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Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 03.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Stadthalle Aalen
Ort: Berliner Platz 1, 73430 Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Enthält Anlagen
Einbringung des Kreishaushaltsplans 2021 des Ostalbkreises einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Immobilien Ostalb für das Wirtschaftsjahr 2021    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Einbringung des Wirtschaftsplans der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2021    
Ö 4  
Enthält Anlagen
Einbringung des Wirtschaftsplans 2021 der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst)    
Ö 5  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2021 und weitere Gültigkeit der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises vom 01.01.2021
Enthält Anlagen
213/2020  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

 

I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 wird zugestimmt.

 

3.        Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.

 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) bleibt unverändert im Vergleich zum Beschluss des Kreistages vom 26.05.2020 und wird bestätigt.

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleiben unverändert im Vergleich zum Beschluss des Kreistages vom 26.05.2020 und werden bestätigt.

 

  1. Die Gebühr für die mit den Entsorgungsscheinen beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservice“ bleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS) und die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem derzeit vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2021 beläuft sich auf 354.203,00 €.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt  

1.031.144 € als Einnahme zugeführt.
 

  1. Im Hausmüllbereich wird der Überschuss aus dem Jahr 2018 in Höhe von

 360.181,50 € komplett als Einnahme verrechnet. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der verbleibende Überschuss aus dem Jahr 2017 in Höhe von 1.066,34 € abgedeckt.

 

 

II.  Die in der Sitzung des Kreistages vom 26.05.2020 beschlossene Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 01.01.2021 gilt unverändert weiter (Anlage 2).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    20.10.2020 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

   
    03.11.2020 - Kreistag
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich, mit vier Enthaltungen, zu.

Ö 6  
Verlängerung der Übertragung der Entsorgungspflichten für Selbstanliefererabfälle auf den Deponien Reutehau und Herlikofen
209/2020  
Ö 7  
Vergabe der Arbeiten für den Ersatzneubau der Remsbrücke BW 7223 553 im Zuge der K 3272 in Lorch-Waldhausen
218/2020  
Ö 8  
Vergabe der Arbeiten für den Bau eines Rad- und Gehweges im Zuge der K 3333 zwischen Espachweiler und Schrezheim
220/2020  
Ö 9  
Energiebericht 2019 des Ostalbkreises    
Ö 9.1  
Energiebericht 2019 zu den Verwaltungs- und Schulgebäuden des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
223/2020  
Ö 9.2  
Energiebericht 2019 des Ostalbkreises - Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude
Enthält Anlagen
224/2020  
Ö 10  
Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses
219/2020  
Ö 11  
Änderung der Besetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
222/2020  
Ö 12  
Annahme von Spenden und Sponsoring
221/2020  
Ö 13  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 14  
Anfragen der Kreistagsmitglieder