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Vorlage - 058/2012  

 
 
Betreff: Intensive Soziale Gruppenarbeit in der Raumschaft Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
23.04.2012 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Leistungsvereinbarung
Entgeltvereinbarung

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Einrichtung einer intensiven sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII auf der Grundlage der beiliegenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung in der jeweils geltenden Fassung wird zugestimmt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

1. Hilfe zur Erziehung in Form von Sozialer Gruppenarbeit:

 

Die soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII zählt zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Jugendhilfeträgers. Es handelt sich um ein aus der Praxis entwickeltes Angebot zum sozialen Lernen in der Gruppe, das sich neben Jugendlichen auch an Kinder richtet. Soziale Gruppenarbeit ist von seinen Möglichkeiten her ein vielgestaltiges Angebot, das auf verschiedenste Bedarfslagen hin zum Beispiel geschlechtsspezifisch, altersmäßig oder sozialraumbezogen ausgestaltet werden kann.

 

Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII hebt sich nach Art und Umfang von Angeboten der offenen pädagogischen Gruppenarbeit ab. Intensive Formen der sozialen Gruppenarbeit können ähnlich wie Tagesgruppen auch zur Heimvermeidung bzw. Unterstützung bei Heimrückführung dienen. Überwiegend befinden sich im Betreuungsfeld der sozialen Gruppenarbeit Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien, bei denen die familiären Bedingungen noch für ausreichend tragfähig eingeschätzt werden, um einen Verbleib in der Familie zu ermöglichen.

 

 

2. Stand der Sozialen Gruppenarbeit im Ostalbkreis

 

Im Ostalbkreis bestehen derzeit neben der Tagesgruppe der Marienpflege in Ellwangen mehrere niederschwellige und intensive Formen der sozialen Gruppenarbeit. Eine niederschwellige Gruppe in Oberkochen und zwei in Aalen befinden sich in Trägerschaft des Fördervereins Aufwind. Eine weitere niederschwellige Gruppe besteht in Bopfingen in Trägerschaft der Franz von Assisi gGmbH (Einrichtung Canisius-Haus). Darüber hinaus gibt es in Bopfingen eine intensive soziale Gruppe in Trägerschaft des Kinderheims Graf und eine intensive soziale Gruppe in Aalen in Trägerschaft des Fördervereins Aufwind.

 

Im Landesvergleich ist die soziale Gruppenarbeit im Ostalbkreis unterrepräsentiert. Eine Weiterentwicklung dieser Hilfeform wurde seitens des Landesjugendamts insofern mehrfach angeregt.

 

Aufgrund der einengenden Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) zur Ausgestaltung einer Tagesgruppe, die nur wenig Flexibilität zulassen, wurden in Aalen und Bopfingen intensive Formen der Sozialen Gruppenarbeit eingerichtet. In Schwäbisch Gmünd musste am 31.12.2010 die dortige Tagesgruppe aufgrund mangelnder Belegung geschlossen werden. Die geringe Auslastung war auf die starren Betreuungszeiten und Betreuungstage zurückzuführen.

 

Statt der Tagesgruppenerziehung wurden die Kinder und Jugendlichen ab 2011 verstärkt im Rahmen der bereits vorhandenen sogenannten Fördergruppen betreut. Seither gibt es für die Raumschaft Schwäbisch Gmünd 3 Fördergruppen mit jeweils ca. 6 Kindern, die an drei Tagen insgesamt 10 Stunden pro Woche geöffnet haben. Diese Form der Sozialen Gruppe reicht von der Leistungsintensität jedoch zur Deckung des Jugendhilfebedarfs in Schwäbisch Gmünd nicht aus. Aufgrund dieser Entwicklung war eine Neustrukturierung dieser Hilfeform und Schaffung einer intensiven und flexiblen sozialen Gruppenarbeit für die Raumschaft Schwäbisch Gmünd erforderlich.

 

II. Intensive Soziale Gruppenarbeit (ISGA) in Schwäbisch Gmünd

 

In Schwäbisch Gmünd wurde bisher die Tagesgruppe, wie auch die derzeit bestehenden drei Fördergruppen, durch die Einrichtung Canisius-Haus in Trägerschaft der Franz von Assisi gGmbH angeboten. Die gute Zusammenarbeit und die Erfahrung dieses Trägers im Bereich soziale Gruppen für junge Menschen waren ausschlaggebend dafür, die Neugestaltung einer ISGA zusammen mit dem Canisius-Haus zu realisieren.

 

Die geplante ISGA soll durch pädagogische Leistungen, durch soziales Lernen in der Gruppe und durch schulische Begleitung und Förderung sowie durch eine gruppennahe Elternarbeit die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen. Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen im Aufnahmealter von 8 bis 13 Jahren, die in Familie, Schule und sozialem Umfeld Schwierigkeiten haben und nicht ausreichend integriert sind. Die ISGA ist an 230 Tagen im Jahr an 5 Tagen in der Woche mit einem Betreuungsumfang von 7 Stunden/Tag geöffnet. Die Gruppe ist flexibel für 10 bis 16 Plätze ausgelegt und steht an 3 bis 5 Tagen pro Woche mit ihrem Leistungsangebot zur Verfügung. Beinhaltet ist auch eine 7-tägige Ferienfreizeit und gruppen- wie auch einzelfallbezogene Elternarbeit.

 

Die Einrichtung Canisius-Haus ist aufgrund der Vorerfahrung und der bestehenden Fördergruppen bereit und in der Lage, nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss mit der ISGA bereits zum 01.05.2012 zu starten.

 

 

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Verlauf der Abstimmungsgespräche über die Neugestaltung der Gruppe in Schwäbisch Gmünd wurde die Einzelfallfinanzierung als nachteilig bewertet. Eine solche Gruppe wird ausschließlich vom örtlichen Jugendhilfeträger Ostalbkreis in Anspruch genommen und kann daher hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung nur einvernehmlich zwischen Leistungserbringer und örtlichem Jugendhilfeträger entwickelt werden. Die Gruppe verursacht hohe Vorhaltekosten und das Auslastungsrisiko muss der Leistungserbringer bei einer Einzelfallfinanzierung in seiner Preiskalkulation berücksichtigen. Weiterhin führt die taggenaue Einzelfallfinanzierung zu einem hohen Verwaltungsaufwand beim Leistungserbringer. Beide Faktoren, das Auslastungsrisiko und der hohe Verwaltungsaufwand, führen bei der Einzelfallfinanzierung zu hohen Preisen.

 

Aus diesen Gründen wurde mit der Einrichtung Canisius-Haus eine Pauschalfinanzierung mit derzeit 195.000 Euro pro Jahr vereinbart. Mit diesem Betrag können bis zu 16 Kinder je nach Bedarf unterschiedlich umfangreich mit dem Hilfeangebot versorgt werden.

 

Die soziale Gruppenarbeit ist gem. § 29 SGB VIII eine gesetzliche Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers. Die hier aufgezeigten Kosten können im Haushalt unter THH5 36 30 Nr. 16 (Dezernat V, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) finanziert werden.

 

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

-           Leistungsvereinbarung

-           Entgeltvereinbarung

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Leistungsvereinbarung (4215 KB)    
Anlage 1 2 Entgeltvereinbarung (1440 KB)