Bürgerinformationssystem

Vorlage - 054/2012  

 
 
Betreff: Maßnahmen zum Ausbau der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
23.04.2012 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
24.04.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.      Das Stundenentgelt für Tagespflegepersonen wird ab 01.05.2012 von derzeit
3,90 € auf 5,50 € erhöht.

 

2.      Zur Verbesserung des Fachkräfteschlüssels für die Begleitung und Beratung von Tagespflegepersonen wird der vom Ostalbkreis geförderte Stellenumfang beim Verein P.A.T.E. e. V. von derzeit 6,28 auf 8,00 Vollzeitstellen erhöht. Daneben übernimmt der Ostalbkreis ab 01.05.2012 die Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis und für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kooperationsvertrag mit dem Verein P.A.T.E. entsprechend fortzuschreiben.

 

3.      Zur fachlichen Begleitung und Beratung der Weiterentwicklung der Kindertagespflege wird unter Vorsitz des Sozialdezernenten des Ostalbkreises und mit Beteiligung der Städte und Gemeinden ein Beirat „Kindertagespflege im Ostalbkreis“ eingerichtet.

 

 

Anmerkung:

Das Ergebnis der Beratungen im Jugendhilfeausschuss wird in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 24.04.2012 bekannt gegeben.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

In einer gemeinsamen Sitzung von Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss am 28.02.2012 hatte die Verwaltung ausführlich über die aktuelle Situation der Kindertagespflege im Ostalbkreis berichtet.

 

Die wesentlichen Gesichtspunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Ø      die Zahl der Tagespflegepersonen ist in den Vorjahren erheblich gesunken und erst in den letzten Monaten wieder leicht steigend,

Ø      die Zahl der in Kindertagespflege betreuten Kinder ist sowohl bei den unter 3 Jährigen (U 3) als auch den über 3 Jährigen (Ü 3) steigend,

Ø      im landesweiten Vergleich der Betreuungsquote von Kindern unter 3 Jahren in der Kindertagespflege liegt der Ostalbkreis im unteren Drittel aller Landkreise,

Ø      der Fachkräfteschlüssel beim Verein P.A.T.E. liegt mit 1:157 (Fachkraft im Verhältnis zu betreuenden Tagespflegekindern) weit unter dem vergleichbarer Landkreise (ca. 1:120). Der Landesverband der Tagesmüttervereine fordert einen Fachkräfteschlüssel von 1:90.

 

Zur Verbesserung der Situation in der Kindertagespflege hatte der Jugendhilfeausschuss bereits am 10.05.2011 eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für Tageseinrichtungen und Tagespflege beschlossen.

 

Eine bedeutsame Änderung bei der Förderung der Kindertagespflege ergab sich durch den von der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“. Der Ostalbkreis erhält danach auf der Grundlage des § 29c Finanzausgleichsgesetz (FAG) ca. 529.000 € Fördermittel des Landes für unter 3 jährige Kinder in Kindertagespflege.

 

 

II. Handlungsempfehlungen auf Landesebene

 

Mit Rundschreiben vom 05.04.2012 wurden die gemeinsamen Empfehlungen des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) bekannt gegeben. Zentraler Punkt dieser Empfehlungen ist eine deutliche Erhöhung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen. Die Anpassung der laufenden Geldleistungen soll spätestens zum 01.05.2012 umgesetzt werden. Die nachstehende Tabelle stellt das bisherige und das künftige Entgelt tabellarisch gegenüber.

 

 

Bislang

 

 

172 Stunden/Monat

1 Stunde

Sachkosten

300,00 €* (44,6 %)

1,74 € (44,6 %)

Förderungsleistung

372,00 €* (55,4 %)

2,16 € (55,4 %)

Gesamtbetrag

672,00 €* (100 %)

3,90 € (100 %)

 

Neu

U3

Ü3

 

172 Std/Monat

1 Stunde

172 Std/Monat

1 Stunde

Sachkosten

300,00 €*

(31,7 %)

1,74 €

(31,7 %)

300,00 €*

(38,7 %)

1,74 €

(38,7 %)

Förderungsleistung

647,00 €*

(68,3 %)

3,76 €

(68, 3%)

475,00 €*

(61,3 %)

2,76 €

(61,3 %)

Gesamtbetrag

947,00 €*

(100 %)

5,50 €

(100%)

775,00 €*

(100 %)

4,50 €

(100 %)

*Betrag gerundet

 

Zu diesen Beträgen kommen - wie bisher - noch die Erstattung der Beträge für eine Unfallversicherung und die hälftige Erstattung der Beiträge zur Alterssicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Grund für das Splitting ist der politische Wille, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren deutlich auszubauen. Die Auswirkungen des Splittings auf die Weiterentwicklungen der Kindertagespflege sollen beobachtet und zum Stichtag 01.03.2014 durch die jährliche Erhebung des KVJS-Landesjugendamtes ausgewertet werden.

