Der Einrichtung einer intensiven sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII auf der Grundlage der beiliegenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung in der jeweils geltenden Fassung wird zugestimmt.
23.04.2012 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.