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Vorlage - 109/2016  

 
 
Betreff: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Ostalbkreis - Aktueller Planungsstand
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
28.06.2016 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme


Sachverhalt/Begründung

 

l. Ausgangssituation

 

Die zu erwartende demografische Entwicklung, der medizinische Fortschritt sowie neue Wohn-, Lebens- und Versorgungskonzepte stellen auch den Ostalbkreis vor neue Herausforderungen. Sie rücken die Seniorenpolitik und die Altenhilfe mit ihren unterschiedlichen Leistungsangeboten und Versorgungsarten immer mehr in den Mittelpunkt.

 

Der Ostalbkreis stellt sich dieser Herausforderung und hat mit dem Beschluss des Sozialausschusses, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Ostalbkreis zu erstellen, die entsprechenden Weichen gestellt. Mit der Erarbeitung dieses Konzepts wurde die Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung - AfA in München beauftragt.

 

Zielsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts ist es, den Ostalbkreis „seniorengerecht(er)“ zu gestalten und damit den Landkreis und die Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, die zu erwartenden demografischen Veränderungen zu bewältigen. Außerdem soll den Bürgerinnen und Bürgern im Ostalbkreis ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter ermöglicht werden.

 

II. Bisheriger Planungsverlauf

 

Mit den ersten vorbereitenden Arbeiten wurde im April 2015 begonnen. Der bisherige Planungsprozess beinhaltete insbesondere folgende Module:

 

-          Kommunalbefragung aller 42 Städte und Gemeinden im Ostalbkreis

-          Zwei Tages-Workshops mit Expertinnen und Experten sowie der interessierten Bevölkerung

-          Bestandserhebung aller Wohn-, Pflege- und weiterer Angebote

-          Schriftliche Befragung von Bürgerinnen und Bürgern ab 65 Jahren

-          Bevölkerungsprognose

 

Im Ergebnis soll das Seniorenpolitische Gesamtkonzept einen umfassenden Einblick in die Seniorenarbeit im Ostalbkreis ermöglichen. Es erfasst und bewertet die vorhandenen Strukturen und mündet schließlich in einem Katalog von Maßnahmen und Empfehlungen. Auf dieser Grundlage können die Städte und Gemeinden dann eigene örtliche Aktivitäten entwickeln.

 

Zur Erstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wurde ein Begleitgremium ins Leben gerufen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, der Städte und Gemeinden, der stationären Altenpflegeeinrichtungen und der ambulanten Dienste, des Forums Hospiz, des Kreisseniorenrates, der Kreisbaugenossenschaft und der Landkreisverwaltung. Aufgabe dieses Begleitgremiums ist es, die lokale und regionale Versorgungsqualität zu bewerten und die von der AfA entwickelten Empfehlungen und Maßnahmen bzw. die entsprechenden Entwürfe und Vorschläge zu diskutieren. Im Begleitgremium werden dann auch Leitlinien für die künftige Seniorenarbeit diskutiert und vorgeschlagen. Somit hat dieses Gremium auch eine gewisse „Wächterfunktion“.

 

III. Erste Ergebnisse

 

Von der AfA wurden zwischenzeitlich die ersten Ergebnisse zum Handlungsfeld „Betreuung und Pflege“ und zur Bevölkerungsentwicklung und Pflegebedarfsprognose vorgelegt. Die Ergebnisse wurden auch im Begleitgremium zur Diskussion gestellt.

 

Die Vorausschätzung des künftigen Pflegebedarfs wird - analog zur früheren Kreispflegeplanung - eines der zentralen Themen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts sein. Hierbei wurde bereits berücksichtigt, dass durch die Vorgaben des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) ab 01.01.2017 die bislang geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst werden. Kernstück des PSG II ist auch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und damit verbunden einem neuen Begutachtungsverfahren zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit. Diese Änderungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Nachfrage nach den verschiedenen Pflegeleistungen haben.

 

Mitarbeiter/innen der AfA werden in der Sitzung über den aktuellen Stand des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts berichten und erste Ergebnisse vorstellen.

 

IV. Weiteres Vorgehen

 

Der Entwurf des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts bzw. die Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge sollen nach der Sommerpause im Begleitgremium vorgestellt und erörtert werden. Die Einbringung und Vorberatung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts im Sozialausschuss sowie die Stellungnahme der Fraktionen und Verabschiedung durch den Kreistag ist dann für Oktober bzw. November 2016 vorgesehen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Leistungen der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung - AfA sind im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 3110-4291002 eingestellt.

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabsstelle V/01     

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Joklitschke

 

 

Dezernat V     

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel