Antrag der Verwaltung - Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2014/2015, frühestens ab 01.09.2014, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeitsstellen im beantragten Stellenumfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ (Stand Mai 2012) sowie der am 04.12.2013 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien zur Förderung der Jugendsozialarbeit. - Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag unter Punkt IV. zu und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung der Konzeption.
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