 

Zudem wird eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für betreute Kinder in Kindertagespflege mit den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen angeregt.

 

 

III. Handlungsschritte im Ostalbkreis

 

Nachdem im Ostalbkreis die auf Landesebene diskutierte Harmonisierung der Kostenbeteiligung für Eltern bei der Kindertagespflege und bei der Betreuung in Einrichtungen bereits umgesetzt ist, verbleiben als derzeit mögliche Handlungsschritte zur Attraktivitätssteigerung der Kindertagespflege die Erhöhung der Stundensätze für Kindertagespflegepersonen, eine Verbesserung der fachlichen Beratung, Begleitung und Qualifizierung und die Übernahme der Kosten für die erweiterten Führungszeugnisse für Tagespflegepersonen.

 

Im Unterschied zu den Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände und des KVJS brachte der fachliche Austausch im Ostalbkreis ein eindeutiges Votum für eine einheitliche Anpassung der Geldleistungen an Tagespflegepersonen von 3,90 € auf 5,50 €.

 

Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10.12.2008 sind Tagespflegepersonen verpflichtet, zur Prüfung ihrer persönlichen Eignung ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz vorzulegen. Dies gilt auch für jede weitere erwachsene Person im Haushalt der Tagespflegeperson. Nachdem das Bundesjustizministerium die Kostenfreiheit für Tagespflegepersonen mit Verweis auf deren selbständige Tätigkeit aufhob, sind je Führungszeugnis Gebühren von 13,00 € zu entrichten.

 

Im Interesse der Werbung und Gewinnung von Tagespflegepersonen schlägt die Landkreisverwaltung vor, die Verwaltungsgebühren nach erfolgter Qualifizierung zu erstatten. Die verwaltungstechnische Abwicklung wird im Kooperationsvertrag mit dem Verein P.A.T.E. geregelt.

 

Die fachliche Begleitung und Beratung der Kindertagespflegepersonen ist unstrittig einer der wichtigsten Aspekte bei der Weiterentwicklung von Kindertagespflege, insbesondere mit Blick auf die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Die vom Verein P.A.T.E. erbetene Erhöhung von derzeit 6,28 auf künftig 8,00 Vollzeitstellen würde einen verbesserten Fachkräfteschlüssel auf rund 1:100 bedeuten.

 

Nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) werden die Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege herangezogen. Sie haben darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Ferner haben sie darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. Dies gilt unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Für die Förderung der Kindertagespflege und damit für den Ausbau der Strukturen ist gemäß § 8b KiTaG der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises beteiligen sich bislang an der Finanzierung, indem sie den Tagespflegepersonen nach Abschluss der Qualifizierung die Kursgebühren in Höhe von 300,00 € erstatten.

 

Die wiederholten Beratungen in den Kreisgremien ergaben, dass im Interesse aller Beteiligten eine eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten anzustreben ist. Die Landkreisverwaltung schlägt deshalb vor, die Erstattung der Kursgebühren für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen in die Gesamtfinanzierung des Ausbaus der Kindertagespflege zu integrieren. Das Nähere wird im Kooperationsvertrag mit dem Verein P.A.T.E. geregelt.

 

Der angestrebte höhere Stellenwert der Tagespflege beim Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern lässt sich nur im eng abgestimmten Zusammenwirken von Ostalbkreis, Städten und Gemeinden und dem Verein P.A.T.E. erreichen. Der Vorschlag, für diesen Zweck einen Fachbeirat einzurichten, sollte deshalb aufgegriffen werden. Bereits in der Vergangenheit hatten sich Abstimmungsgespräche mit den o. a. Beteiligten - wenn auch nicht in institutionalisierter Form eines Beirats - bewährt.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die beschriebene Personalaufstockung beim Verein P.A.T.E. von derzeit 6,28 auf künftig 8,00 Vollzeitstellen ergibt Mehrkosten in Höhe von ca. 106.000 € jährlich. Die Erhöhung des Stundenentgelts an Tagespflegepersonen von derzeit 3,90 € auf künftig 5,50 € bedeutet einen voraussichtlichen Mehraufwand im Jugendhilfehaushalt von ca. 250.000 €. Die Kostenerstattung der Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis und für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen ergeben einen jährlichen Mehraufwand von ca. 10.000 €.

 

Diese Mehraufwendungen werden durch die unter Ziffer I erwähnten und bereits im Haushalt veranschlagten Fördermittel des Landes nach § 29c FAG teilweise kompensiert.

 

Anlagen

Anlagen

 

---

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel