mit den Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eine Einigung erzielt, dass die Beteiligten im Falle der Auflösung von KPN eine eigene Anstalt des öffentlichen Rechts für die Aufgabe des Breitbandausbaus errichten wollen. Der Ostalbkreis und die Kommunen des Landkreises wollen einer Nachfolgeorganisation von KPN mit der OEW-Breitband GmbH nicht beitreten. Im Hinblick auf die bestehenden Pachtverträge und den Netzbetriebsvertrag werden wir mit dem Netzbetreiber Netcom BW eine einvernehmliche Rechtsnachfolge erreichen. Da die Ausschreibung für den Betreibervertrag ein eigenes Los für den Ostalbkreis enthielt, kann der Netzbetriebsvertrag inhaltlich unverändert übernommen werden.

 

Die zu gründende kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts mit den Beteiligten Ostalbkreis und allen Kommunen des Landkreises soll den Netzbetriebsvertrag mit dem Betreiber Netcom BW halten. Sie soll die Pachtabrechnung und das Pachtclearing zwischen Betreiber Netcom BW und den Kommunen übernehmen und gegen Entgelt für die Kommunen weitere Dienstleistungen im Aufgabenbereich Breitband anbieten. Auch die Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts Breitband Ostalb finanziert sich über jährliche Mitgliedsbeiträge, ein anteiliges Pachtclearing und Dienstleistungen.

Der Vorteil einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts ist, dass es sich nicht um eine Aufgabenübertragung von der Kommune auf die Anstalt handelt. Es ist eine reine Durchführungsübertragung, die Kommune erhält weiterhin Fördermittel von Bund und Land und bleibt insbesondere Eigentümer des innerörtlichen, passiven Breitbandnetzes und der Landkreis Eigentümer des Backbone-Netzes. Auch eigenwirtschaftliche Netzausbauten von Telekommunikationsunternehmen sind weiter möglich.

 

  1. Zeitplan

 

Nach derzeitigem Informationsstand beabsichtigt KPN, Mitte November eine Vorlage für die erforderlichen Gremienbeschlüsse aller 202 Mitglieder zu versenden. In der Beiratssitzung am 15.12.2023 soll die Aufhebungssatzung verabschiedet werden. Spätestens am 12.01.2024 sollen die finalen Beschlussvorlagen versandt werden.

In der Verwaltungsratssitzung am 31.01.2024 soll nach heutigem Informationsstand „der Beschluss zur Auflösung von KPN und zum Beitritt/zur Überführung in die OEW-Breitband GmbH“ gefasst werden. Detaillierte Informationen liegen uns leider nicht vor, sobald die Unterlagen bzw. die Entwurfsvorlage zur Aufhebungssatzung vorliegen, reichen wir diese nach oder legen sie ggfs. als Tischvorlage aus.

Dabei ist davon auszugehen, dass die besondere Situation des Ostalbkreises und seiner Kommunen, die nicht in die OEW Breitband GmbH eintreten wollen, nicht berücksichtigt wird, zumal alle diesbezüglichen Anfragen und Anregungen bislang nicht beachtet werden.

Der Zeitplan für die Auflösung von Komm.Pakt.Net sieht vor, dass der Übergang zum 01.04.2024 auf die OEW-Breitband GmbH geplant ist.

 

Der Ostalbkreis und seine Kommunen benötigen eine gewisse Planungssicherheit und insbesondere einen reibungslosen Übergang bei der Auflösung von Komm.Pakt.Net auf die Breitband Ostalb KAöR. Deshalb hat der Ostalbkreis in Anlehnung an die Satzung von Komm.Pakt.Net eine Anstaltssatzung entworfen und diese mit dem zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat sein Einverständnis erteilt und eine Genehmigung für den Fall der Gründung der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts signalisiert. Die Anstaltssatzung ist in Anlage 1 beigefügt.

 

Die Gründung der Breitband Ostalb KAöR sollte zeitnah zum Austritt aus Komm.Pakt.Net erfolgen, um einen reibungslosen Übergang und die übergangslose Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.

 

  1. Organisation

 

Organe der selbständigen Kommunalanstalt sind der Vorstand und der Verwaltungsrat,
§ 102 b GemO.

Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat auf höchstens 5 Jahre bestellt. Die Mitglieder des Vorstands können privatrechtlich angestellt sein. Der Vorsitzende des Vorstands ist Vorgesetzter der Bediensteten.

