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Vorlage - 078/2014  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung des Landesprogramms STÄRKE
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
20.05.2014 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Das Familien- und Elternbildungsprogramm STÄRKE des Landes Baden-Württemberg wurde 2008 ins Leben gerufen mit dem Ziel, durch Stärkung der Elternkompetenzen, insbesondere der Erziehungskompetenz, Kinder zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern.

 

Im Rahmen des Programm STÄRKE erhalten Eltern von Neugeborenen seit 01.09.2008 vom zuständigen Einwohnermeldeamt einen Elternbildungsgutschein in Höhe von 40 Euro, den sie beim Besuch eines Elternbildungskurses einlösen können.

 

Sie erhalten außerdem ein Anschreiben des Ministerpräsidenten, einen STÄRKE-Flyer des Landes und eine Übersicht der Gutscheinkurse im Ostalbkreis, die vom Geschäftsbereich Jugend und Familie halbjährlich aktualisiert wird.

 

Der Gegenwert der nicht eingelösten Elternbildungsgutscheine im Ostalbkreis kann für Elternbildungskurse für Familien in besonderen Lebenssituationen und für aufsuchende Hilfen verwendet werden.

 

Die 2012 vorgenommene Evaluation des Programms durch das Institut für Erziehungswissenschaft (IfE) der Uni Tübingen bescheinigte insgesamt eine sehr positive Entwicklung im Bereich der Eltern- und Familienbildung.

 

Der Regierungswechsel in Baden-Württemberg und die Kritik des Rechnungshofs vor allem an der Vergabe von Gutscheinen an Jedermann/-frau, führten zu neuen Schwerpunktsetzungen, die zum 01.07.2014 in Kraft treten sollen.

 

Die wesentlichsten Evaluationsergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

  • Der Umfang von Angeboten insgesamt und ihre Präsenz in der Fläche konnte gesteigert werden
  • Die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Bildungsträgern wurde verbessert
  • Kooperationen zwischen Jugendämtern und Bildungsträgern mit weiteren Partnern (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Gesundheitswesen) wurden intensiviert bzw. neu geschaffen
  • Über die Gutscheine konnten auch Eltern erreicht werden, die sonst eher keine Elternbildungsangebote wahrnehmen, insbesondere auch Eltern in besonderen Lebenssituationen

 

              Aber

 

  •                   Nur 23 % der befragten Eltern gaben an, dass sie ohne Gutschein nicht
                  oder eher nicht auf den Kurs aufmerksam geworden wären (Umkehr-
                  schluss: 77 % wären auch ohne den Gutschein auf die Kurse aufmerk              sam geworden)

     
  •                   Nur 33 % gingen davon aus, dass sie ohne finanzielle Unterstützung des
                  Gutscheins nicht an dem besuchten Angebot teilgenommen hätten (Um-
                  kehrschluss: 67 % hätten keine finanzielle Unterstützung gebraucht)
     
  • Die Quote der erreichten Familien ist größer, wenn das Kursangebot in
    eine übergreifende Konzeption mit Frühen Hilfen eingebettet ist
  • Auch die Einziehung von Schulen, Kindertageseinrichtungen und des
    Gesundheitsbereichs wirkt sich positiv auf den Erfolg eines Angebots aus

 

Auf der Grundlage seiner Erkenntnisse empfahl das Institut für Erziehungswissenschaft (IfE) der Uni Tübingen die Grundkonzeption des STÄRKE-Programms mit einigen neuen Schwerpunktsetzungen beizubehalten. Bei Wegfall der Gutscheine soll eine andere Methode gefunden werden, Eltern niedrigschwellig zu erreichen.

 

 

II. Künftige Bausteine des Landesprogramms STÄRKE

 

Der Ministerrat hat am 10.12.2013 beschlossen, das Landesprogramm STÄRKE künftig mit den vier nachfolgenden „Bausteinen“ weiterzuführen:

 

1. Offene Treffs

 

Wesentlicher Baustein zum Erhalt des niedrigschwelligen Zugangs zu Familienbildungsangeboten wird künftig die Förderung „Offener Treffs“ sein, die bestimmten Anforderungen genügen müssen. Sie sollen im Sozialraum Begegnungsorte für Familien mit kleinen Kindern darstellen und damit Teil der aufsuchenden Elternarbeit werden.

 

2. Allgemeine Familienbildungsangebote (früher: Gutscheinkurse)


Gutscheine anlässlich der Geburt eines Kindes werden nicht mehr ausgegeben. Das bisherige Anschreiben an die Eltern von Neugeborenen soll neu konzipiert werden. Diese Eltern sollen besser auf die Angebote der Familienbildung und der Hilfen vor Ort aufmerksam gemacht und dabei auch die Einladung zum Besuch „Offener Treffs“ ausgesprochen werden.

 

Familien mit wirtschaftlichem Unterstützungsbedarf wird die Teilnahme an einem Angebot der Familienbildung für Familien mit einem Kind im ersten Lebensjahr weiterhin unbürokratisch durch Übernahme der Kosten - bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro - ermöglicht.

 

3. Familienbildungsangebote für Familien in besonderen Lebenssituationen.

 

Die spezifischen Bildungsangebote für Familien in besonderen Lebenssituationen werden weiterhin - bis zu einem Höchstbetrag - kostenlos angeboten. Dies soll unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen erfolgen.

 

 

 

4. Hausbesuche

 

Alle Familien, die an einem STÄRKE-Angebot teilnehmen, können auf Wunsch auch Beratungen im häuslichen Umfeld erhalten. Außerdem soll die aufsuchende Elternarbeit, beispielsweise durch häusliche Besuchsangebote für Eltern mit Vorschulkindern, gegebenenfalls auch mit Hilfe muttersprachlicher Mentoren, ausgebaut werden.


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Jahr 2013 hat der Ostalbkreis aus dem Landesprogramm STÄRKE 160.157,79 erhalten. Die Mittel verteilten sich auf 881 Gutscheine, 303 Bildungsangebote für Familien in besonderen Lebenslagen und 7 Familien mit Hausbesuch.

 

Die Verwaltungsvorschrift STÄRKE, die auf den Eckpunkten des Ministerrates aufbauen wird, ist noch nicht erlassen. Deshalb ist noch nicht absehbar, wie hoch der Zuweisungsbetrag künftig sein wird.


Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel