Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Das Familien- und Elternbildungsprogramm STÄRKE des Landes Baden-Württemberg wurde 2008 ins Leben gerufen mit dem Ziel, durch Stärkung der Elternkompetenzen, insbesondere der Erziehungskompetenz, Kinder zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern.
Im Rahmen des Programm STÄRKE erhalten Eltern von Neugeborenen seit 01.09.2008 vom zuständigen Einwohnermeldeamt einen Elternbildungsgutschein in Höhe von 40 Euro, den sie beim Besuch eines Elternbildungskurses einlösen können.
Sie erhalten außerdem ein Anschreiben des Ministerpräsidenten, einen STÄRKE-Flyer des Landes und eine Übersicht der Gutscheinkurse im Ostalbkreis, die vom Geschäftsbereich Jugend und Familie halbjährlich aktualisiert wird.
Der Gegenwert der nicht eingelösten Elternbildungsgutscheine im Ostalbkreis kann für Elternbildungskurse für Familien in besonderen Lebenssituationen und für aufsuchende Hilfen verwendet werden.
Die 2012 vorgenommene Evaluation des Programms durch das Institut für Erziehungswissenschaft (IfE) der Uni Tübingen bescheinigte insgesamt eine sehr positive Entwicklung im Bereich der Eltern- und Familienbildung.
Der Regierungswechsel in Baden-Württemberg und die Kritik des Rechnungshofs vor allem an der Vergabe von Gutscheinen an Jedermann/-frau, führten zu neuen Schwerpunktsetzungen, die zum 01.07.2014 in Kraft treten sollen.
Die wesentlichsten Evaluationsergebnisse stellen sich wie folgt dar:
Aber
Auf der Grundlage seiner Erkenntnisse empfahl das Institut für Erziehungswissenschaft (IfE) der Uni Tübingen die Grundkonzeption des STÄRKE-Programms mit einigen neuen Schwerpunktsetzungen beizubehalten. Bei Wegfall der Gutscheine soll eine andere Methode gefunden werden, Eltern niedrigschwellig zu erreichen.
II. Künftige Bausteine des Landesprogramms STÄRKE
Der Ministerrat hat am 10.12.2013 beschlossen, das Landesprogramm STÄRKE künftig mit den vier nachfolgenden „Bausteinen“ weiterzuführen:
1. Offene Treffs
Wesentlicher Baustein zum Erhalt des niedrigschwelligen Zugangs zu Familienbildungsangeboten wird künftig die Förderung „Offener Treffs“ sein, die bestimmten Anforderungen genügen müssen. Sie sollen im Sozialraum Begegnungsorte für Familien mit kleinen Kindern darstellen und damit Teil der aufsuchenden Elternarbeit werden.
2. Allgemeine Familienbildungsangebote (früher: Gutscheinkurse)
Familien mit wirtschaftlichem Unterstützungsbedarf wird die Teilnahme an einem Angebot der Familienbildung für Familien mit einem Kind im ersten Lebensjahr weiterhin unbürokratisch durch Übernahme der Kosten - bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro - ermöglicht.
3. Familienbildungsangebote für Familien in besonderen Lebenssituationen.
Die spezifischen Bildungsangebote für Familien in besonderen Lebenssituationen werden weiterhin - bis zu einem Höchstbetrag - kostenlos angeboten. Dies soll unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen erfolgen.
4. Hausbesuche
Alle Familien, die an einem STÄRKE-Angebot teilnehmen, können auf Wunsch auch Beratungen im häuslichen Umfeld erhalten. Außerdem soll die aufsuchende Elternarbeit, beispielsweise durch häusliche Besuchsangebote für Eltern mit Vorschulkindern, gegebenenfalls auch mit Hilfe muttersprachlicher Mentoren, ausgebaut werden. Finanzierung und Folgekosten
Im Jahr 2013 hat der Ostalbkreis aus dem Landesprogramm STÄRKE 160.157,79 € erhalten. Die Mittel verteilten sich auf 881 Gutscheine, 303 Bildungsangebote für Familien in besonderen Lebenslagen und 7 Familien mit Hausbesuch.
Die Verwaltungsvorschrift STÄRKE, die auf den Eckpunkten des Ministerrates aufbauen wird, ist noch nicht erlassen. Deshalb ist noch nicht absehbar, wie hoch der Zuweisungsbetrag künftig sein wird. Anlagen
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Sichtvermerke
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