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Er besteht aus dem Vorsitzenden und den weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird bei einer gemeinsamen Kommunalanstalt von Kommunen und Landkreisen aus dessen Mitte gewählt, § 24 IV GKZ. Das nachfolgende Organigramm stellt die interne Organisation dar, die die künftige Anstalt des öffentlichen Rechts jederzeit an die sich wechselnden Anforderungen anpassen kann.

 

 

Die Geschäftsordnung für den Vorstand und für den Verwaltungsrat sind der Vorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
 

 

  1. Personal

 

Der Ostalbkreis hat in seinem Breitband-Kompetenzzentrum nicht nur den Ausbau des Backbone-Netzes vorangetrieben und weitestgehend zum Abschluss gebracht, sondern insbesondere übergreifende Schwerpunktaufgaben und koordinierende Aufgaben für die Kommunen übernommen. Im Einzelfall hat das Breitbandkompetenzzentrum über die Beratung und Unterstützung hinaus auch im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages weitergehende Aufgaben übernommen. Diese übergeordneten Aufgaben gehen auf die „Breitband Ostalb KAöR“ über. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ostalbkreises wollen voraussichtlich mehrheitlich den Arbeitgeber nicht wechseln und beim Ostalbkreis bleiben. Einige der Mitarbeitenden sind jedoch bereit, im Wege einer Abordnung, die Aufgabe des Breitbandausbaus auch bei der KAöR wahrzunehmen. Die Personalkosten des Breitbandkompetenzzentrums hat bisher der Ostalbkreis getragen. Da es sich auch künftig um übergeordnete Aufgaben aller Kommunen handeln wird, schlägt die Verwaltung vor, diese Personalkosten auch weiterhin zu übernehmen, solange die Mitarbeitenden des Breitbandkompetenzzentrums überlassen werden. Zusätzliches bzw. künftig eigenes Personal hätte die Kommunalanstalt auf eigene Kosten einzustellen.

 

 

 

 


  1. Finanzierung

 

Für die Einnahmeverwaltung ist vorgesehen, dass die Beteiligten der kommunalen Anstalt jeweils eine Stammkapitaleinlage in Höhe von 0,10 Euro je Einwohner für den Landkreis und 0,50 Euro je Einwohner für die Kommunen entrichten. Dies würde für den Landkreis eine Stammeinlage in Höhe von 32.007,20 Euro bedeuten. Auch die Kommunen bringen eine Stammkapitaleinlage in die Kommunalanstalt ein, die Höhe ergibt sich aus der beigefügten Aufstellung, Anlage 4.

 

Die Aufstellung enthält auch die Beiträge der Kommunen zur Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts und die Landkreisverwaltung schlägt vor, dass der Ostalbkreis wie bisher beim Mitgliedsbeitrag für Komm.Pakt.Net auch künftig für die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts Breitband Ostalb die jährlichen Mitgliedsbeiträge aller Kommunen trägt, die letztlich über die Kreisumlage abgedeckt sind.

 

Der Ostalbkreis hat für die Gründung der Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts Breitband Ostalb einmalig eine Stammkapitaleinlage in Höhe von 32.007,20 Euro zu entrichten. Dem gegenüber steht die zu erwartende Einnahme aus der Rückzahlung bei Austritt bzw. Auflösung von Komm.Pakt.Net in Höhe von 30.693,30 Euro. Die bisherigen jährlichen Mitgliedsbeiträge bei KPN in Höhe von 183.800 Euro setzen sich aus dem Beitrag des Landkreises i. H. v. 12.500 Euro und den Mitgliedsbeiträgen der 42 Kommunen zusammen.

Die Beitragssatzung der Breitband Ostalb KAöR ist in Anlage 5 beigefügt.


 


Anlagen

 

Anlage 1 - Entwurf Anstaltssatzung Breitband Ostalb KAöR

Anlage 2 - Geschäftsordnung des Vorstandes von Breitband Ostalb KAöR

Anlage 3 - Geschäftsordnung des Verwaltungsrats von Breitband Ostalb KAöR

Anlage 4 - Stammkapitaleinlage Beteiligte Breitband Ostalb KAöR 

Anlage 5 - Beitragssatzung Breitband Ostalb KAöR

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Entwurf Anstaltssatzung Breitband Ostalb KAöR (461 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Geschäftsordnung des Vorstandes von Breitband Ostalb KAöR (484 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Geschäftsordnung des Verwaltungsrats von Breitband Ostalb KAöR (324 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Stammkapitaleinlage Beteiligte Breitband Ostalb KAöR (433 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Beitragssatzung Breitband Ostalb KAöR (470 KB)