Antrag der Verwaltung 1.Die Verwaltung wird beauftragt, eine Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) nach § 9 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) einzurichten und in Betrieb zu nehmen. 2.Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mitglieder der IBB-Stelle auf Vorschlag der Gemeindepsychiatrie Ostalbkreis e. V. zu benennen.
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