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Vorlage - 350/09  

 
 
Betreff: Gesetzliche Neuregelungen in der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
29.09.2009 
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
Anlagen:
Kostenbeitragstabelle für den Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Kostenbeteiligung der Eltern bei der Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege erfolgt ab 01.07.2009 auf der Grundlage der vom Geschäftsbereich Jugend und Familie vorgeschlagenen Kostenbeitragstabelle (siehe Anlage).

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung unter den Gesichtspunkten der frühen Förderung von Kindern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben dominiert die gesetzlichen Regelungen in der Kinder- und Jugendhilfe der letzten Jahre. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurden zum 01.01.2005 die Verpflichtung zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebots wie auch spezifische Bedarfskriterien erstmals festgeschrieben.

 

Noch bevor die Zielplanung des TAG zum 01.10.2010 umgesetzt ist, wurden mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen im Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) weitergehende Kriterien für einen beschleunigten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren vorgegeben und ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr zum 01.08.2013 festgelegt.

 

Schon vorab hatten sich Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes Angebot für bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter 3 Jahren aufzubauen.

 

 

II.Aktionsprogramm Kindertagespflege

 

Mit dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) insbesondere den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege vor Ort.

 

Säule I „Ausbau der Kindertagespflege durch Förderung von Modellstandorten“

 

Der Ostalbkreis wurde als ein Modellstandort zur Säule I des Aktionsprogramms ausgewählt. Ziel ist es, das Angebot in der Kindertagespflege gemäß den Neuregelungen im TAG und KiföG weiter zu entwickeln. Als Modellstandort erhält der Kreis finanzielle Förderung und fachliche Unterstützung beim Auf- bzw. Ausbau von Strukturen zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie insbesondere für Maßnahmen der Entwicklung einer lokalen Infrastruktur zur fachlichen Begleitung und Vernetzung.

 

Im Zeitraum 01.04.2009 bis 31.03.2012 wird eine Zuwendung in Höhe von 99.645,51 € geleistet.

 

Die Zuwendungen werden direkt an den Verein P.A.T.E. e.V. weiter geleitet, der mit den Mitteln die Kosten für eine Koordinationsstelle im Umfang von 50 % einer Fachkraft und 10 % einer Verwaltungsmitarbeiterin finanziert.

 

Regelmäßige Workshops und Regionaltreffen der Akteure werden vom BMFSFJ organisiert. Das Deutsche Jugendinstitut München begleitet das Projekt fachlich und wissenschaftlich. Auf der Basis von Umfrageergebnissen erstellt es Praxismaterialien für die Jugendämter und die Träger.

 

Säule II „Flächendeckende Förderung der Grund- und Weiterqualifizierung von Tagespflegepersonen“

 

Ziel der Säule II des Aktionsprogramms ist es, flächendeckend die Grund- und Weiterqualifizierung von Tagespflegepersonen im Umfang von 160 Stunden (Unterrichtseinheiten) zu verankern. Dazu haben sich der Bund, ein Großteil der Länder sowie die Bundesagentur für Arbeit im Zuge einer Qualitätsoffensive auf ein gemeinsames Gütesiegel für Bildungsträger verständigt, nach dem die Tagespflegepersonen nach fachlich anerkannten Mindeststandards qualifiziert werden. Wenn die Bedingungen für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit erfüllt sind, können die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe hierbei – unabhängig von einer Teilnahme an Säule I – Zuwendungen bis hin zu einer vollständigen Fehlbedarfsfinanzierung zur Qualifizierung der neuen Tagesmütter und –väter erhalten.

 

Nach vorheriger Bedarfsmitteilung wurde auch der Ostalbkreis zur Antragsstellung für die Säule II aufgefordert, die nach Abstimmung mit dem Verein P.A.T.E. und einer Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit Aalen erfolgte. Eine Entscheidung, ob der Ostalbkreis für Säule II einen Zuschlag erhält, ist für September 2009 in Aussicht gestellt. Unabhängig von einer Zusage sollen im Förderzeitraum vom 01.09.2009 bis 31.08.2012 im Ostalbkreis jährlich zusätzlich 36 neue Tagespflegepersonen mit einem möglichst hohen Anteil an arbeitslosen und arbeitssuchenden Erzieherinnen - vermittelt über die Agentur für Arbeit - qualifiziert werden.

 

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wird als gemeinschaftliche Aufgabe und Herausforderung der Landkreisverwaltung als öffentlichem Jugendhilfeträger und den für die Bedarfsplanung verantwortlichen Städten und Gemeinden gesehen. Im Zusammenwirken mit dem Kooperationspartner und Bildungsträger, dem Verein P.A.T.E. e.V., ist der flächendeckende Ausbau der Kindertagespflege auf einem guten Weg. Die Fachkräfte des Vereins gewährleisten bereits heute ein Qualifizierungsniveau, das dem geforderten Gütesiegel des Aktionsprogramms und dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Maßstab entspricht.

 

 

III.Leistungen in der Kindertagespflege ab 2009 nach den gesetzli-              chen Neuregelungen

 

Im Bereich der Kindertagespflege werden seit 1.7.2009 alle Tagespflegeverhältnisse über den öffentlichen Jugendhilfeträger abgewickelt, die Geldleistungen für die Tagespflegepersonen erhöht, sowie Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen übernommen. Die Geldleistungen gelten seit 01.01.2009 als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne des § 18 Einkommenssteuergesetz und sind je nach Einkommenshöhe zu versteuern und sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung).

