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Vorlage - 207/2023  

 
 
Betreff: Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung aufgrund der Integration des LWJTBW in das D-Ticket
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.11.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung (Anlage 1, Teil 2)

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des OstalbMobil-Tarifs als Höchsttarif im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Ostalbkreis „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ mit Wirkung zum 1. November 2023, siehe Anlage 1, Teil 2.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Dem Kreistag obliegt die Ausgestaltung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung.

 

Das im März 2023 eingeführte landesweit gültige JugendTicketBW wird auf Initiative des Landes Baden-Württemberg ab dem 1. Dezember 2023 in das Deutschland-Ticket JugendBW überführt. Dieses Ticket ist dann ein Angebot im Rahmen der Deutschland-Tickets (D-Ticket). Die Länder können auf ihre Kosten weitere Vergünstigungen zum Deutschland-Ticket etwa für Azubi- oder Schülertickets anbieten. Von dieser Möglichkeit macht Baden-Württemberg Gebrauch.

 

Das D-Ticket JugendBW wird als digitales Jahresabo mit zwölf Abbuchungen zum Preis von 30,42 € angeboten. Aufgrund der geänderten Anzahl der Abbuchungen, bislang waren es elf, ändert sich der Preis im Vergleich zum JugendticketBW. Für Grundschüler gilt nach wie vor ein hälftiger Betrag, also 15,21 €/Monat. Insoweit war die Anlage 1, Teil 2 der ÖPNV-Höchsttarifsatzung anzupassen.

 

Das Land Baden-Württemberg und die Aufgabenträger versprechen sich durch die deutschlandweite Gültigkeit der Tickets eine noch höhere Attraktivität der Benutzung im ÖPNV. Gleichzeitig soll sich die Beteiligung des Landes an der Finanzierung des Jugendtickets von 70 % auf 50 % im Bereich zwischen 49 € und dem altem OstalbMobil-Tarif reduzieren. Der Eigenanteil beim Aufgabenträger von 30 % in diesem Bereich soll durch die Mitfinanzierung des Bundes von 50 % entfallen. Dies soll für den Ostalbkreis zu einer Einsparung nach Abzug eines Solidarbeitrags der Landkreise untereinander von ca. 1,4 Mio. € führen.

 

Allerdings ist die Finanzierung des Deutschland-Tickets für die Jahre 2024 und 2025 auch nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 noch nicht gesichert, da der Bund seinen Finanzierungsanteil auf 1,5 Mrd. €/Jahr deckelt. Reste aus der Finanzierung des Deutschlandtickets 2023 sollen nun, sofern es welche geben sollte, in das Jahr 2024 übertragen werden.

 

Die Kosten des zum 1. Mai 2023 eingeführten Deutschland-Tickets werden derzeit mit einer Prognose (Frist für die Abgabe eines Langantrags zum 31. Oktober 2023) ermittelt und stehen noch länger nicht fest.  Die Endabrechnung des Jahres 2023 wird beispielsweise frühestens mit der Vorlage der Schlussrechnung für das JugendticketBW zum 31. März 2025 erfolgen können. Im Frühjahr 2024 werden Bund und Länder weiter über die Finanzierung des Deutschland-Tickets zum Preis von 49 € beraten. Eine Erhöhung des Ticketpreises könnte im Laufe des Jahres 2024 erfolgen.

 

Im OstalbMobil-Gebiet müssen die Bezieher des JugendTicketBW nicht aktiv werden. Die Verträge werden automatisch umgestellt. Das neue D-Ticket JugendBW wird als Chipkarte per Post nach Hause geschickt. Die Fahrtberechtigung ist elektronisch auf der Chipkarte gespeichert und wird bei Beendigung des Abos automatisch gelöscht.

 

Weiter werden die Pauschalpreisangebote BWT, bwTag, BWT Nacht, BWT Young, MetropolTagesTicket Stuttgart von Landesseite zum 10. Dezember 2023 angepasst. Dies Anpassungen sind ebenfalls mit Wirkung ab 10. Dezember 2023 aufgenommen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die finanziellen Wirkungen sind im ÖPNV-Haushaltsansatz 2023 und 2024 unter Kostenstelle 5470010001/43180015 bzw. in der Schülerbeförderung unter 2140010000/44295001 berücksichtigt. Die Einnahmen aus der Landesförderung des D-Tickets JugendBW bzw. die Bundesförderung des D-Tickets laufen über den Verbund direkt als vorläufige Abschlagszahlungen an die Verkehrsunternehmen.

 


Anlagen

 

Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung (Anlage 1, Teil 2)

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. M. Kurz, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung (Anlage 1, Teil 2) (60 KB)