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Vorlage - 111/2016  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle
(IBB-Stelle) für psychisch Kranke
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
28.06.2016 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vereinbarung IBB-Stelle

Antrag der Verwaltung

 

1.Die Verwaltung wird beauftragt, eine Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) nach § 9 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) einzurichten und in Betrieb zu nehmen.
 

2.Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mitglieder der IBB-Stelle auf Vorschlag der Gemeindepsychiatrie Ostalbkreis e. V. zu benennen.
 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Mit Inkrafttreten des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) zum 1. Januar 2015 besteht erstmals eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung einer Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) auf Ebene der Stadt- und Landkreise. Ziel ist es, hierdurch die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung zu gewährleisten und die Rechte psychisch kranker Menschen zu stärken. Die Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (VWV-IBB) normiert, die am 23.11.2015 in Kraft getreten ist.

 

Aufgabe der unabhängigen IBB-Stellen ist es, den Betroffenen den Zugang zum Gesundheitssystem zu erleichtern und zu mehr Transparenz, Qualitätssicherung und -kontrolle beizutragen. Sie nehmen die ihnen im Rahmen des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes zugewiesenen Aufgaben wahr, insbesondere

 

-         dienen sie als Ansprechpartner für psychisch Kranke und Angehörige für deren Fragen, Anregungen oder Beschwerden,
 

-         erteilen sie allgemeine Auskünfte über wohnortnahe Hilfs- und Unterstützungsangebote,
 

-         stärken und unterstützen sie die Patientenfürsprecherin oder den Patientenfürsprecher,
 

-         legen sie der Ombudsstelle auf Landesebene einen jährlichen Erfahrungsbericht vor.

 

Die Mitglieder der IBB-Stelle beraten neutral, unabhängig und weisungsungebunden. Die Tätigkeit erfolgt im Wege des Ehrenamts.

 

Die IBB-Stelle besteht aus mindestens einer Vertretung der Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigen sowie einer Person mit professionellem Hintergrund im psychiatrischen Versorgungssystem. Ihr gehört auch die Patientenfürsprecherin oder der -fürsprecher an.

 

Träger der IBB-Stellen sind die Stadt- und Landkreise. Diese sind jedoch berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben weiterer Institutionen zu bedienen.

 

 

II. Umsetzung im Ostalbkreis

 

Die Gemeindepsychiatrie Ostalbkreis e. V. hat sich bereit erklärt, die IBB-Stelle bei sich anzusiedeln und die vom Gesetz geforderte Person mit professionellem Hintergrund zu stellen. Die Gemeindepsychiatrie Ostalbkreis e. V. verfügt über eine hohe Fachkompetenz und ist gut im regionalen Versorgungssystem vernetzt. Sie ermöglicht der gesetzlich geforderten professionellen Kraft die unabhängige und weisungsungebundene Tätigkeit in der IBB-Stelle des Ostalbkreises. Sie stellt zudem die für die Arbeit der IBB-Stelle erforderliche EDV-Ausstattung sowie die Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Auch können die Mitglieder der IBB-Stelle die vorhandene Infrastruktur, wie z. B. Räumlichkeiten und Sekretariatskräfte, nach Absprache nutzen.

 

Die IBB-Stelle soll baldmöglichst ihren Dienst aufnehmen. Die entsprechende Konzeption wird derzeit erstellt.

 

Die Arbeitsweise der IBB-Stelle wird sich voraussichtlich folgendermaßen gestalten:

 

-         Auskunftserteilung und Aufnahme von Anregungen oder Beschwerden durch einzelne Mitglieder zu Sprechzeiten, über Telefon (Anrufbeantworter), per Post oder E-Mail.

 

-         Prüfung der Anregungen und Beschwerden vor Ort. Dabei kann das Mitglied beziehungsweise können die Mitglieder zur Bearbeitung insbesondere die Beschwerdeführenden anhören, den Rat einzelner oder sämtlicher Mitglieder der IBB-Stelle einholen, eine Ortsbesichtigung durchführen, eine Gesprächsmoderation anbieten und Stellungnahmen einholen.

 

-         Beratung der mit den Beschwerden befassten Mitglieder in regelmäßigen Abständen durch sämtliche Mitglieder der IBB-Stelle.

 

-         Nach Abschluss ihrer Prüfung empfiehlt die IBB-Stelle bestimmte Maßnahmen, macht Vorschläge an beide Seiten zur Verbesserung der Kommunikation, bietet vermittelnde Gespräche an oder stellt die Erledigung der Beschwerde aus sonstigen Gründen fest.

 

-         Die IBB-Stelle informiert die Beschwerdeführenden über das Ergebnis der Bearbeitung der Anregung oder Beschwerde und dokumentiert dies für Auswertungszwecke.

 

Das Finden geeigneter ehrenamtlicher Mitglieder für die IBB-Stelle gestaltet sich wie in anderen Landkreisen leider auch im Ostalbkreis schwierig. Es besteht jedoch Zuversicht, dass in Kürze alle vorgesehenen Stellen besetzt sein werden.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Land fördert die Errichtung, Aufrechterhaltung und den Betrieb der IBB-Stellen durch Festbetragsfinanzierung der hierfür anfallenden laufenden Personal- und Sachausgaben. Hierunter fallen auch Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige.

 

Der Landkreis erhält auf Antrag eine Zuwendung des Landes. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses von 14.500 € pro Stadt-/Landkreis und Jahr. Die Gesamtfinanzierung der IBB-Stelle des Landkreises muss gesichert sein.

 

Eine finanzielle Mindestbeteiligung der Landkreise ist nicht vorgesehen, eine Beteiligung wird jedoch verlangt. Es ist vorgesehen, dass die Beteiligung des Ostalbkreises im Rahmen eines Personaleinsatzes für Konzeptionserstellung und Umsetzung der IBB-Stelle erfolgt. Die Zuwendung des Landes Baden-Württemberg für die Finanzierung der IBB-Stelle des Ostalbkreises wird ungekürzt in der jeweils bewilligten Höhe an die Gemeindepsychiatrie Ostalbkreis e. V. weitergeleitet. Damit sind alle Aufwendungen abgegolten.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Vereinbarung zwischen dem Ostalbkreis und der Gemeindepsychiatrie Ostalbkreis e. V. zur Einrichtung einer unabhängigen IBB-Stelle gemäß § 9 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Stivala

 

 

Dezernat      

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung IBB-Stelle (43 KB)