Bürgerinformationssystem

Vorlage - 080/2014  

 
 
Betreff: Neue Richtlinien zu einmaligen Beihilfen und Zuschüssen für junge Menschen in Vollzeitpflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
20.05.2014 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Einmalige Beihilfen Stand 25.04.2014

Antrag der Verwaltung

 

Den neuen Richtlinien zu einmaligen Beihilfen und Zuschüssen für junge Menschen in Vollzeitpflege wird zugestimmt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Vollzeitpflege ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz eine vorübergehende, zeitlich befristete oder aber auf Dauer angelegte Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie über Tag und Nacht. Im Ostalbkreis befinden sich derzeit 195 Kinder/Jugendliche in Vollzeitpflege.

 

Der Geschäftsbereich Jugend und Familie leistet Pflegegeld in Form eines monatlichen Pauschalbetrags entsprechend den Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in Höhe von derzeit 771,00 Euro für Kinder von 0 - 6 Jahren, 851,00 Euro für Kinder von 6 - 12 Jahren und 938,00 Euro für Kinder/Jugendliche von 12 - 18 Jahren.

 

Zusätzlich zum Pflegegeld werden einmalige Beihilfen und Zuschüsse insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen bezahlt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat zuletzt in der Sitzung am 04.03.2002 den Entscheidungsrahmen für einmalige Beihilfen und Zuschüsse beschlossen.

 

Diese seither gültigen Richtlinien sind aufgrund der Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Pflegefamilien und Preissteigerungen zu aktualisieren und anzupassen. Ferner wird seitens der Verwaltung eine Anlehnung an die Empfehlungen des KVJS für Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen in Einrichtungen vorgeschlagen.

 

Durch die neuen Richtlinien erhalten Pflegefamilien zukünftig weitere Sonderaufwendungen erstattet, welche nicht bereits mit den allgemeinen Leistungen des Pflegegeldes abgegolten sind. Gleichzeitig werden Pflegekinder in Bezug auf die zu gewährenden Sonderaufwendungen den Kindern in vollstationären Einrichtungen gleichgestellt.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege über das Produkt 36.30.03.01.70,  § 33 Vollzeitpflege. Die Mehrausgaben betragen ca. 40.000 €hrlich.

 

Die Vollzeitpflege nimmt innerhalb der stationären Hilfen zur Erziehung einen besonderen Stellenwert ein. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen, die einer Betreuung und Unterbringung außerhalb ihres Elternhauses bedürfen, ein Aufwachsen in einer Familie. Gleichzeitig sind die Kosten der Vollzeitpflege gegenüber der Heimerziehung deutlich geringer.


Anlagen

 

Neue Richtlinien des Ostalbkreises für einmalige Beihilfen und Zuschüsse für junge Menschen in Vollzeitpflege

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einmalige Beihilfen Stand 25.04.2014 (40 KB)