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Vorlage - 047/2016  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Einbringung
05.04.2016 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
10.05.2016 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 2-1 - Eigenanteile 01.01.2016
Anlage 2-Satzung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung – SBKS) wird, wie in der Anlage 2 dargestellt, beschlossen.

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Einführung:
    Nach § 18 des Finanzausgleichsgesetzes für Baden-Württemberg wird die Schülerbeförderung durch die Landkreise finanziert. Die Landkreise erhalten dazu eine Förderung des Landes. Ergänzend dazu können die Landkreise zur Deckung der Kosten von den Schülern bzw. Unterhaltspflichtigen Eigenanteile durch Satzung erheben. Die Grundsätze der Erstattung der Schülerbeförderungskosten, Höhe dieser Eigenanteile und alle sonstigen mit ihrer Erhebung zusammenhängenden Fragen sind in der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) geregelt. Die Satzung des Ostalbkreises entspricht dabei weitgehend dem landesweiten Muster.
     

Die Entwicklung der Eigenanteile stellt sich wie folgt dar:
 

 

ab 01.09.2004

ab 01.02.2007

ab 01.02.2010

ab 01.02.2012

ab 01.09.2015

Grundschüler

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Sonderschüler

Klasse 1 - 4

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Hauptschüler

19,50 €

21,50 €

23,50 €

25,50 €

30,50 €

Sonderschüler

ab Klasse 5

19,50 €

21,50 €

23,50 €

25,50 €

30,50 €

Realschüler

29,00 €

31,00 €

33,00 €

35,00 €

37,00 €

Gymnasiasten

29,00 €

31,00 €

33,00 €

35,00 €

37,00 €

Vollzeitschüler in Berufsschulen

29,00 €

31,00 €

33,00 €

35,00 €

37,00 €

Berufsschüler

46,00 €

46,00 €

48,00 €

50,00 €

50,00 €

Gemeinschafts-schüler ab 01.09.2012

---

---

---

35,00 €

37,00 €

 


Zuletzt wurden die Eigenanteile auf 1. September 2015 erhöht. Eine weitere maßvolle Anpassung zum 1. September 2016 erscheint der Landkreisverwaltung in Anbetracht der Entwicklung der Kosten des Ostalbkreises für die Schülerbeförderung als geboten.
 

Im Kalenderjahr 2014 betrugen die Einnahmen aus den Eigenanteilen ca.
5,9 Mio. €. Diesen standen Ausgaben für Schülermonatskarten von gesamt 14,5 Mio. € gegenüber (12,0 Mio. € Schülerbeförderung, 2,5 Mio. € ÖPNV). Für die ca. 242.000 abgerechneten Schülermonatskarten entstanden somit Aufwendungen für den Ostalbkreis in Höhe von 8,6 Mio. €.
 

Die Gesamtaufwendungen für den Bereich Schülerbeförderung beliefen sich im Jahr 2014 auf 20,5 Mio. € (12,0 Mio. für Schülermonatskarten, 4,7 Mio. für Sonderbeförderungen, 2,8 Mio. für Schülerkurse, 0,5 Mio. vermischte Ausgaben und 0,5 Mio. Personal- und Sachkosten). Diesen standen Zuwendungen des Landes von 8,2 Mio. €, sonstige Erstattungen von 0,6 Mio. € und die genannten Eigenanteile mit 5,9 Mio. gegenüber. Die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Schülerbeförderung betrugen somit 5,8 Mio. €.

 

 

  1. Allgemeine Erhöhung der Eigenanteile:

Eine allgemeine Erhöhung der Eigenanteile um 2,00 € pro Monat zum
1. September 2016 erscheint unter Abwägung der Kostensteigerung für die Schülerbeförderung durch beispielsweise höhere Personalkosten in den Verkehrsunternehmen aufgrund der Tarifabschlüsse und des Mindestlohngesetzes geboten. Sie führt unter Beibehaltung von 10 Eigenanteilen zu voraussichtlichen Mehreinnahmen von 120.000 € im Haushaltsjahr 2016 und von 300.000 € in den folgenden Haushaltsjahren.
 

  1. Eigenanteile im Vergleich zu anderen Landkreisen:
    In der Anlage 1 werden die Eigenanteile mehrerer Landkreise miteinander verglichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen im Schuljahr nur 10 Eigenanteile, bei den übrigen Landkreisen indes 11 Eigenanteile erhoben werden. Der Ostalbkreis hat im Vergleich mit anderen Landkreisen ein hohes Defizit, erhebt aber für Hauptschüler, Werkrealschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler und Gymnasiasten nur unterdurchschnittliche Eigenanteile. In mehreren Landkreisen werden auch für Grundschüler Eigenanteile erhoben.

