Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag: - Der Kreistag nimmt das vorläufige Ergebnis des Kreishaushalts 2015 zur Kenntnis.
- Der Übertragung der in Anlage 2 aufgeführten Ermächtigungen aus dem Haushalt 2015 nach 2016 zuzustimmen.
- Der Bildung der in Anlage 3 zusammengefassten Rückstellungen im Haushalt 2015 zuzustimmen.
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