Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Die Kostenbeteiligung der Eltern bei der Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege erfolgt ab 01.07.2009 auf der Grundlage der vom Geschäftsbereich Jugend und Familie vorgeschlagenen Kostenbeitragstabelle (siehe Anlage).
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