 

Bislang haben die Eltern die Eigenbeteiligung entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen direkt an „ihre“ Tagespflegemutter bezahlt und der Landkreis hat den noch fehlenden Betrag „aufbezahlt“. Die Eltern beantragen jetzt die Jugendhilfeleistung beim Landkreis, dieser zahlt die gesamte laufende monatliche Geldleistung an die Tagespflegeperson, auf die diese einen gesetzlichen Anspruch hat und fordert von den Eltern einen Kostenbeitrag.

 

1. Höhe der Geldleistung an die Tagespflegeperson

 

Nach § 8b Abs. 2 KiTaG wird vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson gewährt. Maßgebend sind die in den jeweils geltenden landesweiten Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales festgesetzten Beträge. Die Betreuungsstunde wird mit 3,90 € vergütet und gilt sowohl für die Betreuungsleistung der Kinder unter 3 Jahren, sogenannte „U3- Kinder“ als auch für Kinder über 3 Jahren, sogenannte „Ü3- Kinder“. Dieser Stundensatz setzt sich zusammen aus 2,16 € Förderungsleistung und 1,74 € Sachkosten.

 

Als Zuschuss zur Sozialversicherung werden die hälftigen, angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen übernommen. Der Beitrag zur Unfallversicherung wird in voller Höhe (6,61 €) bezahlt. Die hälftigen Mindestbeiträge sind derzeit monatlich 39,80 € für die Rentenversicherung, 62,58 € für die Krankenversicherung und 8,19/9,24 € für die Pflegeversicherung.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 04.07.2006 beschlossen, die o. g. Empfehlungen in der jeweils gültigen Fassung im Ostalbkreis anzuwenden.

 

2. Kostenbeteiligung der Eltern

 

Die Eltern werden gemäß § 90 SGB VIII vom Ostalbkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu einem Kostenbeitrag herangezogen, der zu staffeln ist. Kriterien für die Staffelung sind insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit.

 

Landkreistag, Städtetag und Kommunalverband für Jugend und Soziales haben in einer landesweiten Arbeitsgruppe Vorschläge und Musterkostenbeitragstabellen erarbeitet. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung sozialer Komponenten, hat die Verwaltung den in Anlage beigefügten Entwurf erstellt.

 

Die Kostenbeitragstabelle ist so konzipiert, dass Eltern mit niedrigem Einkommen mit einem geringeren Beitrag herangezogen werden. Der Kostenbeitrag kann sich bis zur sogenannten „häuslichen Ersparnis“ (max. 45 € monatlich für Essen und Getränke) reduzieren. Eltern mit hohem Einkommen werden dagegen mit einem höheren Beitrag beteiligt.

 

Bei der Betreuung von „U3- Kindern“ ermäßigt sich die Kostenbeteiligung der Eltern um einen FAG-Zuschuss des Landes. Des Weiteren wird eine Geschwisterermäßigung berücksichtigt.

 

Beispiel:Tägliche Betreuungszeit 6 Stunden an 5 Tagen:

 

Geldleistung an die Tagespflegeperson

Monatlich, ohne Sozialversicherungsbeitrag

(6 Stunden x 5 Tage x 4,3 Wochen x 3,90 €)504,00 €

 

Kostenbeteiligung der Eltern

-          Kind über 3 Jahre, Nettoeinkommen 1.800 €113,00 €

-          Kind unter 3 Jahren, Nettoeinkommen 1.800 €

Kostenbeitragsminderung durch FAG-Leistung 20 €  93,00 €

 

-          Kind über 3 Jahre, Nettoeinkommen 3.400 €451,00 €

-          Kind unter 3 Jahren, Nettoeinkommen 3.400 €

Kostenbeitragsreduzierung durch FAG-Leistung 81 € 370,00 €

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Der Aufwand in der Kindertagespflege wird sich für die Stadt- und Landkreise durch die gesetzlichen Änderungen nach Einschätzung von Fachleuten voraussichtlich verdoppeln. Es kann derzeit nur annähernd geschätzt werden, wieviel zusätzliche Tagespflegefälle mit welchem Betreuungsumfang aufgrund der gesetzlichen Änderung auf den Ostalbkreis zukommen und welche Einkommensverhältnisse die kostenbeitragspflichtigen Eltern haben.

 

Im Jahr 2010 werden Mehrkosten im Bereich der Kindertagespflege in Höhe von ca. 440.000  € kalkuliert.

 

Der FAG-Zuschuss, den der Ostalbkreis für die Kleinkindbetreuung erhält, beträgt im Jahr 2009 104.909 €. 15 % dieses Betrages (15.736 €) werden zur Förderung der fachlichen Begleitung der Tagespflegepersonen an den Verein P.A.T.E. weitergegeben; der Restbetrag (89.172 €) wird zur Senkung der Kostenbeiträge von Eltern, die Kinder unter drei Jahren in Tagespflege betreuen lassen, eingesetzt.

 

Zur Bearbeitung der neuen Aufgaben ist im Geschäftsbereich Jugend und Familie, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe, eine zusätzliche Stelle im mittleren Verwaltungsdienst notwendig. Die Personalkosten dafür betragen ca. 45.000 €.

Anlagen

Anlagen

 

Kostenbeitragstabelle

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Funk


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenbeitragstabelle für den Ostalbkreis (9 KB)