 

  1. Erhebung eines 11. Eigenanteils:
    Bislang bezahlen Schüler bei der Beförderung im Rahmen des Ostalb-Abos nur 10 Eigenanteile pro Jahr. Der Ostalbkreis verzichtet im Januar und im Juli auf die Erhebung des satzungsgemäßen Eigenanteils in Höhe eines halben Monatsbeitrags. Das Ostalb-Abo wird von ca. 98 % aller Schüler, die zum Bezug des Ostalb-Abos berechtigt sind, in Anspruch genommen. Eine Erhöhung der Anzahl der derzeitigen Eigenanteile von 10 auf 11 würde für den Landkreis Mehreinnahmen von ca. 500.000 € pro Jahr bedeuten. Von dieser Maßnahme wurde in den bisherigen Beratungen des Kreistags Abstand genommen.
     
  2. Eigenanteile für Grundschüler:
    Derzeit fahren rund 1.400 Grundschüler im Ostalbkreis mit dem Linienbus zur Schule, deren Fahrtkosten vom Ostalbkreis in voller Höhe übernommen werden. Bei einem „neuen“ Eigenanteil von z. B. 10,00 € pro Monat würden die Eltern von Grundschülern mit 100,00 € je Schuljahr an Fahrtkosten belastet. Die Mehreinnahmen für den Landkreis lägen bei 140.000 € pro Jahr. Aufgrund der derzeit durchgreifenden Strukturänderung im Schulbereich wird die Beförderung von Grundschülern weiter ansteigen und damit einhergehend auch die Ausgaben des Landkreises für die Schülerbeförderung. Unter anderem war diese Entwicklung Anlass für sieben von elf näher betrachteten Landkreisen, für Grundschüler einen Eigenanteil einzuführen (Anlage 1).
  3. Vereinheitlichung der Eigenanteile für Sonderschüler, Hauptschüler und Werkrealschüler an die Eigenanteile der anderen Schularten:

Die Eigenanteile der Sonderschüler, Hauptschüler und Werkrealschüler lagen bisher historisch bedingt deutlich unter den Eigenanteilen von Gemeinschaftsschülern, Realschülern und Gymnasiasten. Diese Eigenanteile werden seit dem 1. September 2015 in 3 Schritten angeglichen, so dass ab dem 1. September 2017 die Höhe der Eigenanteile für alle Schularten ab der 5. Klasse gleich ist.

 

Die Neufestsetzung der Eigenanteile macht es erforderlich, dass § 6 der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (SBKS) geändert wird. Hierzu ist eine Änderungssatzung erforderlich, deren Wortlaut sich aus Anlage 2 ergibt. Im neuen Satzungstext wurden die Beträge von 30,50 € mit 35,00 € und von 37,00 € mit 39,00 € ersetzt. Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Erhöhung ist der Beginn des Ostalb-Abos 1 am 1. September 2016 vorgesehen.

 

  1. Anpassung der Erlassregelung bei Fällen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT):
    Die Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (SBKS) regelt in § 6 Abs. 4, dass die festgesetzten Eigenanteile höchstens für 2 Kinder einer Familie/Patchworkfamilie zu entrichten sind und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil.
     

Gemäß § 7 Abs. 1 SBKS kann das Landratsamt in besonders gelagerten Einzelfällen den Eigenanteil ganz oder teilweise erlassen, insbesondere wenn die Erhebung aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Unterhaltsverpflichteten und des Schülers eine unbillige Härte darstellen würde. Nach § 7 Abs. 2 SBKS gilt diese Regelung nicht für Anspruchsberechtigte auf Leistungen für Schülerbeförderungskosten nach SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz. Dies bedeutet, dass in diesen Fällen die Eigenanteile großteils über das Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt werden. Jedoch wird dies momentan bei den Fällen nach § 6 Abs. 4 SBKS noch nicht so gehandhabt.

Im Ostalbkreis werden deshalb momentan von den Jobcentern, Sozialämtern und Wohngeldstellen alle Anträge auf BuT-Leistungen bei 3. Kindern abgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein Anspruch auf Erlass des Eigenanteils durch den Landkreis nach § 6 Abs. 4 SBKS besteht. Diese Eigenanteile gehen dem Landkreis verloren. Würden die Schüler BuT-Leistungen erhalten, käme dies im Ergebnis dem Landkreis zugute.

Die Landkreisverwaltung schlägt deshalb vor, dass die Anspruchsberechtigten nach § 7 Abs. 2 SBKS künftig vom Erlass für 3. Kinder gemäß § 6 Abs. 4 SBKS ausgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass die Mittel künftig nicht mehr vom Landkreis, sondern über das Bildungs-und Teilhabepaket dargestellt werden.


Eine Rücksprache mit dem Landkreis Heidenheim und dem Rems-Murr-Kreis ergab, dass die vorgeschlagene Regelung dort bereits so gehandhabt wird.
 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für das Haushaltsjahr 2016 sind im Haushalt für OstalbMobil Zuschüsse in Höhe von 5,1 Mio. € vorgesehen. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Bildung und Finanzen wird über die Finanzsituation regelmäßig berichtet.

 

Anlagen

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2-1 - Eigenanteile 01.01.2016 (19 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2-Satzung (22 KB)